Vademecum
(Studienführer & Informationen zu den Fächern Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft, Russische Sprach- und Literaturwissenschaft und Polonistik)
· Präambel |
· Studienanforderungen für Studierende anderer Fakultäten bzw. ETH |
Das Slavische Seminar der Universität Zürich bietet das Fach Slavische
Sprach- und Literaturwissenschaft prinzipiell in einer zweifachen Form an:
Das vorliegende Vademecum nimmt Bezug auf folgende Reglemente der Philosophischen Fakultät:
Diese Reglemente sind auf der Kanzlei der Universität
erhältlich. Ihre genaue Durchsicht empfiehlt sich, auch wenn die für Studierende
der Slavistik und Russistik wichtigsten Informationen in das vorliegende
Vademecum übernommen wurden. Dies gilt insbesondere für das Reglement über die
Diplomprüfung für das höhere Lehramt, dessen Bestimmungen nicht vom Slavischen
Seminar festgelegt und laufend verändert werden.
Die Dauer des Studiums bis zum Studienabschluss mit dem
Lizentiatsexamen dürfte für Studierende, die keine Vorkenntnisse in einer
der slavischen Sprachen mitbringen, bei Slavistik im Hauptfach 10-13 Semester
betragen. Bis zu einer allfälligen Promotion ist deshalb mit 14-16
Studiensemestern zu rechnen, da die Abfassung der Dissertation mindestens 2-3
Jahre in Anspruch nimmt.
Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft bzw.
russische Sprach- und Literaturwissenschaft im Nebenfach sollten während nicht
weniger als 6-8 Semestern studiert werden.
Wer bei Beginn des Studiums noch keine Kenntnisse in einer
der slavischen Sprachen besitzt, sollte sich während der ersten Semester
besonders intensiv mit der Spracherlernung befassen. Für StudentInnen mit
Hauptfach Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft ist es zweckmässig, mit
dem Russischen anzufangen, u.a. auch deshalb, weil die Kenntnis dieser Sprache
eine gute Grundlage für die schnellere Einarbeitung in andere slavische Sprachen
bildet.
Die Erlernung des Russischen kann durch die Teilnahme an einem
Kursprogramm erfolgen, das jeweils im Wintersemester beginnt und während vier
Semestern in insgesamt 32 Wochenstunden die notwendigen Grundkenntnisse
vermittelt.
Kursprogramm:
Russisch I - II |
6 + 2 Std. Sprachlabor |
Russisch III - IV |
6 + 2 Std. Spezialthemen |
Die ersten vier Semester des Grundstudiums bilden ein einheitliches Ganzes,
mit Prüfungen am Ende des jeweiligen Semesters; die Prüfung am Ende des vierten
Semesters ist Bestandteil der Zwischenprüfung,
die für StudentInnen im Hauptfach sowie der Nebenfächer Russische Sprach- und
Literaturwissenschaft obligatorisch ist. Literaturwissenschaftliche Seminarien
können, nach Absprache mit den DozentInnen, auch bereits vor der Ablegung der
Abschlussprüfung zum Russischkurs IV besucht werden.
Sofern schon von der
Schule oder anderweitig Russischkenntnisse vorhanden sind, kann - in Absprache
mit dem/der LektorIn - der Einstieg in einen entsprechend höheren Kurs erfolgen
bzw. die Abschlussprüfung abgelegt werden.
Nach Abschluss der Grundkurse
erfolgt die Vertiefung (Mittel- und Oberstufe) in thematischen Übungen (z. B.
Übersetzungen, Konversation, Landeskunde, Lektüre, Grammatik). Sie können frei
gewählt werden (evt. auch im Hinblick auf die Anforderungen für das Höhere
Lehramt), es sollten aber jedes Semester minimal 2 Wochenstunden belegt
werden.
