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Asien-Orient-Institut UFSP Asien und Europa (2006–2017)

Glossar

Curriculum

Das Curriculum bezeichnet das Lehrangebot des Doktoratsprogramms Asien und Europa, welches sich in vier Bereiche (Pflichtbereich, Wahl-Pflicht-Bereich I, Wahl-Pflicht-Bereich II und Wahlbereich) gliedert.

Studienkommission Doktoratsprogramm Asien und Europa

Die Studienkommission Doktoratsprogramm Asien und Europa ist insbesondere für die Anbindung des Doktoratsprogramms an die kooperierenden Fakultäten, die Erarbeitung von Richtlinien und Reglementen, die Entwicklung des Lehrangebots und die Entscheidung über Anerkennungsfragen extern erbrachter Studienleistungen zuständig.

Doktoratsvereinbarung

Die Doktoratsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Doktorierenden und der Promotionskommission. Sie dient als Hilfs- und Orientierungsinstrument hinsichtlich der Ziele, des Ablaufes, der Zeitspanne, der Art und des Umfangs der Betreuung sowie der weiteren Rahmenbedingungen des Doktoratsprogramms. Die Doktoratsvereinbarung muss innerhalb der ersten sechs Monate nach Eintritt in das Doktoratsprogramm Asien und Europa geschlossen werden.

Anerkennung und Anrechnung auswärtiger Studienleistungen

Die Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen auf Doktoratsstufe, die entweder vor Eintritt in das Doktoratsprogramm oder nicht an der Universität Zürich erbracht worden sind, ist im Umfang von max. 12 ECTS-Punkten möglich. Siehe dazu Leistungsanerkennung.

Hauptverantwortliche Betreuungsperson

Die hauptverantwortliche Betreuungsperson übernimmt als ständige Ansprechperson die Rolle der Doktormutter oder des Doktorvaters und in der Regel die Leitung der Promotionskommission. Zu den Regelungen bzgl. hauptverantwortlicher Betreuungsperson siehe die jeweils zuständige fakultäre Promotionsverordnung.

Kreditpunkte

Kreditpunkte drücken gemäss dem European Credit Transfer System (ECTS) das Arbeitspensum aus, das zur Absolvierung eines Moduls aufgewandt werden muss. Ein Kreditpunkt entspricht rechnerisch einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Kreditpunkte werden nur aufgrund von kontrollierten und bewerteten Studienleistungen vergeben. Zur Absolvierung des Doktoratsprogramms Asien und Europa müssen 30 Kreditpunkte gesammelt werden.

Leistungsnachweis

Für jedes Modul muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Ein Leistungsnachweis kann aus einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung, einer schriftlichen Hausarbeit, einer wissenschaftlichen Publikation, einem Referat, einem Bericht oder Protokoll bestehen.

Module

Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lerneinheit, der eine bestimmte Anzahl von Kreditpunkten zugewiesen ist. Es wird unterschieden zwischen:

  1. Pflichtmodulen: Module, welche für alle Studierenden eines Studiengangs obligatorisch sind;
  2. Wahlpflichtmodulen: Module, die in einer vorgegebenen Anzahl aus einer vorgegebenen Liste auszuwählen sind;
  3. Wahlmodulen: Module, die aus dem Angebot eines Faches oder einer Fächergruppe des Hauptfaches oder eines anderen Faches frei wählbar sind.

Für bestandene Module werden die gemäss Curriculum vorgesehenen Kreditpunkte vergeben.

Promotionskommission

Die Betreuung der Dissertation erfolgt durch eine Promotionskommission von mindestens drei fachlich und/oder methodisch qualifizierten Personen. Zwei davon müssen als Fachvertreterinnen bzw. Fachvertreter am Doktoratsprogramm „Asien und Europa“ beteiligt sein. Die hauptverantwortliche Betreuung und Leitung der Promotionskommission wird von einer am Doktoratsprogramm „Asien und Europa“ beteiligten Fachvertreterin bzw. einem am Doktoratsprogramm „Asien und Europa“ beteiligten Fachvertreter wahrgenommen. Die dritte Fachperson kann besonders für Mentoringaufgaben, fachliche Beratung und Gutachten beigezogen werden. Sie muss nicht am Doktoratsprogramm beteiligt sein und gehört in der Regel einer anderen Universität (vorzugsweise im Ausland) an. Die Promotionskommission schliesst mit dem/der Doktorierenden eine Doktoratsvereinbarung ab (siehe Rechtsgrundlagen und Formulare)