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Herr Helg analysiert in seiner Arbeit die beiden noch existierenden sowie die drei in den letzten Jahren abgeschafften Landsgemeinden anhand der Rechtsgrundlagen, der politischen und gerichtlichen Praxis sowie der Lehre minutiös und unterzieht sie einer kritischen Würdigung im Lichte der völkerrechtlichen und bundesverfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausübung der politischen Rechte. In Übereinstimmung mit dem Bundesgericht und der überwiegenden Lehre bejaht er die Verfassungsmässigkeit der Landsgemeinden, verbindet sie allerdings mit dem Postulat der Optimierung, indem er insbesondere Massnahmen verlangt, damit möglichst viele Stimmberechtigte an der Landsgemeinde teilnehmen können, das Wahl- und Abstimmungsgeheimnis soweit wie möglich gewahrt wird und die Ermittlung der Ergebnisse möglichst präzis vorgenommen werden kann. Die Analyse mündet in einen konkreten Regelungsvorschlag, der nicht nur für die Landsgemeinden, sondern auch für andere Formen der Versammlungsdemokratie, insbesondere Gemeindeversammlungen, eine mögliche Rechtsgrundlage bildet.
Mit dieser Dissertation wird ein alt-ehrwürdiges, aber doch noch lebendiges Instrument der direkten Demokratie und der politischen Kultur in den schweizerischen Kantonen einer wohlwollend-kritischen Würdigung unterzogen. Die postulierten massvollen Erneuerungen dienen dazu, der Kritik an den Landsgemeinden aus verfassungsrechtlicher Sicht Rechnung zu tragen und damit die Versammlungsdemokratie zu erhalten.