Für eine Reihe von slavischen Ländern besteht die Möglichkeit
eines fünf- bzw. zehnmonatigen Studienaufenthaltes, teilweise auf der Grundlage
von Austauschstipendien. Der Antritt bzw. die Zuteilung eines solchen
Stipendiums setzt in der Regel gute Kenntnisse der betreffenden Sprache voraus.
Von einem Studienaufenthalt vor dem Abschluss des Grundstudiums wird abgeraten.
Die entsprechenden Informationen über Stipendien finden sich am Schwarzen Brett
im Slavischen Seminar. Es sollte jedoch eine frühzeitige Beratung mit den
DozentInnen stattfinden.
Mit der Universität von Petersburg besteht zudem ein
fester StudentInnenaustausch, der jeweils im Februar beginnt und 6-8 Wochen
dauert. Er richtet sich an die StudentInnen, die das Grundstudium absolviert
haben, besonders empfehlenswert nach dem 6. Semester und nochmals im
Zusammenhang mit der Lizentiatsarbeit. Information und Einschreibung am
Schwarzen Brett.
Darüber hinaus gibt es ein
breites Angebot an Sprachkursen in den slavischen Ländern, zum Teil mit
Stipendienmöglichkeiten.
Slavische Sprachwissenschaft: |
D. Weiss |
Slavische Literaturwissenschaft: |
J. - U. Peters, G. Ritz |
Das Lehrangebot wird durch die Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, AssistentInnen und Lehrbeauftragte ergänzt. Es ist empfehlenswert, Lehrveranstaltungen verschiedener DozentInnen zu besuchen.
SeminarvorsteherIn. Die beiden Professoren übernehmen
alternierend für jeweils vier Jahre das Amt
des Seminarvorstehers. Der Seminarvorsteher leitet die Seminarkonferenz. Er hält
während des Semesters regelmässig Sprechstunden ab, die allen Einzelpersonen und
Gruppen für Fragen und Anregungen zum Institutsbetrieb
offenstehen.
Seminarkonferenz. Sie findet in der Regel einmal im
Semester statt und ist offen für alle Interessierten. Die Stände bereiten die
Seminarkonferenz in einer eigenen Sitzung vor. (Statuten vgl. Anhang)
Die Vorlesungen
vermitteln Einblicke in einzelne umfangreichere Gebiete des
Faches und in die Forschungstätigkeit der einzelnen DozentInnen. Sie richten
sich nicht nach einem bestimmten Lehrplan und können dementsprechend frei
zusammengestellt werden. Im Hinblick auf eine umfassendere Übersicht über das
Studiengebiet sind die besuchten Vorlesungen durch eigene Lektüre und durch das
Studium von Fachliteratur zu ergänzen.
Die Proseminarien sind eigentliche
Einführungskurse und bereiten auf die
Zwischenprüfung vor.
Die Seminarien, Übungen und Kolloquien sind Arbeitsgemeinschaften, in
denen schriftliche Arbeiten verfasst, Vorträge gehalten und Diskussionen geführt
werden. Ihr Ziel ist es, zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten zu führen.
Voraussetzung für die Teilnahme sind in der Regel die Erfüllung der
propädeutischen Anforderungen im jeweiligen Teilgebiet sowie in Vorlesungen,
respektive durch Selbststudium erworbene Kenntnisse im betreffenden Fachgebiet.
Seminararbeiten werden in der Regel im Rahmen eines Seminars geschrieben.
Seminarien und Übungen sind Teil des Obligatoriums. Kolloquien dienen
insbesondere der Examensvorbereitung.
Unter bestimmten Bedingungen können für das Liz. Examen zwei
Fächer aus dem Bereich Slavische Sprach-und Literaturwissenschaft gewählt
werden:
|
HF: Slav. Philologie |
NF: Slav. Sprachwiss. |
NF: Slav.
