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Das Prorektorat Medizin und Naturwissenschaften ist an der Universität Zürich für die Förderung und Unterstützung von Nachwuchsforschenden zuständig. Die in diesem Prorektorat angesiedelte Fachstelle Projekt- und Personenförderung ist zuständig für Beratungen bezüglich eines Forschungskredites. Mit Hilfe des Forschungskredits können etwa Dissertationen finanziert werden, ohne an Assistenzen gebunden zu sein.
Auf der Seite der Fachstelle Projekt- und Personenförderung sind Informationen zum Forschungskredit verfügbar, wie etwa die Richtlinien für einen Forschungskreditantrag, aber auch Beschreibungen bereits laufender Projekte. Man darf sich hier auch beraten lassen!
Der Forschungskredit ist eine interessante Geldquelle für Nachwuchsforschende. Folgendes sollte für ein erfolgreiches Gesuch beachtet werden:
Jedes Gesuch, das von einer bestimmten Fakultät eingereicht wird, erhöht den Gesamtanteil, der für Projekte in dieser Fakultät vergeben wird. Zudem zeigt eine hohe Anzahl von Gesuchen, dass dieses Instrument wichtig und notwendig ist, und erhöht damit die Wahrscheinlichkeit, dass uns der Forschungskredit auch in Zukunft erhalten bleibt.
Gesuche Einreichen können Nachwuchsforschende auf Stufe Doktorat oder Postdoc. Für die Vergabe des Forschungskredites wird die gesuchstellende Person beurteilt. Hier haben Projekte, die den Nachwuchs fördern, bessere Chancen.
Doktorierende können auch selbständig Gesuche einreichen. Dafür müssen sie bereits als Doktorierende an der Universität eingeschrieben sein, oder eine verbindliche Zusage zur Betreuung der Dissertation einer/s Professors/in der UZH haben.
In einem ersten Schritt werden die Gesuche nach formalen Kriterien geprüft. Danach folgt eine Beurteilung nach wissenschaftlichen Kriterien:
Im zweiten Schritt werden die gefilterten Gesuche von den fakultären Forschungskommissionen geprüft und bewilligt oder abgelehnt. Jede Fakultät wendet dabei andere Kriterien an oder gewichtet die Kriterien unterschiedlich. Wo in der einen Fakultät fast nur Dissertationsprojekte bewilligt werden, sind diese in der anderen die Ausnahme, da hier Nachwuchs als erst nach der Dissertation verstanden wird. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich bei der jeweiligen Fakultät nach den entsprechenden Kriterien zu erkunden. Eine Zusammenstellung der Kriterien der Fakultäten findet sich auch auf der Homepage der Fachstelle Projekt- und Personenförderung (Anhang: zusätzliche Informationen der Fakultäten). Ab 2011 ist der Forschungskredit in zwei Förderlinien aufgeteilt: Doktorierende (Candoc) sowie Postdocs und Habilitierende (Postdoc). In allen Fakultäten werden Gesuche für beide Förderlinien bewilligt.