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Um Geflüchteten vom Ukrainekrieg schnell und unbürokratisch Schutz zu gewähren, hat der Bundesrat den «Schutzstatus S» aktiviert:
Hinweis: Die UZH hat weder Einfluss auf den Prozess zur Vergabe des Schutzstatus S noch auf die örtliche Zuordnung.
Folgende Website gibt Geflüchteten, die studieren wollen, und Personen, die sie dabei unterstützen, einen Überblick zum Hochschulzugang in der Schweiz:
in Deutsch: www.perspektiven-studium.ch
in Englisch: www.perspektiven-studium.ch/en
Die UZH bietet Unterstützung für BA-, MA-, und PhD-Studierende von ukrainischen Hochschulen an, um als Gaststudierende an die UZH zu kommen. Die Studiengebühren werden erlassen.
Kriterien für das Gaststudium:
Ein reguläres Gaststudium in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin ist grundsätzlich nicht möglich.
Das Sprachenzentrum der UZH und ETH bietet Sprachkurse, Aktivitäten und Lernressourcen für eingeschriebene Studierende und Forschende der UZH und ETH aus der Ukraine an.
Sprachenzentrum: Sprachkurse für ukrainische Studierende und Forschende (auf Englisch)
Für eine Zulassung zu einem regulären Bachelor-, Master oder Doktoratsstudium müssen die allgemein geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Bachelorstudium
Für Personen mit einem ukrainischen Reifezeugnis setzt die Zulassung zu einem Bachelorstudium Folgendes voraus:
Weitere Informationen:
Zulassung zum Bachelorstudium
Länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelorstudiu
Sprachliche Anforderungen
Masterstudium
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt Folgendes voraus:
Weitere Informationen:
Zulassung zum Masterstudium
Sprachliche Anforderungen
Doktoratsstudium
Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium setzt Folgendes voraus:
Weitere Informationen:
Zulassung zum Doktoratsstudium
Medizinische Bachelor- und Masterstudiengänge
Die medizinischen Bachelor- und Masterstudiengänge (Humanmedizin, Chiropraktische Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin) sind zulassungsbeschränkt. Für Ausländerinnen und Ausländer gelten besondere Zugangsvorrausetzungen. Ukrainische Studierende erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht, auch wenn sie über den Schutzstatus S verfügen.
Für weiterführende Informationen zur finanziellen, organisatorischen, beratenden und betreuenden Unterstützung nutzen Sie bitte das Kontaktformular:
Kontaktformular Ukraine-Hilfe Universität Zürich