Lit.wiss. |
NF: Russ. Sprachwiss. |
NF:Russ. Lit.wiss. |
NF:Poln. Sprach. /Lit.wiss. |
HF: Slav. /Lit.
wiss. |
------- |
|
|
|
|
2 |
NF: Slav. Sprachwiss. |
|
------- |
X |
1 |
X |
2 |
NF: Slav. Literaturwiss. |
|
X |
------- |
X |
1 |
2 |
NF: Russ. Sprachwiss. |
|
1 |
X |
------- |
X |
X |
NF: Russ. Literaturwiss. |
|
X |
1 |
X |
------- |
X |
NF:Poln. Sprach-/ Lit.wiss. |
2 |
2 |
2 |
X |
X |
------- |
x: Kann kombiniert werden
1: Kann kombiniert werden, sofern Russisch nicht
auch im anderen Fach studiert wird.
2: Kann kombiniert werden, sofern
Polnisch nicht auch im anderen Fach studiert wird.
Die im Folgenden aufgeführten, obligatorischen Studienanforderungen stellen ein Minimalprogramm dar. Eine vollständige Ausbildung können sie nicht gewährleisten. Sie sind - gemäss den Neigungen und Bedürfnissen jedes/jeder Einzelnen - durch Vorlesungen, zusätzliche Seminarien und Kurse, Studienaufenthalte an anderen Universitäten, usw. zu ergänzen. Studienleistungen an anderen Universitäten werden grundsätzlich anerkannt. Es empfiehlt sich jedoch eine Absprache mit den entsprechenden DozentInnen.
Als anrechenbare Veranstaltungen gelten:
im Grundstudium:
im Hauptstudium:
Anrechenbar sind ausser (Pro-)Seminarien auch Übungen und
Kolloquien bei entsprechender Ankündigung der/des prüfungsberechtigten
Dozentin/en.
Die Bedingungen für die Anrechnung einer Veranstaltung werden
von den DozentInnen vor Semesterbeginn bekanntgegeben.
Die inhaltlichen
Anforderungen für die Zwischenprüfungen werden
von den prüfenden DozentInnen
festgelegt.
Veranstaltungen können nicht doppelt angerechnet werden. Eine
bereits in einem anderen Teilfach absolvierte obligatorische Veranstaltung muss
ersetzt werden durch eine zusätzliche anrechenbare Lehrveranstaltung.
Grundstudium
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach aus zwei Teilprüfungen
Die erste Teilprüfung besteht aus einer zweistündigen
schriftlichen Prüfung.
Die zweite Teilprüfung besteht aus einer
dreissigminütigen mündlichen Prüfung.
Gegenstand der
Teilprüfungen sind die Sprachwissenschaft und die Literaturwissenschaft. Den
Kandidierenden steht es frei, zu wählen, welches Teilgebiet sie schriftlich,
welches mündlich ablegen wollen.
Die beiden Teilprüfungen sind am Ende des 4.
Semesters abzulegen.
Zur Anmeldung ist eine mündliche und schriftliche
Sprachprüfung Voraussetzung.
Hauptstudium
Das Hauptfach kann im Hauptstudium mit Schwerpunkt in Literatur- bzw. Sprachwissenschaft studiert werden (Verhältnis 2:1)
2 Seminarien in Sprachwissenschaft
1 Seminar in Literaturwissenschaft
oder
2 Seminarien in Literaturwissenschaft
1 Seminar in Sprachwissenschaft
sowie
1 Übung in Sprachwissenschaft
1 Übung in Literaturwissenschaft
Im Hauptstudium muss eine Veranstaltung aus dem Bereich der älteren slavischen Literatur- oder Sprachwissenschaft stammen.
Grundstudium
In begründeten Ausnahmefällen können die Einführungen auch im gleichen Teilfach absolviert werden. Als Ausnahmefälle gelten in erster Linie Studierende, die im Grundstudium eines anderen philologischen Fachs Einführungsveranstaltungen besucht haben; eine Studienberatung ist in solchen Fällen unumgänglich.
