
Gegen sexuelle Belästigung
Wer zu nah kommt, geht zu weit
Jegliches Verhalten, das einen Menschen aufgrund seines Geschlechts verletzt oder herabwürdigt und von der betroffenen Person als unerwünscht empfunden wird, wird an der UZH nicht toleriert. Die UZH verfügt über ein «Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung» (RSB), welches für alle Angehörigen der UZH gilt. Das Merkblatt «Schutz vor sexueller Belästigung» hält die wichtigsten Punkte fest.
Merkblatt «Schutz vor sexueller Belästigung»
Merkblatt «Schutz vor sexueller Belästigung (barrierefrei)
Was können Betroffene tun?
Sind Sie selbst von sexuellen Belästigungen betroffen? Sind Sie unsicher, ob es sich bei einem Erlebnis, das Ihnen im Studium widerfahren ist, um sexuelle Belästigung oder sexistisches Verhalten gehandelt hat? Die Ansprechpersonen RSB und die Untersuchende Person sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns ungeniert, vertraulich und niederschwellig.
Ansprechpersonen und Untersuchende Person