Vademecum 

(Studienführer & Informationen zu den Fächern Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft, Russische Sprach- und Literaturwissenschaft und Polonistik)

·  Präambel

·  Allgemeine Hinweise

·  Struktur des Faches

·  Lehrveranstaltungen

·  Fächerkombinationen

·  Studienanforderungen

·  Studienanforderungen für Studierende anderer Fakultäten bzw. ETH

·  Zusatzbestimmungen für das Höhere Lehramt

·  Lizentiatsprüfung in Literaturwissenschaft

·  Lizentiatsprüfungen in Sprachwissenschaft

·  Sprachpraktische Ausbildung

·  Benutzung des Slavischen Seminars

·  Statuten der Seminarkonferenz des Slavischen Seminars

Präambel


Das Slavische Seminar der Universität Zürich bietet das Fach Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft prinzipiell in einer zweifachen Form an:

Allgemeine Hinweise

Reglemente

Das vorliegende Vademecum nimmt Bezug auf folgende Reglemente der Philosophischen Fakultät:

Diese Reglemente sind auf der Kanzlei der Universität erhältlich. Ihre genaue Durchsicht empfiehlt sich, auch wenn die für Studierende der Slavistik und Russistik wichtigsten Informationen in das vorliegende Vademecum übernommen wurden. Dies gilt insbesondere für das Reglement über die Diplomprüfung für das höhere Lehramt, dessen Bestimmungen nicht vom Slavischen Seminar festgelegt und laufend verändert werden.
 

Studiendauer

Die Dauer des Studiums bis zum Studienabschluss mit dem Lizentiatsexamen dürfte für  Studierende, die keine Vorkenntnisse in einer der slavischen Sprachen mitbringen, bei Slavistik im Hauptfach 10-13 Semester betragen. Bis zu einer allfälligen Promotion ist deshalb mit 14-16 Studiensemestern zu rechnen, da die Abfassung der Dissertation mindestens 2-3 Jahre in Anspruch nimmt.
Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft bzw. russische Sprach- und Literaturwissenschaft im Nebenfach sollten während nicht weniger als 6-8 Semestern studiert werden.

Lateinkenntnisse werden nicht verlangt

Sprachkenntnisse

Wer bei Beginn des Studiums noch keine Kenntnisse in einer der slavischen Sprachen besitzt, sollte sich während der ersten Semester besonders intensiv mit der Spracherlernung befassen. Für StudentInnen mit Hauptfach Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft ist es zweckmässig, mit dem Russischen anzufangen, u.a. auch deshalb, weil die Kenntnis dieser Sprache eine gute Grundlage für die schnellere Einarbeitung in andere slavische Sprachen bildet.
Die Erlernung des Russischen kann durch die Teilnahme an einem Kursprogramm erfolgen, das jeweils im Wintersemester beginnt und während vier Semestern in insgesamt 32 Wochenstunden die notwendigen Grundkenntnisse vermittelt.
Kursprogramm:
 

Russisch I - II

6 + 2 Std. Sprachlabor

Russisch III - IV 

6 + 2 Std. Spezialthemen

Die ersten vier Semester des Grundstudiums bilden ein einheitliches Ganzes, mit Prüfungen am Ende des jeweiligen Semesters; die Prüfung am Ende des vierten Semesters ist Bestandteil der Zwischenprüfung, die für StudentInnen im Hauptfach sowie der Nebenfächer Russische Sprach- und Literaturwissenschaft obligatorisch ist. Literaturwissenschaftliche Seminarien können, nach Absprache mit den DozentInnen, auch bereits vor der Ablegung der Abschlussprüfung zum Russischkurs IV besucht werden.
Sofern schon von der Schule oder anderweitig Russischkenntnisse vorhanden sind, kann - in Absprache mit dem/der LektorIn - der Einstieg in einen entsprechend höheren Kurs erfolgen bzw. die Abschlussprüfung abgelegt werden.
Nach Abschluss der Grundkurse erfolgt die Vertiefung (Mittel- und Oberstufe) in thematischen Übungen (z. B. Übersetzungen, Konversation, Landeskunde, Lektüre, Grammatik). Sie können frei gewählt werden (evt. auch im Hinblick auf die Anforderungen für das Höhere Lehramt), es sollten aber jedes Semester minimal 2 Wochenstunden belegt werden.