Zwischenprüfung
Zwischenprüfung für das Erste Nebenfach besteht aus einer dreissigminütigen mündlichen Prüfung in Sprach- oder Literaturwissenschaft. Die Prüfung unterliegt nicht den zeitlichen Rahmenbedingungen der Zwischenprüfung im Hauptfach. Die Sprachprüfung kann auch nach der Prüfung in Sprach- oder Literaturwissenschaft abgelegt werden.
Hauptstudium
Grundstudium
Einführung in den gewählten
Teilbereich (möglich ist nach Absprache mit dem Dozenten auch der Besuch einer
Veranstaltung aus dem Hauptstudium)
Zwischenprüfung
entfällt
Hauptstudium
2 anrechenbare Veranstaltungen (eine Seminararbeit ist nicht obligatorisch).
Die Lizentiatsarbeit wird in der Regel aus dem Schwerpunktsgebiet des Hauptfaches geschrieben. Gemäss Prüfungsordnung über das Lizentiat § 9, Z. 4ff, kann das Thema der Lizentiatsarbeit auf begründetes Gesuch an das Dekanat auch aus dem Gebiet des 1. Nebenfachs gewählt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Thema zum Hauptfach in innerer Beziehung steht.
Grundstudium
Zwischenprüfung
Hauptstudium
(Mindest eine Veranstaltung aus dem zweitgewählten Bereich)
Lizentiat
Mündliche Prüfung 30 Min. und Dreitägige Hausarbeit verteilen sich nach eigener Wahl auf Literatur- und Sprachwissenschaft.
Grundstudium
Einführung in den gewählten
Teilbereich (möglich ist nach Absprache mit dem Dozenten auch der Besuch einer
Ver- anstaltung aus dem Hauptstudium)
Zwischenprüfung
entfällt
Hauptstudium
2 anrechenbare Veranstaltungen
(eine Seminararbeit ist nicht obligatorisch).
(Eine Veranstaltung aus dem
zweitgewählten Bereich)
Lizentiat
Mündliche Prüfung 30 Min. im gewählten Teilbereich
Proseminar-Einführung in die russische Sprachwissenschaft |
2-3 |
Proseminar-Einführung in die russische Literaturwissenschaft |
2 |
Russisches Seminar (mit Seminararbeit) |
2 |
Russische Übung oder Seminar (ohne Seminararbeit) |
2 |
Vorlesungen nach Wahl |
2-4 |
Im Hauptstudium (3-4) kann eine Spezialisierung in russischer Sprach- oder
Literaturwissenschaft erfolgen.
Parallel zu obigen Vorlesungen und Kursen ist
der Besuch des viersemestrigen Russischsprachkurses (I-IV, je 8 Wochenstunden)
empfohlen. Der Zwischen nach dem vierten Semester muss nicht abgelegt werden.
Die Einführung in die russische Sprachwissenschaft wird im zweiten Semester
(Russisch II) und die Einführung in die russische Literaturwissenschaft im
dritten (Russisch III) besucht, das Seminar bzw. die Übung nach dem dritten
Semester.
Studierende der Wirtschaftswissenschaft haben die
Möglichkeit, als eines der 6 Fachgebiete der Lizentiatsprüfung auf Gesuch hin
das an der Philsophischen Fakultät I vertretene Fach Russische Sprachwissenschaft / Russische
Literaturwissenschaft zu wählen.
Das Pensum für Studium
und Prüfung ist dabei gegenüber den Anforderungen eines II. Nebenfaches im
Rahmen der Lizentiatsprüfung an der Philosophischen Fakultät leicht reduziert.
Der Erwerb von Grundkenntnissen der russischen Sprache muss jedoch vorausgesetzt
werden, diese können innerhalb unseres Russischsprachkursangebots oder
selbständig erworben werden. Der hierfür notwendige Zeitaufwand kann nicht auf
die gemäss Wegleitung zum Studium der
Wirtschaftswissenschaft erforderliche Mindeststundenanzahl (12
Semesterwochenstunden) angerechnet werden.
