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Zulassung zum Bachelorstudium

An der Universität Zürich werden zahlreiche Bachelorstudiengänge und -programme angeboten. Je nach Fakultät und Fachbereich studieren Sie innerhalb eines bestimmten Studiengangs ein einziges Studienprogramm (Mono-Studienprogramm) oder kombinieren zwei Studienprogramme (ein Major- und ein Minor-Studienprogramm). 

Die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang setzt die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen voraus. Die Prüfung dieser Voraussetzungen im Rahmen einer Bewerbung dauert ab Vollständigkeit des Dossiers in der Regel bis zu 3 Monate. 

Das gewünschte Bachelorstudium kann im Falle einer Zulassung zudem nur dann aufgenommen werden, wenn die sprachlichen Anforderungen erfüllt sind und keine Zulassungshindernisse vorliegen.

Achtung: Der Studienbeginn im Frühjahrssemester ist in zahlreichen Studienprogrammen wie z.B. Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Psychologie und Politikwissenschaft ausgeschlossen und in zahlreichen Studienprogrammen nur eingeschränkt möglich.

Zulassung mit schweizerischem Vorbildungsausweis

Sofern keine Zulassungshindernisse vorliegen, berechtigen die folgenden Ausweise zur Zulassung zu allen Fakultäten:

  • eidgenössisch bzw. schweizerisch anerkannter gymnasialer Maturitätsausweis, 

  • Maturitätszeugnis der Eidgenössischen bzw. Schweizerischen Maturitätskommission,

  • Bachelordiplom, Masterdiplom, Lizenziat, Diplom, Doktorat einer schweizerischen Universität im Sinne des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich,

  • Abschlusszeugnis eines mindestens dreijährigen ordentlichen Studiengangs einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Sinne des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich,

  • eidgenössisches oder vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkanntes liechtensteinisches Berufsmaturitätszeugnis in Verbindung mit dem Ausweis über die bestandene Ergänzungsprüfung,

  • gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis in Verbindung mit dem Ausweis über die bestandene Ergänzungsprüfung.


Sofern keine Zulassungshindernisse vorliegen, berechtigen die folgenden Ausweise zur Zulassung zu allen Fakultäten mit Ausnahme der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät:

  • Maturitätszeugnis der Zürcher Kantonalen Maturitätskommission, 

  • Zeugnis über die bestandene Aufnahmeprüfung der Universität Zürich, 

  • Lehramtsmaturitätszeugnis und Abschlusszeugnis von Unterseminaren des Kantons Zürich, 

  • schweizerische Lehramtsmaturität und Primarlehrerpatent, wenn die Dauer der gesamten Ausbildung mindestens 12,5 Jahre betragen hat (davon mindestens vier Jahre an einer Mittelschule),

  • kantonales Sekundar- oder Bezirkslehrerdiplom,

  • Zeugnis über die bestandene umfassende Aufnahmeprüfung an eine Eidgenössische Technische Hochschule, sofern dieses nicht älter als zwei Jahre ist.

 

Sofern keine Zulassungshindernisse vorliegen, berechtigt zusätzlich die Handelsmatur des Kantons Tessin (Attestato cantonale di maturità commerciale) zur Zulassung zur Rechtswissenschaftlichen Fakultät und zur Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

Zulassung mit ausländischem Vorbildungsausweis

Zulassung mit ausländischem gymnasialen Reifezeugnis
Die Zulassung zu allen Fakultäten mit einem ausländischen gymnasialen Reifezeugnis setzt Folgendes voraus:

  • Hinsichtlich des Ausbildungsziels wird vorausgesetzt, dass die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II) als eigens für ein Studium an universitären Hochschulen ausgerichteter Lehrgang ausgestaltet ist, nicht aber zugleich eine fachspezifische oder berufliche Ausbildung vermittelt. Das Reifezeugnis gilt im Hochschulbereich des entsprechenden Landes als Ausweis für die allgemeine Hochschulreife. 
    Ausländische Reifezeugnisse, die nach einer sowohl allgemeinbildenden als auch fachspezifischen oder beruflichen Ausbildung erworben wurden und ggf. auch zur Ausübung eines spezifischen Berufes berechtigen, werden von der Universität Zürich nicht anerkannt, selbst wenn sie im Herkunftsland die allgemeine Hochschulreife vermitteln.