Längere Studienaufenthalte im Ausland/ Sprachkurse

Für eine Reihe von slavischen Ländern besteht die Möglichkeit eines fünf- bzw. zehnmonatigen Studienaufenthaltes, teilweise auf der Grundlage von Austauschstipendien. Der Antritt bzw. die Zuteilung eines solchen Stipendiums setzt in der Regel gute Kenntnisse der betreffenden Sprache voraus. Von einem Studienaufenthalt vor dem Abschluss des Grundstudiums wird abgeraten. Die entsprechenden Informationen über Stipendien finden sich am Schwarzen Brett im Slavischen Seminar. Es sollte jedoch eine frühzeitige Beratung mit den DozentInnen stattfinden.
Mit der Universität von Petersburg besteht zudem ein fester StudentInnenaustausch, der jeweils im Februar beginnt und 6-8 Wochen dauert. Er richtet sich an die StudentInnen, die das Grundstudium absolviert haben, besonders empfehlenswert nach dem 6. Semester und nochmals im Zusammenhang mit der Lizentiatsarbeit. Information und Einschreibung am Schwarzen Brett.
Darüber hinaus gibt es ein breites Angebot an Sprachkursen in den slavischen Ländern, zum Teil mit Stipendienmöglichkeiten.


Struktur des Faches

Lehre

Slavische Sprachwissenschaft:

D. Weiss

Slavische Literaturwissenschaft:

J. - U. Peters, G. Ritz

Das Lehrangebot wird durch die Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, AssistentInnen und Lehrbeauftragte ergänzt. Es ist empfehlenswert, Lehrveranstaltungen verschiedener DozentInnen zu besuchen.

Institutionen

SeminarvorsteherIn. Die beiden Professoren übernehmen alternierend für jeweils vier Jahre das Amt des Seminarvorstehers. Der Seminarvorsteher leitet die Seminarkonferenz. Er hält während des Semesters regelmässig Sprechstunden ab, die allen Einzelpersonen und Gruppen für Fragen und Anregungen zum Institutsbetrieb offenstehen.
Seminarkonferenz. Sie findet in der Regel einmal im Semester statt und ist offen für alle Interessierten. Die Stände bereiten die Seminarkonferenz in einer eigenen Sitzung vor. (Statuten vgl. Anhang)


Lehrveranstaltungen

Die Vorlesungen vermitteln Einblicke in einzelne umfangreichere Gebiete des Faches und in die Forschungstätigkeit der einzelnen DozentInnen. Sie richten sich nicht nach einem bestimmten Lehrplan und können dementsprechend frei zusammengestellt werden. Im Hinblick auf eine umfassendere Übersicht über das Studiengebiet sind die besuchten Vorlesungen durch eigene Lektüre und durch das Studium von Fachliteratur zu ergänzen.
Die Proseminarien sind eigentliche Einführungskurse und bereiten auf die Zwischenprüfung vor.
Die Seminarien, Übungen und Kolloquien sind Arbeitsgemeinschaften, in denen schriftliche Arbeiten verfasst, Vorträge gehalten und Diskussionen geführt werden. Ihr Ziel ist es, zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten zu führen. Voraussetzung für die Teilnahme sind in der Regel die Erfüllung der propädeutischen Anforderungen im jeweiligen Teilgebiet sowie in Vorlesungen, respektive durch Selbststudium erworbene Kenntnisse im betreffenden Fachgebiet. Seminararbeiten werden in der Regel im Rahmen eines Seminars geschrieben. Seminarien und Übungen sind Teil des Obligatoriums. Kolloquien dienen insbesondere der Examensvorbereitung.


Fächerkombinationen

Fächerkatalog und Kombinationsmöglichkeiten

Haupt- und Nebenfächer

Kombinationsmöglichkeiten

Unter bestimmten Bedingungen können für das Liz. Examen zwei Fächer aus dem Bereich Slavische Sprach-und  Literaturwissenschaft gewählt werden:
  

 

HF: Slav. Philologie

NF: Slav. Sprachwiss.