Die minimalen Studienanforderungen
sind:
Grundstudium
Russischkurs während 3 Semestern |
(8+8+8 Wochenstunden) = 24 |
Proseminar: |
2 |
Hauptstudium
Besuch von 1 Vorlesung |
2 |
Besuch von 1 Übung |
2 |
Besuch eines Seminars (aktive Teilnahme, ohne schriftliche Arbeit) |
2 |
Total |
32 |
Prüfung
Zusatzbestimmungen für das Höhere Lehramt
Russisch als Hauptfach / Russisch als Nebenfach
Die Lizentiatsprüfung muss im Hauptfach Slavische Sprach- und
Literaturwissenschaft mit dem Schwerpunkt Russisch abgelegt worden sein, wobei
sowohl das Thema der Lizentiatsarbeit wie dasjenige der Klausur dem Bereich der
Russistik angehören müssen.
Ausserdem ist ein Unterrichtspraktikum in
Russisch zu absolvieren.
Für die Lizentiatsprüfung muss das 1. Nebenfach Russische Sprach- oder Literaturwissenschaft gewählt worden sein, wobei im Grundstudium die Einführung in die Literatur- und Sprachwissenschaft besucht werden muss.
Als Vorbereitung auf die Zusatzprüfungen empfiehlt es sich, die Lektoratskurse (Übersetzungs- und Stilübungen, Russisch für Examenskandidaten) während mehrerer Semester regelmässig zu besuchen.
Zwischenprüfung und Lizentiatsprüfungen in Literaturwissenschaft
Der Stoff der Zwischenprüfung umfasst für die Literaturwissenschaft:
Die Lizentiatsprüfung setzt sich im Haupt- und Nebenfach prinzipiell aus zwei Teilen zusammen:
Spezialthemen
Verlangt werden eine gute Textvorbereitung des Originals, Fähigkeit zur Textanalyse und Kenntnisse der wichtigsten Forschungsliteratur. Zu den Spezialthemen wird von den KandidatInnen vor der Prüfung ein Thesenpapier abgegeben, aufgrund dessen auch die Prüfung gestaltet wird. Die KandidatInnen erhalten jeweils 20 Min. Vorbereitungszeit für die Lektüre der Prüfungstexte.
Neben den abgemachten Spezialthemen werden auch allgemeine Kenntnisse der Literaturgeschichte geprüft. Dafür sind aus der Lektüreliste jeweils zwei Werke (Romane, Drama, Gedichtzyklus) pro literarischer Epoche anzugeben. Im Unterschied zu den Spezialthemen muss der/ die KandidatIn sich hier nicht über die Fähigkeit einer genauen Textanalyse ausweisen. Für die russische Literatur gilt als Epoche: Alte Literatur vor 1700, 18. Jh., Romantik, Realismus, Symbolismus, Avantgarde, Nachkriegsliteratur; für die polnische Literatur: Renaissance, Barock, Aufklärung, Romantik, Positivismus, Mloda Polska, Zwischenkriegszeit, Nachkriegsliteratur; für die tschechische und kroatische Literatur wird eine Auswahl aus der Romantik, dem Realismus, Modernismus, Avantgarde und Nachkriegsliteratur erwartet.
HF Slavistik Schwerpunkt Literaturwissenschaft |
3 |
HF Slavistik Schwerpunkt Sprachwissenschaft |
2 |
1. NF Russische/ Slavische Literatur |
2 |
2. NF Russische/ Slavische Literatur |
2 ohne Lektüreliste |
Bei der Kombination von zwei Literaturen (Slavistik) müssen jeweils beide in den Spezialthemen auftauchen, bei der Lektüreliste müssen die gewählten Werke aus der einen oder anderen Literatur stammen (mindestens zwei Perioden aus der zweitgewählten Literatur).
