Instrumente der Künstlichen Intelligenz (KI) beeinflussen und verändern Forschung und Lehre. Unter Betrachtung von Chancen und Risiken hat die Erweitere Universitätsleitung am 26. September 2023 Grundsätze für den Umgang mit dieser Zukunftstechnologie verabschiedet. Diese wurden erweitert und ergänzt und am 12. November 2024 erneut von der Erweiterten Universitätsleitung verabschiedet.
- Die UZH unterstützt ihre Angehörigen beim Aufbau von grundlegenden Kompetenzen im kritischen und guter wissenschaftlicher Praxis entsprechenden Umgang mit Instrumenten der KI in Forschung und Lehre.
- Die UZH unterstützt die Dozierenden darin, einen reflektierten Einsatz von KI zu vermitteln und Studierenden und Doktorierenden die Erfahrung von Chancen und Möglichkeiten bzw. Risiken und Limitationen der in ihrem Fachbereich relevanten Instrumente zu ermöglichen.
- Die UZH unterstützt die Entwicklung von Lehr-/Lernformaten, Leistungsnachweisen und personalisiertem Feedback auf der Basis einer wissenschaftlich fundierten und integren Nutzung von KI.
- a) Unabhängig davon, ob die Nutzung von KI als Hilfsmittel erlaubt oder untersagt ist, gewährleisten die Fakultäten Chancengleichheit und stellen faire Bedingungen bei der Durchführung von Leistungsnachweisen sicher.
b) Die UZH fördert Massnahmen zur Gewährleistung einer umfassenden Beurteilung studentischer Leistungen etwa durch den Einbezug mündlicher Prüfungs- und Leistungsformate in Ergänzung zu schriftlichen Arbeiten.
- Angehörige der UZH machen die Art der Nutzung von KI transparent; die alleinige Verantwortung für mit Hilfe von KI erstellte Inhalte und Produkte liegt bei den jeweiligen Nutzenden der KI.
- Angehörige der UZH nutzen KI-Instrumente unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen (insbesondere des Datenschutz- und Urheberrechts).
- Die UZH stellt die Wahrung der akademischen Integrität in all ihren Aktivitäten sicher und ahndet Verstösse gemäss ihrer Disziplinarverordnung resp. ihrer Integritätsverordnung.