NF: Slav. Lit.wiss.

NF: Russ. Sprachwiss.

NF:Russ. Lit.wiss.

NF:Poln. Sprach. /Lit.wiss.

HF: Slav. /Lit. wiss.

-------

 

 

 

 

2

NF: Slav. Sprachwiss.

 

-------

X

1

X

2

NF: Slav. Literaturwiss.

 

X

-------

X

1

2

NF: Russ. Sprachwiss.

 

1

X

-------

X

X

NF: Russ. Literaturwiss.

 

X

1

X

-------

X

NF:Poln. Sprach-/ Lit.wiss.

2

2

2

X

X

-------

x: Kann kombiniert werden
1: Kann kombiniert werden, sofern Russisch nicht auch im anderen Fach studiert wird.
2: Kann kombiniert werden, sofern Polnisch nicht auch im anderen Fach studiert wird.
 
 

Studienanforderungen

Die im Folgenden aufgeführten, obligatorischen Studienanforderungen stellen ein Minimalprogramm dar. Eine vollständige Ausbildung können sie nicht gewährleisten. Sie sind - gemäss den Neigungen und Bedürfnissen jedes/jeder Einzelnen - durch Vorlesungen, zusätzliche Seminarien und Kurse, Studienaufenthalte an anderen Universitäten, usw. zu ergänzen. Studienleistungen an anderen Universitäten werden grundsätzlich anerkannt. Es empfiehlt sich jedoch eine Absprache mit den entsprechenden DozentInnen.

Als anrechenbare Veranstaltungen gelten:

im Grundstudium:

 im Hauptstudium:
 

Anrechenbar sind ausser (Pro-)Seminarien auch Übungen und Kolloquien bei entsprechender Ankündigung der/des prüfungsberechtigten Dozentin/en.
Die Bedingungen für die Anrechnung einer Veranstaltung werden von den DozentInnen vor Semesterbeginn bekanntgegeben.
Die inhaltlichen Anforderungen für die Zwischenprüfungen werden von den prüfenden DozentInnen festgelegt.
Veranstaltungen können nicht doppelt angerechnet werden. Eine bereits in einem anderen Teilfach absolvierte obligatorische Veranstaltung muss ersetzt werden durch eine zusätzliche anrechenbare Lehrveranstaltung.

Hauptfachstudium

Grundstudium

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach aus zwei Teilprüfungen

Die erste Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen schriftlichen Prüfung.
Die zweite Teilprüfung besteht aus einer dreissigminütigen mündlichen Prüfung.

Gegenstand der Teilprüfungen sind die Sprachwissenschaft und die Literaturwissenschaft. Den Kandidierenden steht es frei, zu wählen, welches Teilgebiet sie schriftlich, welches mündlich ablegen wollen.
Die beiden Teilprüfungen sind am Ende des 4. Semesters abzulegen.
Zur Anmeldung ist eine mündliche und schriftliche Sprachprüfung Voraussetzung.

 

Hauptstudium

Das Hauptfach kann im Hauptstudium mit Schwerpunkt in Literatur- bzw. Sprachwissenschaft studiert werden (Verhältnis 2:1)

2 Seminarien in Sprachwissenschaft

1 Seminar in Literaturwissenschaft

oder

2 Seminarien in Literaturwissenschaft

1 Seminar in Sprachwissenschaft

sowie

1 Übung in Sprachwissenschaft

1 Übung in Literaturwissenschaft

Im Hauptstudium muss eine Veranstaltung aus dem Bereich der älteren slavischen Literatur- oder Sprachwissenschaft stammen.

Studium im 1. Nebenfach

Grundstudium

In begründeten Ausnahmefällen können die Einführungen auch im gleichen Teilfach absolviert werden. Als Ausnahmefälle gelten in erster Linie Studierende, die im Grundstudium eines anderen philologischen Fachs Einführungsveranstaltungen besucht haben; eine Studienberatung ist in solchen Fällen unumgänglich.