Gegenstand der Hauptfach-Prüfung für die Sprachwissenschaft ist der Inhalt einer wissenschaftlichen Übung oder einer Vorlesung, hingegen nicht mehr des einführenden Proseminars, da letzteres bereits durch die zugehörige Klausur abgedeckt wird. Im Nebenfach kann stattdessen ein Bereich aus dem Proseminar vertieft untersucht werden.
Gegenstand der mündlichen bzw. ggf. auch schriftlichen Prüfung sind in der Regel Teilbereiche aus Seminarien, Vorlesungen oder Übungen; mögliche Beispiele:
In begründeten Einzelfällen sind auch Themen zulässig, die nicht Bestandteil einer Lehrveranstaltung bildeten. Die KandidatInnen sollten zu jedem Bereich ein Verzeichnis der bei der Vorbereitung beigezogenen Spezialliteratur vorlegen. Bei mündlichen Prüfungen mit ausgedehnter Textanalyse sind jeweils 20 Minuten Vorbereitungszeit für die Lektüre vorgesehen.
Anzahl der Themenbereiche:
HF Slavistik Schwerpunkt Sprachwissenschaft |
3 |
HF Slavistik Schwerpunkt Literaturwissenschaft |
2 |
1. NF Russische/Slavische Sprachwissenschaft |
3 |
2. NF Russische/Slavische Sprachwissenschaft |
2 |
Wer sich für das Studium der Slavischen Literatur- und
Sprachwissenschaft bzw. der Russischen Literatur- und Sprachwissenschaft
entscheidet, braucht nicht unbedingt Vorkenntnisse in der russischen Sprache
mitzubringen. Während eines einsemestrigen Propädeutikums (Russisch 1) können
erste Sprachkenntnisse erworben werden. Sie sind Voraussetzung für das
eigentliche wissenschaftliche Studium, mit dem im zweiten Semester begonnen
werden kann. Das Propädeutikum wird jeweils nur im Wintersemester
angeboten.
Sofern schon von der Schule oder anderweitig Russischkenntnisse
vorhanden sind, kann - in Absprache mit dem/der LektorIn - der Einstieg in ein
entsprechend höheres Semester erfolgen.
Die vier Semester des Grundkurses bilden ein einheitliches
Ganzes, mit 8 obligatorischen Stunden pro Woche.
Russisch 1 |
6 Std. Sprachkurs + 2 Std. Sprachlabor |
Russisch 2 |
6 Std. Sprachkurs + 2 Std. Sprachlabor |
Russisch 3 |
6 Std. Sprachkurs + 2 Std. Verbalaspekt im Russischen |
Russisch 4 |
6 Std. Sprachkurs + 2 Std. Übersetzungen von Fachtexten |
Ziel des Grundkurses ist die Befähigung der Studierenden zum Sprechen und
Schreiben, zum Lesen und Verstehen von Texten mittleren Schwierigkeitsgrades,
sowie der Erwerb von grundlegenden phonetischen (phonologischen), lexikalischen
und grammatischen Kenntnissen und die Entwicklung der entsprechenden
Fertigkeiten.
Am Ende des jeweiligen Semesters schreiben die Studierenden
eine zweistündige Klausurarbeit auf der Grundlage der besuchten
Pflichtveranstaltungen.
Am Ende des vierten Semesters wird eine
Abschlussprüfung durchgeführt. Sie beinhaltet:
Die Abschlussprüfung am Ende des vierten Semesters ist
Bestandteil der Zwischenprüfung.
In den
Semestern 1-4 sind auch erste Sprachreisen nach Russland dringend zu empfehlen.
Ziel ist die Erweiterung und Vertiefung der Sprachkompetenz im Russischen.
Kursprogram Mittelstufe (6 Std. pro Woche im Semester):
Kursprogramm Oberstufe (6 Std. pro Woche im Semester):
Die Abfolge der einzelnen Kurse stellt kein starres System
dar. Eine mehrmalige Teilnahme ist nicht nur möglich, sondern sogar erwünscht
(die Unterrichtsinhalte sind nicht festgelegt).
