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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Liebrecht

Die junge Rechtsgeschichte (Abstract Deutsch)

Zwischen etwa 1880 und 1930 durchliefen die deutschsprachigen Humanwissenschaften einen tiefgreifenden Umbruch infolge der gesellschaftlichen Modernisierungsprozesse, die mit Industrialisierung und technischer Beschleunigung einhergingen. Vor allem nach 1918, nach dem Verlust des Ersten Weltkriegs, wurde dieser Erneuerungsprozess stark durch die damals sog. Krise des Historismus geprägt. Wenn zuvor das historische Paradigma die nationale Einigung des Deutschen Reichs begleitet und sogar befördert hatte, brach nun, nach dem Zusammenbruch der Monarchie, eine Welle antihistorischer Polemiken über das wissenschaftliche Gespräch herein. Hiermit hatten sich vor allem die jüngeren Gelehrten auseinanderzusetzen. Sie empfanden sich in einem Gegensatz zur wohl etablierten und auf sie alldominant wirkenden «Klassiker»-Generation ihrer eigenen Lehrer. Ähnlich wie in anderen Reformbewegungen jener Jahre, beschrieben auch sie sich emphatisch als «jung». Die Studie untersucht, wie die «jungen Rechtshistoriker» unter den neuen Umständen die Umbrüche ihres wissenschaftlichen Feldes wahrnahmen und mit welchen Begriffen sie Aufgaben und Versprechen ihrer Wissenschaft neu zu definieren suchten. Neben der Auswertung der gedruckt-wissenschaftlichen Positionen dieser Jahre, sei es in Aufsätzen oder Monographien, beruht die Studie auf der Auswertung unveröffentlichter Briefwechsel und Nachlassmaterialien der betreffenden Protagonisten. Sie unternimmt es so, die Impulse und wichtigsten Diskurse dieser Wissenschaftsära nachzuzeichnen und den Modernisierungsprozess der Rechtshistoriographie im Ganzen zu bewerten.

Die junge Rechtsgeschichte. Kategorienwandel in der rechtshistorischen Germanistik der Zwischenkriegszeit, Tübingen : Mohr Siebeck, 2018 (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts; 99)