  • Das Reifezeugnis entspricht hinsichtlich des Ausbildungsinhalts einem schweizerischen gymnasialen Maturitätsausweis. Die Ausbildung umfasst auf der gymnasialen Sekundarstufe II mindestens 90 % allgemeinbildende Fächer und in den letzten drei Schuljahren der gymnasialen Sekundarstufe II sind mindestens sechs separat ausgewiesene Fächer gemäss der folgenden Liste durchgehend belegt worden (sog. Fächerkanon): 
    1. Erstsprache: die jeweilige Erstsprache (Hauptsprache; keine Fremdsprache);
    2. Zweitsprache: eine Fremdsprache;
    3. Mathematik: Mathematik;
    4. Naturwissenschaften: Biologie, Chemie oder Physik;
    5. Geistes- und Sozialwissenschaften: Geschichte, Geografie oder Wirtschaft/Recht;
    6. Zusätzlich: Informatik; oder Philosophie; oder ein weiteres Fach aus einer der Kategorien: 2, 4 oder 5.
    Einzelheiten dazu finden Sie in § 16 Abs. 2 des Zulassungsreglements.

  • Das Reifezeugnis entspricht hinsichtlich der Ausbildungsdauer einem schweizerischen gymnasialen Maturitätsausweis. Einzelheiten dazu finden Sie in § 16 Abs. 3 des Zulassungsreglements.

  • Je nach Zeugnistyp muss ggf. zudem eine von der Universität Zürich festgelegte Mindestgesamtnote erreicht worden sein.

Ein ausländisches gymnasiales Reifezeugnis eines Signatarstaates der Lissabonner Konvention, das einem schweizerischen gymnasialen Maturitätsausweis hinsichtlich des Ausbildungsinhalts und der Ausbildungsdauer nur teilweise entspricht, kann die Zulassung zum Bachelorstudium dennoch ermöglichen, sofern zudem ein Nachweis über mindestens zwei erfolgreich absolvierte Studienjahre (gemäss Regelstudienplan eines Vollzeitstudiums) vorliegt. Die Studienleistungen müssen im betreffenden Hochschulbereich an einer staatlich anerkannten Universität in einer Studienrichtung, die auch an einer schweizerischen Universität angeboten wird, erbracht worden sein. Einzelheiten dazu finden Sie in § 17 des Zulassungsreglements.


Ergänzungsprüfung der schweizerischen Hochschulen (ECUS)
Wer über ein ausländisches gymnasiales Reifezeugnis eines Staates verfügt, der die Lissabonner Konvention nicht signiert hat, muss für eine Zulassung zum Bachelorstudium in der Regel zusätzlich die Ergänzungsprüfung der schweizerischen Hochschulen (ECUS) absolvieren und bestehen. 

Die Ergänzungsprüfung wird nur einmal im Jahr im August durchgeführt. Entsprechende Bewerbungen sind daher ausschliesslich für das Herbstsemester möglich. Die Anmeldung für diese Prüfung kann nur über die Universität Zürich im Rahmen einer vorliegenden Bewerbung vorgenommen werden.


Studienplatznachweis
Berechtigt ein ausländisches gymnasiales Reifezeugnis im betreffenden staatlichen Bildungssystem zwar zum Zugang, nicht aber automatisch zur Zulassung zum gesamten universitären Studium, muss nachgewiesen werden können, dass an einer staatlich anerkannten universitären Hochschule des Hochschulbereichs des entsprechenden Landes ein Bachelorstudium in der entsprechenden Studienrichtung aufgenommen werden könnte. 

Der Studienplatznachweis muss für ein Präsenzstudium gelten und in der Regel für dasjenige Semester ausgestellt sein, für das sich eine Person an der Universität Zürich bewirbt.


Länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen
Auf der Website von swissuniversities ist für die einzelnen Ländern aufgeführt, welches gymnasiale Reifezeugnis unter welchen Voraussetzungen (z. B. Fächerkanon, Studienplatznachweis, ECUS-Prüfung, Mindestgesamtnote, Nachweis über mindestens zwei erfolgreich absolvierte Studienjahre) die Zulassung zum Bachelorstudium an der Universität Zürich ermöglicht. Es handelt sich dabei um Konkretisierungen der vorgenannten Voraussetzungen.

Die publizierten Zulassungsvoraussetzungen werden jährlich aktualisiert und gelten ausschliesslich für das jeweils auf der Website angegebene Studienjahr. Sie beziehen sich nur auf Reifezeugnisse, die gemäss den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes erworben wurden. Zudem wird vorausgesetzt, dass die gesamte Ausbildung auf Primar- und Sekundarstufe im Bildungssystem des jeweiligen Landes absolviert wurde. Liegen ältere Reifezeugnisse vor oder wurde die Ausbildung auf Primar- und Sekundarstufe in verschiedenen Ländern bzw. Bildungssystemen absolviert, gelten ggf. andere Zulassungsvoraussetzungen. 

