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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Einreichen von Gesuchen

Gesuche sind digital (als PDF) an deansoffice@oec.uzh.ch zu richten (in Deutsch oder Englisch). Nutzen Sie dabei bitte ausschliesslich Ihre UZH E-Mail-Adresse. Beachten Sie bei der Einreichung Ihres Gesuchs, dass die Bearbeitungszeit bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann.

Achtung: Gesuche, welche ein fakultätsfremdes Minor-Studienprogramm betreffen, müssen an die jeweilige Stelle der anbietenden Fakultät gestellt werden.

Allgemeine Gesuche

Ein Gesuch kann umso schneller bearbeitet werden, je klarer es formuliert ist. Bitte führen Sie in Ihrem Gesuch daher immer mindestens folgende Angaben auf:

  • Absender und Datum
  • Matrikelnummer
  • Studiengang und Studienprogramme (z.B. Bachelor mit Major-Studienprogramm BWL und Minor-Studienprogramm VWL)
  • Klare und knappe Begründung in Deutsch oder Englisch
  • Allfällige Belege (Arztzeugnisse, Geburtsurkunden, etc.)
  • Eigenhändige Unterschrift

Abmeldung von der Prüfung (z.B. mit Arztzeugnis)

Falls Sie infolge Krankheit oder Unfall nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie sich im Studierendenportal mit einem Abmeldeantrag vom entsprechenden Modul abmelden (unter «Meine Anträge»). Der Antrag muss bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Prüfungstermin eingereicht werden. Vergessen Sie bitte nicht, vor dem Versand den entsprechenden Beleg hochzuladen.

Der Entscheid (Genehmigung oder Ablehnung) wird Ihnen ebenfalls im Studierendenportal mitgeteilt. Sie erhalten jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail an Ihre UZH-Adresse, wenn Ihre Anträge bearbeitet wurden.

Bitte beachten Sie, dass die Fälschung eines Arztzeugnisses oder eines anderen Belegs eine Urkundenfälschung darstellt. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Fälschung werden disziplinar- und strafrechtliche Schritte in Erwägung gezogen. In Zweifelsfällen kann die oder der Prüfungsdelegierte eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt einbeziehen.

Hinweise zum Abmeldeverfahren bei Prüfungen (PDF, 101 KB) 
Studierendenportal

Fristen (Assessment und Auflagen / Bedingungen)

Wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfung abmelden, muss ein Gesuch für eine Nachholmöglichkeit zum nächstmöglichen Termin gestellt werden, weil das Modul andernfalls nicht innerhalb der 2-jährigen Assessmentfrist bzw. innerhalb der Auflagenfrist erfolgreich absolviert werden kann. Dieses Zusatzgesuch muss bis spätestens zum 31. Juli Ihres zweiten Assessmentjahres digital (als PDF) an deansoffice@oec.uzh.ch zuhanden der oder des Prüfungsdelegierten eingehen. Bei Auflagen/Bedingungen muss es spätestens gegen Ende des vierten Auflagensemesters eingehen.

Studium und Militärdienst

Koordination von Militär und Studium

Die Grundsätze und Vorgaben für ein Dienstverschiebungsgesuch finden Sie auf der Webseite der Schweizer Armee.

Webseite Schweizer Armee Dienstverschiebungsgesuch

Dienstverschiebungsgesuch

Bitte schicken Sie uns das elektronisch ausgefüllte Dienstverschiebungsgesuch zusammen mit dem Aufgebot per E-Mail an deansoffice@oec.uzh.ch. Wir prüfen nur vollständige Gesuche. Sie erhalten den ausgefüllten und signierten «Antrag der Beratungsstelle» per E-Mail innerhalb von 2-3 Arbeitstagen zurück.

Schalteröffnung Dekanat

Studium und Schwangerschaft

Die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit von Frau und Mann sind der Universität Zürich ein wichtiges Anliegen. Bei Schwangerschaft können deshalb ausgleichende Massnahmen beantragt werden.

Studium und Schwangerschaft

Studium und Behinderung

Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit für das Studium ausgleichende Massnahmen beantragen möchte, muss sich frühzeitig bei der Fachstelle Studium und Behinderung der UZH melden. Ein Anspruch auf ausgleichende Massnahmen muss für jedes Semester einzeln geltend gemacht werden.