In der Mittel-; und Oberstufe
sind weitere Sprachaufenthalte in Russland empfohlen. Spätestens 1 Monat vor der Anmeldung zum Liz. Examen muss
die sprachpraktische Ausbildung im HF und 1. NF, wenn Russisch die erstgewählte
Sprache ist, mit einer Prüfung abgeschlossen werden !!!
Diese besteht aus:
Für diese Prüfung wird jedes Semester 1 Termin festgelegt. Weitere Informationen sind im Sekretariat erhältlich.
PolonistInnen im 1. NF und SlavistInnen mit Polnisch als erste oder zweite Sprache im HF und 1. NF legen nach dem vierten Semester eine Sprachprüfung ab.
Diese besteht aus:
a) Test zu Fragen aus der
Grammatik, Lexik, Rechtschreibung
b) Übersetzung eines dem Niveau
angemessenen Textes ins Deutsche
Hilfsmittel: Zweisprachiges Wörterbuch
Die Abschlussprüfung am Ende des vierten Semesters ist für Polonisten im 1. NF und SlavistInnen mit Polnisch als erste Sprache Bestandteil der Zwischenprüfung.
In den Semestern 1-4 sind erste Sprachreisen nach Polen zu empfehlen. Landesaufenthalte / Ferienkurse etc. werden auch als Ergänzung des Angebotes auf der Mittel- und Oberstufe empfohlen.
Spätestens 1 Monat vor der Anmeldung zum Liz. Examen muss die
sprachpraktische Ausbildung im HF und 1. NF, wenn Polnisch die erstgewählte
Sprache ist, mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
Diese besteht aus:
Für diese Prüfung wird jedes Semester 1 Termin festgelegt. Weitere Informationen sind im Sekretariat erhältlich.
SlavistInnen im HF und im 1. NF, die Tschechisch oder Kroatisch/Serbisch als erste oder zweite Sprache gewählt haben, legen am Ende des viersemestrigen Sprachgrundkurses eine sprachpraktische Prüfung ab.
Diese besteht aus:
a) Test zu Fragen aus der
Grammatik, Lexik, Rechtschreibung
b) Übersetzung eines dem Niveau
angemessenen Textes ins Deutsche
Hilfsmittel: Zweisprachiges Wörterbuch
Für SlavistInnen im HF und im 1. NF, die Tschechisch oder Kroatisch/Serbisch
als erste Sprache gewählt haben, ist diese Prüfung Teil der Zwischenprüfung. Sie
richtet sich nach dem Niveau des vierten Semesters.
Landesaufenthalte / Ferienkurse etc. werden auch als
Ergänzung des Angebotes auf der Mittel- und Oberstufe empfohlen.
Spätestens 1
Monat vor der Anmeldung zum Liz. Examen muss die sprachpraktische Ausblidung im
HF und 1. NF, wenn Tschechisch oder Kroatisch/Serbisch die erstgewählte Sprache
ist, mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
Diese besteht aus:
Für diese Prüfung wird jedes Semester 1 Termin festgelegt. Weitere Informationen sind im Sekretariat erhältlich.
Wer nach der Lektüre des Vademecums noch Fragen hat, wende
sich für weitere Auskünfte an den Studienberater (German Ritz) bzw. an die
AssistentInnen oder DozentInnen.
Spechstundenzeiten sind an den
DozentInnenzimmertüren angeschlagen.
Alle Studierenden der Slavistik und Russistik führen eine "Rote Karte" (im Sekretariat deponiert), auf der Proseminare, Übungen, Zwischenprüfungen, Seminarien, Kolloquien und Seminararbeiten einzutragen und von den DozentInnen durch Unterschrift zu bestätigen sind. Jede/r StudentIn trägt die Karte selber nach.