 

Zwischenprüfung

Zwischenprüfung für das Erste Nebenfach besteht aus einer dreissigminütigen mündlichen Prüfung in Sprach- oder Literaturwissenschaft. Die Prüfung unterliegt nicht den zeitlichen Rahmenbedingungen der Zwischenprüfung im Hauptfach. Die Sprachprüfung kann auch nach der Prüfung in Sprach- oder Literaturwissenschaft abgelegt werden.

Hauptstudium

Studium im 2. Nebenfach

Grundstudium

Einführung in den gewählten Teilbereich (möglich ist nach Absprache mit dem Dozenten auch der Besuch einer Veranstaltung aus dem Hauptstudium)
 

Zwischenprüfung

entfällt
 

Hauptstudium

2 anrechenbare Veranstaltungen (eine Seminararbeit ist nicht obligatorisch).

Lizentiatsarbeit

Die Lizentiatsarbeit wird in der Regel aus dem Schwerpunktsgebiet des Hauptfaches geschrieben. Gemäss Prüfungsordnung über das Lizentiat § 9, Z. 4ff, kann das Thema der Lizentiatsarbeit auf begründetes Gesuch an das Dekanat auch aus dem Gebiet des 1. Nebenfachs gewählt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Thema zum Hauptfach in innerer Beziehung steht.


Polonistik im 1. Nebenfach (Sprach- und Literaturwiss. mit Schwerpunktbildung)

Grundstudium

Zwischenprüfung

Hauptstudium

(Mindest eine Veranstaltung aus dem zweitgewählten Bereich)

Lizentiat

Mündliche Prüfung 30 Min. und Dreitägige Hausarbeit verteilen sich nach eigener Wahl auf Literatur- und Sprachwissenschaft.

Polonistik im 2. Nebenfach (Sprach- und Literaturwiss. mit Schwerpunktbildung)

Grundstudium

Einführung in den gewählten Teilbereich (möglich ist nach Absprache mit dem Dozenten auch der Besuch einer Ver- anstaltung aus dem Hauptstudium)
 

Zwischenprüfung

entfällt

Hauptstudium

2 anrechenbare Veranstaltungen

(eine Seminararbeit ist nicht obligatorisch).

(Eine Veranstaltung aus dem zweitgewählten Bereich)
 

Lizentiat

Mündliche Prüfung 30 Min. im gewählten Teilbereich

 


Nebenfach Russisch an der Universtität Zürich für Studierende der ETH

Proseminar-Einführung in die russische Sprachwissenschaft 

2-3

Proseminar-Einführung in die russische Literaturwissenschaft

2

Russisches Seminar (mit Seminararbeit)

2

Russische Übung oder Seminar (ohne Seminararbeit) 

2

Vorlesungen nach Wahl 

2-4

Im Hauptstudium (3-4) kann eine Spezialisierung in russischer Sprach- oder Literaturwissenschaft erfolgen.
Parallel zu obigen Vorlesungen und Kursen ist der Besuch des viersemestrigen Russischsprachkurses (I-IV, je 8 Wochenstunden) empfohlen. Der Zwischen nach dem vierten Semester muss nicht abgelegt werden. Die Einführung in die russische Sprachwissenschaft wird im zweiten Semester (Russisch II) und die Einführung in die russische Literaturwissenschaft im dritten (Russisch III) besucht, das Seminar bzw. die Übung nach dem dritten Semester.

Russische Sprach- oder Literaturwissenschaft als Wahlfach für OekonomInnen der Universität Zürich

Studierende der Wirtschaftswissenschaft haben die Möglichkeit, als eines der 6 Fachgebiete der Lizentiatsprüfung auf Gesuch hin das an der Philsophischen Fakultät I vertretene Fach Russische Sprachwissenschaft / Russische Literaturwissenschaft zu wählen.
Das Pensum für Studium und Prüfung ist dabei gegenüber den Anforderungen eines II. Nebenfaches im Rahmen der Lizentiatsprüfung an der Philosophischen Fakultät leicht reduziert. Der Erwerb von Grundkenntnissen der russischen Sprache muss jedoch vorausgesetzt werden, diese können innerhalb unseres Russischsprachkursangebots oder selbständig erworben werden. Der hierfür notwendige Zeitaufwand kann nicht auf die gemäss Wegleitung zum Studium der Wirtschaftswissenschaft erforderliche Mindeststundenanzahl (12 Semesterwochenstunden) angerechnet werden.
Die minimalen Studienanforderungen sind:

Grundstudium
 

Russischkurs während 3 Semestern 

(8+8+8 Wochenstunden)  = 24

Proseminar: 
Einführung in die russische Sprach- oder Literaturwissenschaft (je nach gewählter Spezialisierung)

2

Hauptstudium
 

Besuch von 1 Vorlesung

2

Besuch von 1 Übung

2

Besuch eines Seminars (aktive Teilnahme, ohne schriftliche Arbeit)

2

 

Total

32

Prüfung


Zusatzbestimmungen für das Höhere Lehramt

Russisch als Hauptfach / Russisch als Nebenfach

Voraussetzungen

Lehramtsdiplom mit Russisch als Hauptfach

Die Lizentiatsprüfung muss im Hauptfach Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft mit dem Schwerpunkt Russisch abgelegt worden sein, wobei sowohl das Thema der Lizentiatsarbeit wie dasjenige der Klausur dem Bereich der Russistik angehören müssen.
Ausserdem ist ein Unterrichtspraktikum in Russisch zu absolvieren.

Lehramtssdiplom mit Russisch als Nebenfach

Für die Lizentiatsprüfung muss das 1. Nebenfach Russische Sprach- oder Literaturwissenschaft gewählt worden sein, wobei im Grundstudium die Einführung in die Literatur- und Sprachwissenschaft besucht werden muss.

Zusatzprüfungen

Als Vorbereitung auf die Zusatzprüfungen empfiehlt es sich, die Lektoratskurse (Übersetzungs- und Stilübungen, Russisch für Examenskandidaten) während mehrerer Semester regelmässig zu besuchen.

Didaktisch-praktische Prüfung

Neue Zusatzbestimmungen


Zwischenprüfung und Lizentiatsprüfungen in Literaturwissenschaft

Der Stoff der Zwischenprüfung umfasst für die Literaturwissenschaft:

Lizentiat

Die Lizentiatsprüfung setzt sich im Haupt- und Nebenfach prinzipiell aus zwei Teilen zusammen:

Spezialthemen

Verlangt werden eine gute Textvorbereitung des Originals, Fähigkeit zur Textanalyse und Kenntnisse der wichtigsten Forschungsliteratur. Zu den Spezialthemen wird von den KandidatInnen vor der Prüfung ein Thesenpapier abgegeben, aufgrund dessen auch die Prüfung gestaltet wird. Die KandidatInnen erhalten jeweils 20 Min. Vorbereitungszeit für die Lektüre der Prüfungstexte.

Lektüreliste/Literaturgeschichte

Neben den abgemachten Spezialthemen werden auch allgemeine Kenntnisse der Literaturgeschichte geprüft. Dafür sind aus der Lektüreliste jeweils zwei Werke (Romane, Drama, Gedichtzyklus) pro literarischer Epoche anzugeben. Im Unterschied zu den Spezialthemen muss der/ die KandidatIn sich hier nicht über die Fähigkeit einer genauen Textanalyse ausweisen. Für die russische Literatur gilt als Epoche: Alte Literatur vor 1700, 18. Jh., Romantik, Realismus, Symbolismus, Avantgarde, Nachkriegsliteratur; für die polnische Literatur: Renaissance, Barock, Aufklärung, Romantik, Positivismus, Mloda Polska, Zwischenkriegszeit, Nachkriegsliteratur; für die tschechische und kroatische Literatur wird eine Auswahl aus der Romantik, dem Realismus, Modernismus, Avantgarde und Nachkriegsliteratur erwartet.

Die Anzahl der Spezialthemen sind für

HF Slavistik Schwerpunkt Literaturwissenschaft

3

HF Slavistik Schwerpunkt Sprachwissenschaft

2

1. NF Russische/ Slavische Literatur 

2

2. NF Russische/ Slavische Literatur

2 ohne Lektüreliste

Bei der Kombination von zwei Literaturen (Slavistik) müssen jeweils beide in den Spezialthemen auftauchen, bei der Lektüreliste müssen die gewählten Werke aus der einen oder anderen Literatur stammen (mindestens zwei Perioden aus der zweitgewählten Literatur).