Studium und Behinderung

Studium und Spitzensport

Studentische Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die an Olympischen Spielen teilnehmen, haben die Möglichkeit, gewisse Anpassungen im Studienablauf zu beantragen.

Studium und Spitzensport

Unterbruch im Studium

Auf der Assessmentstufe kann ausnahmsweise während einer kurzen Zeit einer ausseruniversitären Tätigkeit (Praktikum, Sprachaufenthalt, Arbeitsstelle, humanitärer Einsatz etc.) nachgegangen werden.

Unterbruch im Studium

Rechtsweg

Einsprache bei der oder dem Prüfungsdelegierten

Jeder Bescheid der oder des Prüfungsdelegierten enthält eine Rechtsmittelbelehrung. Darin wird festgehalten, dass ein Bescheid innert einer Frist von 30 Tagen mit Einsprache bei der oder dem Prüfungsdelegierten angefochten werden kann.

Einsprachen sind digital (als PDF) an deansoffice@oec.uzh.ch einzureichen (in Deutsch oder Englisch). Jede Einsprache muss die nachfolgenden Anforderungen erfüllen und von der UZH E-Mail-Adresse versendet werden:

  • Absender und Datum
  • Matrikelnummer
  • Studiengang und Studienprogramme (z.B. Bachelor mit Major-Studienprogramm BWL und Minor-Studienprogramm VWL)
  • Klare und knappe Begründung
  • Allfällige Belege (Arztzeugnisse, Geburtsurkunden, etc.)
  • Eigenhändige Unterschrift

Es steht Ihnen frei Dokumente einzureichen, die geeignet sind, Ihren Antrag zu stützen (z.B. Diplome, detaillierte Kursbeschreibung, Transcripts of Records etc.).

Nach Eingang der Einsprache erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Auf nicht fristgerecht eingereichte Einsprachen wird nicht eingetreten.

Das Verfahren wird schriftlich geführt. Die Entscheidung wird an Ihre UZH-E-Mail-Adresse gesendet.

Für die umfassende Prüfung Ihrer Einsprache sowie die Ausfertigung des Entscheids ist in der Regel mit einer Verfahrensdauer von 30 bis 60 Tagen zu rechnen.

Rekurs vor der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen

Der Einspracheentscheid des oder der Prüfungsdelegierten enthält wiederum eine Rechtsmittelbelehrung. Darin wird festgehalten, dass der Einspracheentscheid innert einer Frist von 30 Tagen mit Rekurs bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen angefochten werden kann.

Das Verfahren vor der Rekurskommission wird nur auf Deutsch geführt. Eingaben per E-Mail sind nicht möglich. Anfragen betreffend das Rekursverfahren sind an die Rekurskommission zu richten. Für weitere Anforderungen an den Rekurs konsultieren Sie bitte die Website der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen.

Rekurskommission der Zürcher Hochschulen

Weiterführende Informationen

Kontaktpersonen (Zuteilung alphabetisch nach Nachnamen)

A bis J:
Bea Girardet, Dekanat
E-Mail 

K bis O:
Donata Mikosch, Dekanat
E-Mail 

P bis S:
Richard Müller-Winter, Dekanat
E-Mail 

T bis Z:
Susanne Erber, Dekanat
E-Mail

Gesuche an Prüfungsdelegierte

ACHTUNG: Richten Sie Gesuche bitte in Briefform als PDF digital per Mail an deansoffice@oec.uzh.ch . Verwenden Sie dabei Ihre UZH E-Mail-Adresse und richten Sie das Gesuch an die unten aufgeführten Anschriften.

Wirtschaftswissenschaften: Prüfungsdelegierter
Prof. Dr. Mathias Hoffmann
Universität Zürich
Dekanat Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Rämistrasse 71
CH-8006 Zürich

Informatik:
Prüfungsdelegierter 
Prof. Dr. Michael Böhlen
Universität Zürich
Dekanat Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Rämistrasse 71
CH-8006 Zürich

MSc in Quantitative Finance:
Prüfungsdelegierter 
Prof. Dr. Walter Farkas
Universität Zürich
Dekanat Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Rämistrasse 71
CH-8006 Zürich

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