Navigation auf uzh.ch

Suche

Bestimmungen zu Auditorinnen und Auditoren

Bitte beachten Sie die folgenden Bestimmungen zu den Auditorinnen und Auditoren (gemäss in der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (VZS), 7. Teil).

  1. Voraussetzung für die Registrierung als Auditorin oder Auditor ist das zurückgelegte 16. Altersjahr. In begründeten Ausnahmefällen kann auch jüngeren Personen die Registrierung als Auditorin oder Auditor gestattet werden.
  2. Die Registrierung ist für höchstens 12 Wochenstunden möglich und nur für den Besuch von Lehrveranstaltungen, die im Vorlesungsverzeichnis für Auditorinnen und Auditoren freigegeben sind.
  3. Von Auditorinnen und Auditoren erbrachte Studienleistungen werden für ein Studium nicht angerechnet. Auditorinnen und Auditoren sind nicht berechtigt, ECTS Credits oder akademische Abschlüsse zu erwerben.
  4. Die Gebühren für Auditorinnen und Auditoren richten sich nach der Verordnung über die Studiengebühren an der  Universität Zürich.

Betreffend Bezahlung der Gebühren gelten die folgenden Bestimmungen, siehe Zulassungsreglement § 52:

  1. Auditorinnen und Auditoren registrieren sich online bei der UZH.
  2. Die Gebühren sind in der Regel elektronisch zu bezahlen. Über Ausnahmen entscheidet die Abteilung Finanzen.
  3. Nach Bezahl ung der Gebühren erhalten die Auditorinnen und Auditoren eine Registrierungsbestätigung.
  4. Auditorinnen und Auditoren haben die Registrierungsbestätigung auf Verlangen der oder des Dozierenden vorzuweisen.