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Stiftungsprofessuren sind eine Option, um die Forschung und Lehre an der Universität Zürich gezielt zu fördern. Mit der substanziellen Finanzierung einer Professur können Unternehmen, Privatpersonen und Stiftungen bestehende Fachgebiete ergänzen, weitere Forschungsfelder erschliessen oder neue Schwerpunkte setzen. Stiftungsprofessuren eröffnen der Universität Zürich zusätzliche Finanzierungsquellen und tragen dazu bei, dass sie international wettbewerbsfähig bleibt.
Die Universität Zürich prüft die Gründung einer Stiftungsprofessur sorgfältig. Die Regeln für den Vertrag zwischen der Universität Zürich und externen Förderern sind in der Verordnung für Fundraising festgehalten. Dabei ist die Freiheit von Forschung und Lehre oberstes Gebot. Ausserdem dürfen Zuwendungen das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Universität Zürich nicht gefährden und müssen ihren strategischen Zielen entsprechen. Darüber hinaus prüft die Universität Zürich die korrekte Herkunft der Mittel und kann Zuwendungen auch ablehnen.
Das konkrete Vorgehen ist im Dokument «Spenden für Stiftungsprofessuren» erläutert:
Prozess «Spenden für Stiftungsprofessuren» (UZH-Login) (PDF, 69 KB)
Detaillierte Beschriebe zu diesem Prozess sind für UZH-Mitarbeitende auf der Plattform Signavio einsehbar:
Spenden für Stiftungsprofessuren (UZH-Login)
Für Fragen wenden Sie sich an Ihr Dekanat.
Als rechtliche Grundlage gilt die Verordnung über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Zürich vom 12. November 2018:
UZH Verordnung Fundraising (PDF)