Zwischenprüfung und Lizentiatsprüfungen in Sprachwissenschaft

Zwischenprüfung

Gegenstand der Hauptfach-Prüfung für die Sprachwissenschaft ist der Inhalt einer wissenschaftlichen Übung oder einer Vorlesung, hingegen nicht mehr des einführenden Proseminars, da letzteres bereits durch die zugehörige Klausur abgedeckt wird. Im Nebenfach kann stattdessen ein Bereich aus dem Proseminar vertieft untersucht werden.

Lizentiat

Gegenstand der mündlichen bzw. ggf. auch schriftlichen Prüfung sind in der Regel Teilbereiche aus Seminarien, Vorlesungen oder Übungen; mögliche Beispiele:

In begründeten Einzelfällen sind auch Themen zulässig, die nicht Bestandteil einer Lehrveranstaltung bildeten. Die KandidatInnen sollten zu jedem Bereich ein Verzeichnis der bei der Vorbereitung beigezogenen Spezialliteratur vorlegen. Bei mündlichen Prüfungen mit ausgedehnter Textanalyse sind jeweils 20 Minuten Vorbereitungszeit für die Lektüre vorgesehen.

Anzahl der Themenbereiche:
 

HF Slavistik Schwerpunkt Sprachwissenschaft 

3

HF Slavistik Schwerpunkt Literaturwissenschaft

2

1. NF Russische/Slavische Sprachwissenschaft 

3

2. NF Russische/Slavische Sprachwissenschaft

2


Sprachpraktische Ausbildung

Russisch

Grundkurs (Russisch 1-4)

Wer sich für das Studium der Slavischen Literatur- und Sprachwissenschaft bzw. der Russischen Literatur- und Sprachwissenschaft entscheidet, braucht nicht unbedingt Vorkenntnisse in der russischen Sprache mitzubringen. Während eines einsemestrigen Propädeutikums (Russisch 1) können erste Sprachkenntnisse erworben werden. Sie sind Voraussetzung für das eigentliche wissenschaftliche Studium, mit dem im zweiten Semester begonnen werden kann. Das Propädeutikum wird jeweils nur im Wintersemester angeboten.
Sofern schon von der Schule oder anderweitig Russischkenntnisse vorhanden sind, kann - in Absprache mit dem/der LektorIn - der Einstieg in ein entsprechend höheres Semester erfolgen.

Grundstufe

Die vier Semester des Grundkurses bilden ein einheitliches Ganzes, mit 8 obligatorischen Stunden pro Woche.
 

Russisch 1

6 Std. Sprachkurs + 2 Std. Sprachlabor

Russisch 2

6 Std. Sprachkurs + 2 Std. Sprachlabor

Russisch 3

6 Std. Sprachkurs + 2 Std. Verbalaspekt im Russischen

Russisch 4

6 Std. Sprachkurs + 2 Std. Übersetzungen von Fachtexten

Ziel des Grundkurses ist die Befähigung der Studierenden zum Sprechen und Schreiben, zum Lesen und Verstehen von Texten mittleren Schwierigkeitsgrades, sowie der Erwerb von grundlegenden phonetischen (phonologischen), lexikalischen und grammatischen Kenntnissen und die Entwicklung der entsprechenden Fertigkeiten.
Am Ende des jeweiligen Semesters schreiben die Studierenden eine zweistündige Klausurarbeit auf der Grundlage der besuchten Pflichtveranstaltungen.
Am Ende des vierten Semesters wird eine Abschlussprüfung durchgeführt. Sie beinhaltet:

Die Abschlussprüfung am Ende des vierten Semesters ist Bestandteil der Zwischenprüfung.
In den Semestern 1-4 sind auch erste Sprachreisen nach Russland dringend zu empfehlen.

Mittel- und Oberstufe

Ziel ist die Erweiterung und Vertiefung der Sprachkompetenz im Russischen.

