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Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleiht die Würde eines Doktors ehrenhalber an Dr. Max Hauri. Sie würdigt damit einen verdienten Praktiker und Dozenten, der sich im Rahmen der juristischen Weiterbildung, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs und der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung, in herausragendem Mass engagiert hat.
Max Hauri war zunächst für einige Zeit in Brasilien Reallehrer an einer Schweizerschule. Danach studierte er von 1976 bis 1981 in Zürich Jus und schloss mit dem Lizentiat ab. Anschliessend machte er Karriere auf dem Gericht. Während vieler Jahre war Max Hauri Vizepräsident des Bezirksgerichts Zürich. Er promovierte im Jahr 2002 zum Thema «Die Bestellung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes für Geschädigte im Zürcher Strafprozess».
Max Hauri hat sich in besonderem Masse um die Weiterbildung im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts verdient gemacht. Er engagierte sich in der Zürcher Stiftung für juristische Weiterbildung. Gemeinsam mit Vertretern der Wissenschaft und Praxis führte Hauri erfolgreich viele Tagungen zum Bereich Revision StGB AT und StPO durch. Dabei arbeitete er an Büchern mit im Zusammenhang mit der Revision des AT StGB und der Einführung der eidgenössischen StPO. Max Hauri war Mitherausgeber von Publikationen zum revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Er publizierte zur am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Schweizerischen Strafprozessordnung und war Mitautor des Basler Kommentars zur StPO.
Viele Jahre war Max Hauri Vorstandsmitglied des Zürcherischen Juristenvereins – in den Jahren 2009 bis 2011 dessen Präsident. Von 2004 bis 2012 war er als Lehrbeauftragter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich tätig, dies im Bereich des Strafrechts, des Medizinstrafrechts und des Strafprozessrechts. Hier hat er sich stets dafür eingesetzt, dass die Studierenden bei der Lösung der wissenschaftlichen Fragen erkennen, wo deren Praxisrelevanz liegt. Max Hauri ist zudem assoziiertes Mitglied im Kompetenzzentrum Medizin – Ethik – Recht Helvetiae (MERH).