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Der Regierungsrat des Kantons Zürich legt jährlich die Zahl der Studienplätze für die medizinischen Studiengänge (Human-, Zahn-, Veterinärmedizin sowie Chiropraktische Medizin) fest.
Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen bei swissuniversities die Zahl der Studienplätze, so beschliesst er, ob Zulassungsbeschränkungen angeordnet werden.
Details finden Sie in der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den medizinischen Studiengängen der Universität Zürich (VZMS).
Aufgrund der Zulassungsbeschränkungen können ausländische Studienanwärterinnen und -anwärter nur einen Studienplatz zugeteilt bekommen, wenn sie über einen von der Universität Zürich definierten Aufenthaltsstatus verfügen.
Eine Übersicht über die Zugangsvoraussetzungen und die bei einer Bewerbung einzureichenden Dokumente finden Sie im folgenden Merkblatt:
Für die Aufnahme eines Bachelorstudiums müssen die Studierenden am von swissuniversities organisierten Eignungstest für das Medizinstudium teilnehmen:
Bewerbung und Verfahren siehe Bachelorstudium Medizin.
Studierenden, die an einer anderen universitären Hochschule Human- oder Zahnmedizin studieren oder studiert haben, kann im Bachelorstudium kein Studienplatz für ein höheres Semester der gleichen oder einer anderen Disziplin zugeteilt werden.
Studierenden der UZH, die bereits in einem zulassungsbeschränkten Studiengang immatrikuliert sind, kann im Bachelorstudium kein Studienplatz für ein höheres Studienjahr einer anderen Disziplin oder eines anderen Schwerpunkts zugeteilt werden.
Folgende Personen haben einen Anspruch auf einen Studienplatz:
Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms der UZH im Luzerner oder St. Galler Track haben Anspruch auf einen Studienplatz im entsprechenden Joint-Degree-Masterstudiengang und nicht im allgemeinen Master Humanmedizin.
Bewerbung und Verfahren siehe Masterstudium Medizin.
Personen, die zu einem Masterstudiengang mit Bedingungen zugelassen werden, bedürfen eines Studienplatzes im dritten Studienjahr des entsprechenden Bachelorstudiengangs mit oder ohne Schwerpunkt.
Falls im dritten Studienjahr des Bachelorstudiums die Studienplatzkapazität noch nicht ausgeschöpft ist, vergibt die zuständige Fakultät diese Studienplätze aufgrund der bisherigen Studienleistungen und ggf. durch interne Eignungsprüfungen.
Bewerbung und Verfahren siehe Masterstudium Medizin.
Personen mit einem ausländischen Abschluss in Chiropraktischer Medizin, die an der UZH das Ergänzungsprogramm zur Berufsausübung absolvieren möchten, benötigen einen Studienplatz im zulassungsbeschränkten Masterstudiengang Chiropraktische Medizin.
Voraussetzungen und Verfahren siehe Ergänzungsprogramm Chiropraktik.
Ein Studienplatz kann über die Zulassungsbeschränkungen hinaus generell nur zugeteilt werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelor- bzw. Masterstudium erfüllt sind.