Kursprogram Mittelstufe (6 Std. pro Woche im Semester):

Kursprogramm Oberstufe (6 Std. pro Woche im Semester):

Die Abfolge der einzelnen Kurse stellt kein starres System dar. Eine mehrmalige Teilnahme ist nicht nur möglich, sondern sogar erwünscht (die Unterrichtsinhalte sind nicht festgelegt).
In der Mittel-; und Oberstufe sind weitere Sprachaufenthalte in Russland empfohlen. Spätestens 1 Monat vor der Anmeldung zum Liz. Examen muss die sprachpraktische Ausbildung im HF und 1. NF, wenn Russisch die erstgewählte Sprache ist, mit einer Prüfung abgeschlossen werden !!!

Diese besteht aus:

Für diese Prüfung wird jedes Semester 1 Termin festgelegt. Weitere Informationen sind im Sekretariat erhältlich.

Polnisch

PolonistInnen im 1. NF und SlavistInnen mit Polnisch als erste oder zweite Sprache im HF und 1. NF legen nach dem vierten Semester eine Sprachprüfung ab.

Diese besteht aus:

a) Test zu Fragen aus der Grammatik, Lexik, Rechtschreibung
b) Übersetzung eines dem Niveau angemessenen Textes ins Deutsche

Hilfsmittel: Zweisprachiges Wörterbuch

Die Abschlussprüfung am Ende des vierten Semesters ist für Polonisten im 1. NF und SlavistInnen mit Polnisch als erste Sprache Bestandteil der Zwischenprüfung.

In den Semestern 1-4 sind erste Sprachreisen nach Polen zu empfehlen. Landesaufenthalte / Ferienkurse etc. werden auch als Ergänzung des Angebotes auf der Mittel- und Oberstufe empfohlen.

Spätestens 1 Monat vor der Anmeldung zum Liz. Examen muss die sprachpraktische Ausbildung im HF und 1. NF, wenn Polnisch die erstgewählte Sprache ist, mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
Diese besteht aus:

Für diese Prüfung wird jedes Semester 1 Termin festgelegt. Weitere Informationen sind im Sekretariat erhältlich.

Tschechisch und Kroatisch/Serbisch

SlavistInnen im HF und im 1. NF, die Tschechisch oder Kroatisch/Serbisch als erste oder zweite Sprache gewählt haben, legen am Ende des viersemestrigen Sprachgrundkurses eine sprachpraktische Prüfung ab.

Diese besteht aus:

a) Test zu Fragen aus der Grammatik, Lexik, Rechtschreibung
b) Übersetzung eines dem Niveau angemessenen Textes ins Deutsche

Hilfsmittel: Zweisprachiges Wörterbuch

Für SlavistInnen im HF und im 1. NF, die Tschechisch oder Kroatisch/Serbisch als erste Sprache gewählt haben, ist diese Prüfung Teil der Zwischenprüfung. Sie richtet sich nach dem Niveau des vierten Semesters.
Landesaufenthalte / Ferienkurse etc. werden auch als Ergänzung des Angebotes auf der Mittel- und Oberstufe empfohlen.
Spätestens 1 Monat vor der Anmeldung zum Liz. Examen muss die sprachpraktische Ausblidung im HF und 1. NF, wenn Tschechisch oder Kroatisch/Serbisch die erstgewählte Sprache ist, mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
Diese besteht aus:

Für diese Prüfung wird jedes Semester 1 Termin festgelegt. Weitere Informationen sind im Sekretariat erhältlich.


Benutzung des Slavischen Seminars

Auskunft über das Studium

Wer nach der Lektüre des Vademecums noch Fragen hat, wende sich für weitere Auskünfte an den Studienberater (German Ritz) bzw. an die AssistentInnen oder DozentInnen.
Spechstundenzeiten sind an den DozentInnenzimmertüren angeschlagen.

Rote Karte

Alle Studierenden der Slavistik und Russistik führen eine "Rote Karte" (im Sekretariat deponiert), auf der Proseminare, Übungen, Zwischenprüfungen, Seminarien, Kolloquien und Seminararbeiten einzutragen und von den DozentInnen durch Unterschrift zu bestätigen sind. Jede/r StudentIn trägt die Karte selber nach.