Ebenfalls auf der Website von swissuniversities finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen für das International Baccalaureate und das European Baccalaureate.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ausserstande sind, individuelle Bewertungen von Reifezeugnissen vorgängig telefonisch oder per E-Mail vorzunehmen, ohne dass uns Ihre Bewerbung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegt. 


Zulassung mit ausländischem Hochschuldiplom
Neben einem ausländischen gymnasialen Reifezeugnis kann die Zulassung zu allen Fakultäten auch mit einem der folgenden Hochschuldiplome erfolgen:

  • Diplom (mindestens Bachelor) einer staatlich anerkannten ausländischen Universität, das von der Universität Zürich als gleichwertig zum entsprechenden schweizerischen Diplom anerkannt wird,

  • Diplom (Bachelor) einer ausländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule eines Signatarstaates der Lissabonner Konvention, das von der Universität Zürich als gleichwertig zum entsprechenden schweizerischen Diplom anerkannt wird.

Sprachliche Anforderungen

In der Regel ist die Hauptunterrichtssprache in allen Bachelorstudienprogrammen Deutsch, jedoch können einzelne Module in Englisch oder in weiteren Sprachen angeboten werden.

Fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass Sie über Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau C1 gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) verfügen.

Details finden Sie auf der folgenden Webseite: Sprachliche Anforderungen.

Zulassungshindernisse

Eine Zulassung zum Bachelorstudium ist ausgeschlossen, wenn u. a. eines der folgenden Zulassungshindernisse vorliegt:

  • Die Studiengänge der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät sind zulassungsbeschränkt. Wenn kein freier Studienplatz vorhanden ist, kann keine Zulassung erfolgen. Die Studienplatzvergabe erfolgt über einen von swissuniversities organisierten Eignungstest. Bitte beachten Sie das entsprechende Bewerbungsverfahren.

  • Die Zulassung zu einem Bachelorstudienprogramm ist in der Regel nicht möglich, wenn zuvor ein fachinhaltlich äquivalentes Studium abgeschlossen wurde.

  • Für Personen, die an der Universität Zürich oder einer anderen Hochschule von einem oder mehreren Studienprogrammen endgültig abgewiesen bzw. gesperrt wurden, ist eine Zulassung zum betreffenden bzw. zu allen nach Massgabe der jeweiligen Fakultät ähnlichen Studienprogrammen auf allen Studienstufen ausgeschlossen.

Wichtige Hinweise zur Bewerbung

  • Der Studienbeginn im Frühjahrssemester ist in zahlreichen Studienprogrammen wie z. B. Wirtschaftswissenschaften und Informatik ausgeschlossen und in zahlreichen Studienprogrammen nur eingeschränkt möglich. Bitte informieren Sie sich deshalb vor einer Bewerbung zum Frühjahrssemester vorgängig in der entsprechenden Studienordnung oder erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Studienberatung. Sämtliche Bachelorstudiengänge und -programme können im Herbstsemester begonnen werden.

  • Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung über den Bewerbungsablauf sowie die einzureichenden Unterlagen und bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal. Beachten Sie bitte unbedingt die Bewerbungsfristen

  • Pro Person und Semester wird in der Regel nur eine Bewerbung geprüft. Wir bitten Sie daher, sich für einen Bachelorstudiengang inkl. Studienprogramm bzw. Studienprogramme zu entscheiden und jeweils nur eine Bewerbung abzusenden (Ausnahme: Bewerbung für ein Alternativstudium bei einer Bewerbung für ein Medizinstudium). 

  • Informationen über die Zulassungsbeschränkungen und den Bewerbungsablauf für ein Bachelorstudium in Medizin finden Sie auf unserer Webseite zur Zulassung zum Medizinstudium.

Anrechnung von Studienleistungen

Falls Sie Ihr Bachelorstudium bereits an einer anderen Universität begonnen haben und Ihr Studium an der Universität Zürich fortsetzen möchten, können Sie nach Erhalt des Zulassungsentscheides bei der jeweiligen Fakultät ein Gesuch um Anrechnung von bisherigen Studienleistungen stellen.

Weiterführende Informationen

Bewerbungsfristen

Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Bewerbungsfristen.

Länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Wechsel ETH - UZH und umgekehrt

Bachelorstudierende, die per Herbstsemester einen Wechsel von der ETH an die UZH und umgekehrt in Betracht ziehen, beachten bitte das folgende Merkblatt:

Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Kanzlei
(Bachelor mit Schweizer Vorbildung)
oder an die
Zulassungsstelle
(Bachelor mit ausländ. Vorbildung; Master, Doktorat, Lehrdiplom für Maturitätsschulen mit Schweizer und ausländ. Vorbildung).

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