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An der UZH existiert eine grosse Diversität an Lehr-/Lernformaten. Wie generative Künstliche Intelligenz (KI) in den verschiedenen Formaten eingesetzt werden kann, ist je nach Disziplin und Fachkontext sehr unterschiedlich.
Verantwortlich für die Erstellung konkreter Richtlinien oder Policies sind die Fakultäten bzw. die einzelnen Studienprogrammdirektor:innen. Ebenso ist von ihnen das Thema generativer KI auf ganzheitlicher curricularer Ebene zu reflektieren und nötige Massnahmen abzuleiten. Sie stellen sicher, dass Studierende darüber informiert sind, ob und in welchem Umfang generative KI bei Leistungsnachweisen genutzt werden darf. Ist die Nutzung von generativer KI nicht oder nur teilweise erlaubt, stellen sie faire Bedingungen bei der Durchführung der jeweiligen Leistungsnachweise sicher.
Basierend auf den Grundsätzen der Erweiterten Universitätsleitung und den für die Fakultät bzw. das jeweilige Studienprogramm geltenden Richtlinien oder Policies bieten die folgenden Leitfragen eine Unterstützung für Lehrende, wie sie generative KI-Tools in ihre Lehr-/Lernformate integrieren können:
Konkrete Möglichkeiten, generative KI-Instrumente wie ChatGPT in der Lehre und bei Leistungsnachweisen aktiv einzusetzen sind auf Teaching Tools verfügbar. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass alle Beteiligten darüber in Kenntnis sind, wie generative KI-Instrumente im jeweiligen Kontext benutzt werden dürfen und welche Konsequenzen Verstösse mit sich bringen.
Die Verwendung von generativen KI-Instrumenten, welche beim Login oder bei der Registrierung persönliche Daten erfordern oder möglicherweise Kosten verursachen, darf in der Lehre nicht vorausgesetzt werden. Dies entspricht dem Prinzip der Chancengleichheit in Lehr- und Lernsituationen sowie bei Leistungsnachweisen.
Es liegt auch in der Pflicht der Studierenden sich in jeder einzelnen Lehrveranstaltung aktiv darüber zu informieren, wie und in welchem Rahmen generative KI-Instrumente als Hilfsmittel verwendet werden dürfen.
Hilfreiche didaktische Ressourcen zum Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz in der Lehre finden sich auf der Website von Teaching Tools UZH:
Teaching Tools: Didaktische Ressourcen zu generativer KI
Die Eigenständigkeitserklärung kann bei schriftlichen Leistungsnachweisen eingesetzt werden und dient u.a. der Bestätigung, dass verwendete Hilfsmittel und Quellen korrekt deklariert wurden. Generative KI-Tools werden je nach Fachkontext als Hilfsmittel verstanden und sind dann in der Eigenständigkeitserklärung miterfasst.
Sollte sich jedoch aufgrund fachspezifischer Eigenheiten eine Ergänzung bezüglich Gebrauch von generativen KI-Tools als sinnvoll erweisen, kann diese in die bestehende Eigenständigkeitserklärung integriert werden.
Welche rechtlichen Aspekte hierbei beachtet werden sollten, hat die Abteilung Recht und Datenschutz der UZH im Folgenden zusammengefasst.
Unter Berücksichtigung dieser Punkte und der jeweiligen Lernziele könnte eine Eigenständigkeitserklärung um folgende Formulierungen ergänzt werden, um generative KI-Tools zu adressieren:
«Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne Benutzung unerlaubter Hilfsmittel angefertigt habe (auch generative KI-Tools sind Hilfsmittel). Mir ist bekannt, dass ich die Verantwortung für die Auswahl (streichen, falls Vorgaben zu den generativen KI-Tools gemacht werden), die Übernahme und für sämtliche Ergebnisse des von mir verwendeten, durch KI generierten Outputs vollumfänglich selbst trage. Ich versichere zudem, dass die Kennzeichnung des generativen KI-Einsatzes vollständig ist. Im Hilfsmittel-Verzeichnis habe ich die verwendeten generativen KI-Tools mit ihrem Produktnamen aufgeführt (anpassen, falls kein Hilfsmittel-Verzeichnis vorgesehen ist).