Adressen

Aufgrund der Teilnehmerliste führen wir eine Adresskartei. Bitte Adressänderungen umgehend im Sekretariat melden.

Seminarbenutzung

Das Seminargebäude Plattenstrasse 43 ist während des Semesters geöffnet:
Mo - Fr 8 - 20 Uhr und während der Ferien: Mo - Fr 8 - 18 Uhr
Haupt- und NebenfachstudentInnen können gegen Depot (Fr. 30.-) einen Seminarschlüssel beziehen (Zugang zu Bibliotheks- und Arbeitsräumen). Nach Studienabschluss und bei längerem Auslandsaufenthalt ist der Schlüssel zurückzugeben. Den StudentInnen steht neben den Arbeitsräumen im Untergeschoss noch ein Arbeitsraum im 2. OG zur Verfügung; hier befindet sich auch ein Macintosh mit Drucker.
Für Rauchpausen stehen das Fumoir und das Treppenhaus zur Verfügung; in den übrigen Räumen ist das Rauchen nicht gestattet.
 
 

Statuten der Seminarkonferenz des Slavischen Seminars

Zusammensetzung

Die Seminarkonferenz wird gebildet aus der Gesamtheit der am Slavischen Seminar beschäftigten ordentlichen ProfessorInnen (die Seminarleitung), PrivatdozentInnen, LektorInnen, Lehrbeauftragten, Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, AssistentInnen, BibliothekarInnen, SekretärInnen und den StudentInnen der Slavistik, Russistik und Polonistik. Der Seminarkonferenz können alle Angehörigen des Slavischen Seminars beiwohnen.

Stimmberechtigte Mitglieder

Stimmberechtigt sind die Mitglieder der folgenden Personengruppen:
 
 

Stand 1

Die beiden ProfessorInnenen mit je 2 Stimmen, PrivatdozentInnenen mit zusammen 1 Stimme zusammen 5

Stand 2

AssistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen 2 Stimmen, LektorInnen zusammen 1 Stimme, Lehrbeauftragte zusammen 2 Stimmen zusammen 5

Stand 3

VertreterInnen der Studierenden 5 Stimmen zusammen 5

Die Grösse der 3 Gruppen richtet sich nach der Grösse der Gruppe 1.

Zuständigkeiten

a) Sie berät und beschliesst:

b) Die Seminarkonferenz kann Kommissionen bilden mit bestimmten Aufgabenstellungen. Sie kann Antrag stellen an die Seminarleitung bezüglich ausserordentlicher Lehraufträge und Gastdozenturen.

c) Die Seminarkonferenz dient der gegenseitigen Information ihrer Mitglieder und der in ihr vertretenen Stände, z.B. über laufende und geplante Forschung am Seminar, über Probleme des Studiums und der Lehre.

Sitzungen

Die Seminarkonferenz tritt in der Regel einmal im Semester zusammen. Ausserordentliche Seminarkonferenzen können einberufen werden auf Begehren der Seminarleitung oder von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Seminarkonferenz. Die Seminarleitung beruft die Seminarkonferenz ein und gibt den Termin fünf Wochen im voraus bekannt. Die Traktandenliste besteht aus allen von den Ständen schriftlich und spätestens 10 Tage vor Sitzungstermin eingereichten Traktanden. Sie wird von der Seminarleitung zusammengestellt und eine Woche vor Sitzungstermin öffentlich ausgehängt. Die Seminarkonferenz fasst ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr in offener Abstimmung. Auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern wird geheim abgestimmt und /oder die Abstimmung zwei Wochen aufgeschoben, um eine Meinungsbildung in den Ständen zu ermöglichen. Bei Stimmengleichheit fällt der/die SeminarvorsteherIn den Stichentscheid.
Über die Verhandlungen wird ein erweitertes Beschlussprotokoll geführt. Anträge und Begründungen werden auf Wunsch in das Protokoll aufgenommen. Dieses wird innert einer Woche veröffentlicht.

Zürich, September 2001

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Last update: 05.10.2005 / Gregor Bühlmann