Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH für Studierende

Bescheinigungen, Bestätigungen, Leistungsausweis, UZH Card


Ich habe die Semestergebühren bezahlt. Trotzdem habe ich die Studienbescheinigungen noch nicht erhalten und kann ich die UZH Card nicht validieren. Ist meine Zahlung angekommen?

Sobald Ihre Zahlung bei der UZH verbucht wird, wechselt der Status Ihres Antrags auf Einschreibung im Studierendenportal auf "Genehmigt". Zudem erhalten Sie eine E-Mail "Einschreibung abgeschlossen".

Bitte beachten Sie die Termine bezüglich Freischaltung der Validierung der UZH Card sowie des Versands der Studienbescheinigungen auf der Webseite Einschreibung unter "Freischaltung Modulbuchung, Validierung UZH Card, Versand Studienbescheinigungen". Eine Freischaltung dieser Dienste ist grundsätzlich erst möglich, wenn die Semestergebühren bezahlt und verbucht worden sind.

Ich habe meine Studienbescheinigungen für das aktuelle Semester verloren resp. aufgebraucht. Können Sie mir weitere Bescheinigungen zukommen lassen?

Studienbescheinigungen werden nur einmalig für das aktuelle Semester ausgestellt. Nachdrucke können nicht angefertigt werden.

Wenn Sie einen zusätzlichen Nachweis über Ihre Einschreibung benötigen, können Sie am Schalter der Kanzlei  eine Immatrikulationsbestätigung (CHF 5.00), ausgestellt über die gesamte Studiendauer bis hin zum aktuellen Semester, beziehen. Sie können die Immatrikulationsbestätigung auch gegen Rechnung (CHF 15.00) bei der Kanzlei bestellen und sich per Post zukommen lassen.

Ich habe meinen Leistungsausweis noch nicht erhalten. Wann werden die Ausweise verschickt?

Der Leistungsausweis wird als PDF-Datei im Studierendenportal zum Download bereitgestellt. Bitte beachten Sie die Informationen zu den Terminen auf der Webseite Leistungsausweis.

Ich benötige eine Exmatrikulationsbestätigung, bin jedoch nicht mehr an der UZH immatrikuliert. Wie soll ich vorgehen?

Eine Exmatrikulationsbestätigung können Sie direkt am Schalter der Kanzlei der UZH beziehen (CHF 5.00) oder über das Kontaktformular bestellen und sich gegen Rechnung per Post zustellen lassen (zusätzlich CHF 10.00).

Ich benötige für die AHV einen Nachweis über meine Beitragszahlungen während meiner Studienzeit an der UZH. Wo kann ich den Nachweis beziehen?

Sie können den Nachweis für die AHV bei der Kanzlei bestellen. Diese wird Ihre Anfrage in Zusammenarbeit mit der Kasse der Universität bearbeiten und Ihnen den Nachweis zusenden. Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.00 in Rechnung gestellt.

Bitte teilen Sie der Kanzlei über das Kontaktformular die nachfolgend aufgeführten Angaben mit, damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann:

  • vollständiger Name, ggf. lediger Name
  • Matrikelnummer
  • Geburtsdatum
  • Studienfächer resp. Studienprogramme, Fakultät
  • aktuelle Adresse und Telefonnummer

Ich benötige eine beglaubigte Kopie meines UZH-Dokuments (Leistungsausweis, Abschlussdokument). Wo kann ich diese beziehen?

Beglaubigte Kopien können Sie am Schalter der Kanzlei beziehen. Es handelt sich dabei um Kopien auf weissem Normalpapier, die mit Stempel und Unterschrift der Kanzlei versehen sind. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Beglaubigung von Abschlussdokumenten die originalen UZH-Dokumente vorlegen müssen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 pro Seite bzw. CHF 10.00 pro komplettem Leistungsausweis (alle Seiten) und CHF 20.00 pro komplettem Abschlussdokument (alle Seiten) erhoben.

Können Sie mir per E-Mail eines der folgenden UZH-Dokumente zukommen lassen: Studienbescheinigung, Immatrikulationsbestätigung, Exmatrikulationsbestätigung, Leistungsausweis?

Leider nein. Aus Sicherheitsgründen werden von der Kanzlei der UZH keine offiziellen Dokumente per E-Mail verschickt.

Eine Immatrikulations- resp. Exmatrikulationsbestätigung können Sie direkt am Schalter der Kanzlei beziehen (CHF 5.00 pro Dokument) oder über das Kontaktformular bei der Kanzlei bestellen und sich per Post gegen Rechnung (zusätzlich CHF 10.00) zukommen lassen. Die Studienbescheinigungen werden pro Semester einmalig per Post verschickt. Der Leistungsausweis wird als PDF-Datei im Studierendenportal zum Download bereitgestellt. Bitte beachten Sie die Termine.

Weiterführende Informationen

Haben Sie weitere Fragen?

Informationen zu Studienbescheinigungen, Leistungsausweisen, Beitragszahlungen an die AHV und der UZH Card finden Sie auch unter:

Kontakt

Ist Ihre Frage noch nicht beantwortet? Bitte wenden Sie sich an die Kanzlei der Universität Zürich.