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Ehrenpromotion 2011 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Prof. Dr. Franz Matscher

Franz Matscher
Franz Matscher

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleiht die Würde eines Doktors ehrenhalber an Herrn Prof. Dr. Franz Matscher in Anerkennung seiner wissenschaftlichen und praktischen Verdienste um das internationale Zivilverfahrensrecht und den internationalen Menschenrechtsschutz.

Franz Matscher wurde am 19. Januar 1928 in Meran geboren. Er schloss parallel zwei rechtswissenschaftliche Studien an den Universitäten Graz und Paris ab. Von 1952 bis 1970 war er im österreichischen diplomatischen Dienst sowie im österreichischen Aussenministerium tätig. Ein früher Glanzpunkt dieser Karriere war 1955 die Beteiligung an den österreichischen Staatsvertragsverhandlungen mit den Alliierten als Sekretär der österreichischen Delegation sowie – aufgrund seiner Mehrsprachigkeit – als Dolmetscher der österreichischen Regierungsspitze. Zuletzt war Matscher Generalkonsul in Mailand. Insbesondere leistete er wesentliche Beiträge für die Entwicklung der österreichisch-italienischen Beziehungen sowie zur Beilegung der Südtirol-Krise.

Neben seiner diplomatischen Tätigkeit habilitierte er sich 1966 an der Universität Innsbruck mit einer Arbeit über nationale und internationale Gerichtsstandsvereinbarungen. Von 1970 bis 1996 war er Ordinarius für Zivilgerichtliches Verfahren an der Universität Salzburg. Dort war er unter anderem 1974/75 Rektor. Er erhielt Rufe nach Innsbruck, Frankfurt a.M., Wien und Graz, welche er jedoch nicht annahm. Neben seiner Salzburger Lehrtätigkeit war er Gastprofessor an den Universitäten Innsbruck, Bologna und Prag und unterrichtete an der diplomatischen Akademie in Wien sowie an der Académie de droit international in Den Haag.

Von 1977 bis 1998 amtete Franz Matscher ausserdem als österreichischer Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nach seiner Emeritierung war er von 2001 bis 2006 Rechtsschutzbeauftragter des österreichischen Bundesministeriums für Inneres zur Überwachung von polizeilichen Massnahmen. Von 1987 bis 2003 war er zudem Direktor des österreichischen Menschenrechtsinstituts, und seit 1988 ist er Mitglied des Ständigen Schiedshofs in Den Haag.

Franz Matscher ist, beziehungsweise war, unter anderem Mitglied des Vorstands der deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, der Zivilprozessrechtslehrervereinigung, des Institut du droit international (Genf), des österreichischen Juristentags sowie der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (Wien).

Schwerpunkte seines wissenschaftlichen Werks sind der Menschenrechtsschutz (insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK) sowie das nationale und vor allem das internationale Zivilverfahrensrecht und die Schiedsgerichtsbarkeit. Auf allen drei Gebieten hat Franz Matscher wissenschaftliche Pionierleistungen erbracht. Besonders hervorzuheben ist seine Beschäftigung mit Menschenrechtsschutz im Zivilverfahrensrecht.

In der Praxis steht Matschers langjährige Tätigkeit als Richter am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg im Vordergrund. Daneben engagierte er sich insbesondere für den Minderheitenschutz (insbesondere für die Tiroler Volksgruppe in Italien und die slowenische Volksgruppe in Österreich). So war er etwa im Rahmen des Europarates Gründungsmitglied und langjähriger Vorsitzender der Unterkommission «Minderheitenschutz» der europäischen Kommission «Democracy through Law» («Venedig-Kommission»). Zuletzt und bis ins 78. Altersjahr war Franz Matscher als Rechtsschutzbeauftragter des österreichischen Bundesministeriums für Inneres zur Überwachung von polizeilichen Massnahmen intensiv in der Praxis des Grundrechtsschutzes engagiert. Darüber hinaus fungierte er häufig als Schiedsrichter in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere im Rahmen der International Chamber of Commerce (Paris) sowie des Vienna International Arbitral Centre.