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Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleiht die Würde eines Doktors eh-renhalber an Herrn Prof. Dr. Hanns Ullrich. Sie würdigt damit seine Verdienste um die Zusammenführung von Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Seine bahnbrechenden Arbeiten im Umkreis von Technologie und Innovation sind das Fundament, auf dem die rechtswissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des geistigen Eigentums heute zu weiten Teilen gründet.
Hanns Ullrich studierte Rechtswissenschaft in Berlin, München, Tübingen und Paris. Er promovierte 1969 an der Freien Universität Berlin, erwarb 1975 an der New York University einen Master of Comparative Jurisprudence (M.C.J.) und habilitierte sich 1982 an der Universität München. Nach einer Referententätigkeit am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München war er bis 2004 Ordinarius für Zivil-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität der Bundeswehr München. Von 2003 bis 2006 war er Professor für Wettbewerbsrecht und Geistiges Eigentum am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz. Seit 1991 ist Hanns Ullrich ausserdem Gastprofessor am Collège d’Europe in Brügge. Weitere Gastprofessuren führten ihn an die Universitäten Changsha (China), Cambridge, Duke und LUISS Guido Carli (Rom). Seit seiner Emeritierung ist er Affiliated Research Fellow am Münchener Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb. Mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ist er durch seine langjährige Tätigkeit im Rahmen des Nachdiplomstudiengangs Internationales Wirtschaftsrecht verbunden.
Im Mittelpunkt seines wissenschaftlichen Werks steht das Verhältnis von Immaterialgüterrecht, Wettbewerb, Forschung, Technologie und Innovation. Als einer der ersten erkannte er, dass die Schutzrechte des geistigen Eigentums nicht als Ausnahme vom Wettbewerbsprinzip, sondern als Teil der Wettbewerbsordnung zu verstehen sind. Pionier war er auch durch seine technikorientierten Arbeiten, die er zu einer Zeit vorlegte, als das Technologierecht nicht einmal an der Peripherie der Rechtswissenschaft zu finden war. Das Herausragende an Hanns Ullrichs Werk ist nicht nur der ausserordentliche Tiefgang seiner Analysen, sondern gerade auch die von ihm herausgegriffenen Themenstellungen, die aus heutiger Sicht aktueller denn je erscheinen, von ihm jedoch regelmässig bereits vor Jahrzehnten bearbeitet worden sind. Hanns Ullrich ist damit ein eigentlicher Avantgardist, der den Gedanken der Innovation in den Mittelpunkt seines Werks stellte und viele Widerstände zu überwinden hatte. Für eine neue Generation ist er zur Quelle der Inspiration geworden. Sein wissenschaftliches Werk ist nicht etwa abgeschlossen: Hanns Ullrich begleitet die aktuellen Entwicklungen kritisch und hat sich in letzter Zeit insbesondere mit dem EU-Einheitspatent beschäftigt.
Seine Erkenntnisse hat er durch eine vielfältige Tätigkeit als Konsulent für Regierungen und Internationale Organisationen sowie durch sein aktives Mitwirken in einer grossen Zahl von Kuratorien, Fachorganisationen und Fachorganen mit der Öffentlichkeit geteilt. Seine Ausstrahlung ist nicht auf Europa beschränkt, sondern wirkt weltweit, beispielsweise durch seine Arbeiten für die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD). Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass Hanns Ullrich nicht nur auf Deutsch und Englisch, sondern auch umfangreich in französischer Sprache publiziert hat. Lange Zeit war er Chefredaktor der renommierten Revue internationale de droit économique (RIDE). Er hat sich dadurch auch grosse Verdienste für die Diversität der internationalen Wissenschaftskultur erworben. Hierfür hat ihm im Jahr 2003 das französische Unterrichtsministerium den Prix Gay-Lussac Humboldt zuerkannt.