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Vereinigung Akademischer Mittelbau der Universität Zürich

Forschungskredit

Das Prorektorat Medizin und Naturwissenschaften ist an der Universität Zürich für die Förderung und Unterstützung von Nachwuchsforschenden zuständig. Die in diesem Prorektorat angesiedelte Fachstelle Projekt- und Personenförderung ist zuständig für Beratungen bezüglich eines Forschungskredites. Mit Hilfe des Forschungskredits können etwa Dissertationen finanziert werden, ohne an Assistenzen gebunden zu sein.

Auf der Seite der Fachstelle Projekt- und Personenförderung sind Informationen zum Forschungskredit verfügbar, wie etwa die Richtlinien für einen Forschungskreditantrag, aber auch Beschreibungen bereits laufender Projekte. Man darf sich hier auch beraten lassen!

Der Forschungskredit ist eine interessante Geldquelle für Nachwuchsforschende. Folgendes sollte für ein erfolgreiches Gesuch beachtet werden:

1. Bitte Gesuche einreichen!

Jedes Gesuch, das von einer bestimmten Fakultät eingereicht wird, erhöht den Gesamtanteil, der für Projekte in dieser Fakultät vergeben wird. Zudem zeigt eine hohe Anzahl von Gesuchen, dass dieses Instrument wichtig und notwendig ist, und erhöht damit die Wahrscheinlichkeit, dass uns der Forschungskredit auch in Zukunft erhalten bleibt.

2. Wer kann ein Gesuch einreichen?

Gesuche Einreichen können Nachwuchsforschende auf Stufe Doktorat oder Postdoc. Für die Vergabe des Forschungskredites wird die gesuchstellende Person beurteilt. Hier haben Projekte, die den Nachwuchs fördern, bessere Chancen.

Doktorierende können auch selbständig Gesuche einreichen. Dafür müssen sie bereits als Doktorierende an der Universität eingeschrieben sein, oder eine verbindliche Zusage zur Betreuung der Dissertation einer/s Professors/in der UZH haben.

3. Allgemeine Kriterien

In einem ersten Schritt werden die Gesuche nach formalen Kriterien geprüft. Danach folgt eine Beurteilung nach wissenschaftlichen Kriterien:

  • handelt es sich um ein Projekt der Nachwuchsförderung
  • wissenschaftliche Qualität des Projektes
  • Qualifikation des/der Gesuchstellers/Gesuchstellerin
  • Verfügbarkeit der Infrastruktur für die Durchführung
  • Angemessenheit des finanziellen Aufwandes
  • Das Alter ist kein explizites Kriterium. Bei gleicher Qualität der Gesuche und gleicher Qualifikation soll den jüngeren Gesuchstellenden der Vorrang gegeben werden.

4. Kriterien der Fakultäten

Im zweiten Schritt werden die gefilterten Gesuche von den fakultären Forschungskommissionen geprüft und bewilligt oder abgelehnt. Jede Fakultät wendet dabei andere Kriterien an oder gewichtet die Kriterien unterschiedlich. Wo in der einen Fakultät fast nur Dissertationsprojekte bewilligt werden, sind diese in der anderen die Ausnahme, da hier Nachwuchs als erst nach der Dissertation verstanden wird. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich bei der jeweiligen Fakultät nach den entsprechenden Kriterien zu erkunden. Eine Zusammenstellung der Kriterien der Fakultäten findet sich auch auf der Homepage der Fachstelle Projekt- und Personenförderung (Anhang: zusätzliche Informationen der Fakultäten). Ab 2011 ist der Forschungskredit in zwei Förderlinien aufgeteilt: Doktorierende (Candoc) sowie Postdocs und Habilitierende (Postdoc). In allen Fakultäten werden Gesuche für beide Förderlinien bewilligt.

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