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Es gibt mehrere Gründe, die dazu führen, dass eine Person mehr als einem Stand angehören könnte und ihre Mitbestimmungsrechte in einem anderen Stand als dem automatisiert zugewiesenen ausüben möchte. Die häufigsten sind:
Wer seine Mitbestimmungsrechte in einem anderen als dem zugewiesenen Stand ausüben möchte, kann einen Standeswechsel beantragen. Der Antrag wird ohne inhaltliche Prüfung gutgeheissen, sofern der gewünschte Stand einer vorgesehenen Wahlmöglichkeit entspricht.
In Ausnahmefällen kann ein Standeswechsel beantragt werden, wenn formell keine Wahloption besteht. In solchen Fällen erfolgt eine inhaltliche Prüfung des Antrags durch das Generalsekretariat.
Aus der Begründung muss eine besondere Nähe zum gewünschten Stand hervorgehen.
Keine Wahlmöglichkeit haben Bachelor- und Masterstudierende sowie Studierende des Studiengangs Lehrdiplom für Maturitätsschulen, auch wenn sie an der UZH angestellt sind. Sie gehören gemäss § 26 a Abs. 1 UniO zum Stand der Studierenden.
In allen Fällen verwenden Sie bei einem Wunsch auf Standeswechsel bitte das entsprechende Antragsformular.