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Ein Zeugnis über die bestandene Aufnahmeprüfung der UZH berechtigt gemäss § 27 Abs. 1 lit. b der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (VZS) zur Zulassung zu allen Fakultäten mit Ausnahme der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät.
schriftliche Prüfungen | 27. Mai - 31. Mai 2024 |
mündliche Prüfungen | 3. - 14. Juni 2024 |
Anpassungen der Termine bleiben vorbehalten.
Anmeldefrist |
3. April 2024 |
Das Anmeldeformular ist zusammen mit allen im Anmeldeformular erwähnten Unterlagen als PDF per E-Mail einzureichen. Auf nicht fristgerecht eingereichte Anmeldungen und Anmeldungen mit unvollständigen Unterlagen wird nicht eingetreten.
Die Gebühr für das Ablegen der Aufnahmeprüfung beträgt CHF 800.—.
Die Prüfungsgebühr ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
Eine Abmeldung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Eine Abmeldung bis 3. April 2024 ist kostenlos. Bei einer Abmeldung bis zum 12. Mai 2024 sind 50 Prozent der Prüfungsgebühr zu begleichen.
Bei Abmeldungen nach der Abmeldefrist sowie bei Nichterscheinen oder Abbruch der Prüfung ist die gesamte Prüfungsgebühr geschuldet.
Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt der Noten der neun Prüfungsfächer mindestens 4 beträgt und wenn keine Note unter 2, höchstens eine Note unter 3 und höchstens 3 Noten unter 4 vorliegen.
Liegt unlauteres Handeln vor wie insbesondere das Mitbringen oder die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel und die unerlaubte Kommunikation mit Dritten, so gilt die Aufnahmeprüfung als nicht bestanden.