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Für die Zulassung zu einem konsekutiven oder spezialisierten Masterstudienprogramm muss beim Bachelorabschluss mindestens die Gesamtnote 5 (ungerundet) gemäss dem schweizerischen Notensystem erreicht worden sein.
Für eine Zulassung zum Masterstudium in Erziehungswissenschaft an der Philosophischen Fakultät: Lesen Sie bitte zusätzlich die Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium in Erziehungswissenschaft.
Für die Zulassung zu einem konsekutiven oder spezialisierten Masterstudium wird ein Bachelordiplom einer Institution vorausgesetzt, die von einem Signatarstaat der Lissabonner Konvention als Fachhochschule, Pädagogische Hochschule oder als sonstige Hochschule ohne Promotionsrecht staatlich anerkannt ist.
Mit dem Bachelorabschluss wird eine Gesamtnote vorausgesetzt, die mindestens der Gesamtnote 5 gemäss dem schweizerischen Notensystem entspricht (ungerundet). Das schweizerische Notensystem umfasst eine Skala von 1 (Minimum) bis 6 (Maximum) mit der Note 4 als der untersten Bestehensnote. Die Umrechnung ins schweizerische Notensystem erfolgt in der Regel nach der folgenden Formel:
Das Diplom muss im betreffenden Staat an einer staatlich anerkannten Universität zum konsekutiven Masterstudium berechtigen.