Aufgrund der Teilnehmerliste führen wir eine Adresskartei. Bitte Adressänderungen umgehend im Sekretariat melden.
Das Seminargebäude Plattenstrasse 43 ist während des
Semesters geöffnet:
Mo - Fr 8 - 20 Uhr und während der Ferien: Mo - Fr 8 - 18
Uhr
Haupt- und NebenfachstudentInnen können gegen Depot (Fr. 30.-) einen
Seminarschlüssel beziehen (Zugang zu Bibliotheks- und Arbeitsräumen). Nach
Studienabschluss und bei längerem Auslandsaufenthalt ist der Schlüssel
zurückzugeben. Den StudentInnen steht neben den Arbeitsräumen im Untergeschoss
noch ein Arbeitsraum im 2. OG zur Verfügung; hier befindet sich auch ein
Macintosh mit Drucker.
Für Rauchpausen stehen das Fumoir und das Treppenhaus
zur Verfügung; in den übrigen Räumen ist das Rauchen nicht
gestattet.
Die Seminarkonferenz wird gebildet aus der Gesamtheit der am Slavischen Seminar beschäftigten ordentlichen ProfessorInnen (die Seminarleitung), PrivatdozentInnen, LektorInnen, Lehrbeauftragten, Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, AssistentInnen, BibliothekarInnen, SekretärInnen und den StudentInnen der Slavistik, Russistik und Polonistik. Der Seminarkonferenz können alle Angehörigen des Slavischen Seminars beiwohnen.
Stimmberechtigt sind die Mitglieder der folgenden
Personengruppen:
Stand 1 |
Die beiden ProfessorInnenen mit je 2 Stimmen, PrivatdozentInnenen mit zusammen 1 Stimme zusammen 5 |
Stand 2 |
AssistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen 2 Stimmen, LektorInnen zusammen 1 Stimme, Lehrbeauftragte zusammen 2 Stimmen zusammen 5 |
Stand 3 |
VertreterInnen der Studierenden 5 Stimmen zusammen 5 |
Die Grösse der 3 Gruppen richtet sich nach der Grösse der Gruppe 1.
a) Sie berät und beschliesst:
b) Die Seminarkonferenz kann Kommissionen bilden mit bestimmten Aufgabenstellungen. Sie kann Antrag stellen an die Seminarleitung bezüglich ausserordentlicher Lehraufträge und Gastdozenturen.
c) Die Seminarkonferenz dient der gegenseitigen Information ihrer Mitglieder und der in ihr vertretenen Stände, z.B. über laufende und geplante Forschung am Seminar, über Probleme des Studiums und der Lehre.
Die Seminarkonferenz tritt in der Regel einmal im Semester
zusammen. Ausserordentliche Seminarkonferenzen können einberufen werden auf
Begehren der Seminarleitung oder von einem Drittel der stimmberechtigten
Mitglieder der Seminarkonferenz. Die Seminarleitung beruft die Seminarkonferenz
ein und gibt den Termin fünf Wochen im voraus bekannt. Die Traktandenliste
besteht aus allen von den Ständen schriftlich und spätestens 10 Tage vor
Sitzungstermin eingereichten Traktanden. Sie wird von der Seminarleitung
zusammengestellt und eine Woche vor Sitzungstermin öffentlich ausgehängt. Die
Seminarkonferenz fasst ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr in offener Abstimmung.
Auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern wird geheim abgestimmt und /oder die
Abstimmung zwei Wochen aufgeschoben, um eine Meinungsbildung in den Ständen zu
ermöglichen. Bei Stimmengleichheit fällt der/die SeminarvorsteherIn den
Stichentscheid.
Über die Verhandlungen wird ein erweitertes
Beschlussprotokoll geführt. Anträge und Begründungen werden auf Wunsch in das
Protokoll aufgenommen. Dieses wird innert einer Woche veröffentlicht.
Zürich, September 2001
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Last update: 05.10.2005 / Gregor Bühlmann