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Das Minor-Studienprogramm Recht 30 ECTS Credits Master wird im Zuge der Studienreform Bologna 2021 umstrukturiert.
Das Minor-Studienprogramm Recht 30 ECTS Credits bietet bezüglich der Modulwahl eine grosse Flexibilität. Das Modulangebot umfasst die Wahlpflichtmodule Grundlagen sowie sämtliche fakultären Wahlmodule. Aus diesem Angebot sind die Module frei wählbar.
Es gilt ein Maximum von insgesamt fünf Fehlversuchen.
Wer ist betroffen?
Die Übergangsregelung gilt für Studierende, welche das Minor-Studienprogramm Recht 30 ECTS Credits auf Masterstufe vor HS21 begonnen, aber nicht abgeschlossen haben und nicht endgültig abgewiesen wurden. Mit Beginn des HS21 erfolgt ein Wechsel in das Minor-Studienprogramm Recht 30 ECTS Credits nach neuer Ordnung. Die bisherigen Module werden dann nicht mehr angeboten, soweit sie im neuen Studienprogramm nicht weitergeführt werden.
Was ist zu beachten?
Mastermodule, die vor dem Wechsel erfolgreich absolviert wurden, werden im revidierten Minor-Studienprogramm Recht 30 ECTS Credits nach Massgabe der nach alter Studienordnung erworbenen Anzahl ECTS Credits angerechnet. Für den Abschluss sind 30 ECTS Credits notwendig.
Im neuen Minor-Studienprogramm Recht 30 ECTS Credits ist keine Masterarbeit zu verfassen. Das Modulangebot umfasst die Wahlpflichtmodule Grundlagen sowie sämtliche fakultären Wahlmodule.
Fehlversuche, welche bis und mit FS21 erlangt wurden, werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht bereits zu einem Ausschluss aus dem Studium geführt haben.
Übergangstabelle
Module nach altem Recht | ECTS | Module nach neuem Recht bzw. Übergangsrecht | ECTS | |
---|---|---|---|---|
Masterarbeit |
6 |
werden angerechnet |
Wahlpflichtmodule Grundlagen und/oder Master-Wahlmodule der RWF |
30 |
Wahlpool |
24 |