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Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleiht die Würde eines Doktors ehrenhalber an Herrn Prof. Dr. Paolo Bernasconi. Sie würdigt seine langjährige Tätigkeit im Bereich der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, insbesondere der Geldwäscherei, sowie der Rechts- und Amtshilfe. Er hat wissenschaftliche Grundlagenarbeit und Erkenntnisse aus der Rechtspraxis in fruchtbarer Weise kombiniert und einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstrafrechts geleistet.
Paolo Bernasconi studierte
an den Schweizer Universitäten Bern und Freiburg Rechtswissenschaft. Von 1969
bis 1985 war er als Staatsanwalt in Lugano und Chiasso tätig, und im Jahr 1971
übernahm er die Leitung der Staatsanwaltschaft. In dieser Funktion wurde er
auch einer breiteren Öffentlichkeit als Vorkämpfer für einen sauberen
Finanzplatz bekannt. Nach Beendigung seiner Tätigkeit im
Rahmen der Strafverfolgung nahm er die Anwalts- und Notartätigkeit in Lugano
auf, die er heute
noch ausübt.
Paolo Bernasconi hat sich neben seiner praktischen Tätigkeit auch um Lehre und Forschung bemüht. Er hat an verschiedenen Universitäten und Bildungsinstitutionen gelehrt; so beispielsweise an der Universität Zürich (1986 bis 2001) und an der Universität St. Gallen (1984 bis 2004), wo ihm im Jahr 1999 der Titel eines Titularprofessors verliehen worden ist. Weiter hat Paolo Bernasconi ein beeindruckendes Literaturverzeichnis aufzuweisen, das nebst zahlreichen Fachartikeln im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts auch einige Standardwerke umfasst. Im Jahr 1986 beteiligte sich Paolo Bernasconi an der Expertengruppe zur Revision des Strafrechts und der Ausarbeitung der Geldwäschereistrafnorm, an deren Erarbeitung er in der Folge massgeblich beteiligt war. Paolo Bernasconi hat darüber hinaus in zahlreichen weiteren, schweizerischen und internationalen, Experten- und Fachgremien im Bereich der Wirtschaftskriminalität und insbesondere jenem der Geldwäscherei mitgewirkt.