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Die Universität Zürich ist eine autonome öffentlich-rechtliche Institution des Kantons Zürich. Die Leitungsgremien gewährleisten eine schlanke und effiziente Führung, die Wahrung der akademischen Freiheit sowie die Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft.
Der Universitätsrat ist das oberste Organ der Universität. Er ist für strategische Festlegungen zuständig und übt die unmittelbare Aufsicht über die Universität aus.
Universitätsrat
Die Universitätsleitung ist das operative Leitungsorgan der Universität für den gesamtuniversitären Bereich. Sie ist für alle universitären Angelegenheiten zuständig, die keinem anderen Organ übertragen sind.
Rektor
Universitätsleitung
Die Erweiterte Universitätsleitung ist das oberste Organ im akademischen Bereich.
Erweiterte Universitätsleitung
Der Senat stellt zuhanden des Universitätsrates Antrag auf Wahl und Entlassung der Rektorin oder des Rektors sowie der Prorektorinnen und Prorektoren. Er kann zu Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen.
Senat
Die Berufungen und Ernennungen werden vom Universitätsrat, der Universitätsleitung und dem Vetusisse-Rat gesprochen.
Berufungen und Ernennungen
Wir gedenken unseren verstorbenen Professorinnen und Professoren.
In Memoriam
Aus allen vier Ständen können Vertretende als stimmberechtigte Mitglieder Einsitz in universitäre Gremien und Kommissionen nehmen und ihre Mitbestimmungsrechte auf verschiedenen Ebenen wahrnehmen.
Stände und Standesorganisationen
Abteilungen im Bereich des Rektors, der Vize-Rektorin, der Prorektorate und der Direktionen.
Zentrale Dienste