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verstorben am 1. Juli 2018 im Alter von 87 Jahren
Anton Karl Heini war Professor für Privatrecht und Internationales Privatrecht. Er war ein gesuchter Anwalt, anerkannter Experte im Gebiet des Privatrechts und beliebter Dozent.
Anton Karl Heini studierte Jurisprudenz an der Universität Zürich und der Universität Fribourg, wo er im Jahr 1958 promovierte. Darauf folgte ein Gerichtspraktikum sowie ein Studienaufenthalt an der New York University Law School. 1962 erwarb er das Zürcher Rechtsanwaltspatent und wurde 1966 Partner eines angesehenen, international tätigen Advokaturbüros. 1979 wurde Anton Karl Heini zum Ordinarius des neu geschaffenen Lehrstuhls für Privatrecht und Internationales Privatrecht an der Universität Zürich gewählt.
Trotz seiner Belastung als gesuchter Anwalt für wirtschafts- und internationalrechtliche Fragen hat sich Anton Karl Heini stets auch Zeit für seine wissenschaftliche Tätigkeit genommen. Insbesondere im Bereich des Privatrechts war Anton Karl Heini ein im In- und Ausland angesehener Forscher, der von Praktikerinnen und Praktikern wie auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für seine profunde Expertise und seine klare Ausdrucksweise anerkannt wurde.
Während seiner Lehrtätigkeit ist es Anton Karl Heini gelungen, das Interesse der Studierenden für das Internationale Privatrecht zu wecken und ihnen die Materie praxisnah, packend und anschaulich zu vermitteln. Seine persönliche und begeisternde Art wurde von seinen Studierenden sehr geschätzt.
In Anerkennung seiner Dienste in Forschung und Lehre wurde Anton Karl Heini zu seinem Altersrücktritt im Jahr 1997 zum Honorarprofessor ernannt.