Ich nehme zur Kenntnis, dass Arbeiten, die gegen die in dieser Eigenständigkeitserklärung genannten Grundsätze verstossen, rechtliche und disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen können.»
Ein zentrales, allgemeingültiges Prinzip guter wissenschaftlichen Praxis ist die Transparenz und die Replizierbarkeit bei der Beschreibung von Forschungsmethoden und -ergebnissen in wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen. Dies schliesst die Verwendung generativer Hilfsmittel mit ein.
Typischerweise werden Hilfsmittel generativer Art als deklarationspflichtig angesehen, nicht-generative KI-basierte Hilfsmittel, wie beispielsweise eine Rechtschreibeprüfung in Microsoft Word, hingegen nicht.
Je nach Fachbereich kann die Verwendung eines spezifischen Hilfsmittels jedoch unterschiedliche Relevanz besitzen und eine Deklaration empfohlen sein (bspw. ein Übersetzungstool im sprachwissenschaftlichen vs. mathematischen Kontext). Wird eine Deklarationspflicht angestrebt, hilft es, sich an verschiedenen Ebenen von Verwendungszwecken zu orientieren.
Es empfiehlt sich, sich bei der Referenzierung generativer Hilfsmittel an weitverbreiteten Referenzierungsformaten wie dem der American Psychological Association (APA) oder der Modern Language Association of America (MLA) zu orientieren. Die folgenden zwei Beispiele zeigen die Verwendung der beiden Formate beim wörtlichen Zitieren mit von ChatGPT generierten Texten.
Welche Zitierweise sich für welche Einsatzzwecke und Fachbereiche eignet, liegt letztlich im Ermessen des/der Studienprogrammverantwortlichen resp. der dozierenden Person. Es sollte in jedem Fall sichergestellt sein, dass Studierende aktiv über die Anforderungen informiert werden.
APA-Format |
Autor (Jahr). Titel (Datum und Version) [Beschreibung des Modells]. URL |
APA-Literaturverzeichniseintrag, Beispiel |
OpenAI (2023). ChatGPT (Mai 2023 Version) [Large Language Model]. https://chatopenai.com |
APA in-text Zitation, Beispiel |
«Zitat» (OpenAI, 2023) |
MLA-Format |
«Prompt text» prompt. Titel, Tag Monat Version, Autor, Tag Monat Jahr, chat.openai.com |
MLA-Literaturverzeichniseintrag, Beispiel |
«How do I cite ChatGPT in MLA-Style?» prompt. ChatGPT, Mai 2023 Version, OpenAI, 23. Juli 2023, chat.openai.com. |
MLA in-text Zitation, Beispiel |
(«How do I cite ChatGPT in MLA-Style?») |
Werden generative Hilfsmittel für mehr als einen Einsatzweck verwendet, wie beispielsweise wörtliches Zitieren, Paraphrasieren oder auch Übersetzen, kann es unter Umständen auch sinnvoll sein, diese Zwecke im Fliesstext wie auch in der Bibliographie in Form eines Hilfsmittelverzeichnisses mit einer Tabelle oder einer Liste entsprechend zu vermerken.
Beim wissenschaftlichen Publizieren sind in jedem Fall auch die spezifischen Guidelines und Policies des entsprechenden Journals oder Publishers im Zusammenhang mit generativer KI zu berücksichtigen.
Beispielsweise haben Nature und Elsevier den Umgang mit Autorenschaft und KI generierten Inhalten (Text, Figures, Images etc.) geregelt:
Nature: Editorial Policies
Elsevier: AI Policies