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Wissenschaft erfordert Freiraum, in welchem sie sich unbeeinflusst von externen Zwängen und ideologischen Einflussnahmen entfalten kann. Die Universität Zürich beansprucht uneingeschränkte Freiheit von Forschung und Lehre. Gleichzeitig bedingt Freiheit von Forschung und Lehre Verantwortung. Zu verantwortlicher Wissenschaft gehört die ethische Reflexion ihrer Mittel und Folgen für Mensch, Tier und Umwelt.
Zu einer verantwortungsvollen Forschung gehören transparente Interessens- und Finanzierungsverhältnisse. Die UZH informiert die Öffentlichkeit transparent über extern finanzierte Drittmittelprojekte, Stiftungsprofessuren und Interessenbindungen ihrer Professorinnen und Professoren.
Transparenz
Die Universität ist der gesellschaftliche Ort freier und öffentlicher Wissenschaft. Ein offener Zugang zu Wissen und zu den Prozessen in der Wissenschaft erhöht die Verbreitung und Weiterentwicklung von Wissen sowie die Glaubwürdigkeit der Wissenschaft.
Open Science
Die UZH und ihre Angehörigen sind den Grundsätzen einer guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet. Die Integritätsverordnung der UZH orientiert sich an nationalen und internationalen Standards und regelt die Strukturen und Abläufe für die Untersuchung von Fällen mit Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.
Wissenschaftliche Integrität
Bei Forschungsvorhaben an und mit Menschen wägen Forschende der UZH gemäss guter wissenschaftlicher Praxis die Verhältnismässigkeit der voraussichtlichen Belastungen und Risiken für die Studienteilnehmenden im Hinblick auf den erwarteten Erkenntnisgewinn ab. Sie verzichten auf für das Forschungsvorhaben nicht zwingend notwendige Belastungen und Risiken.
Forschungsvorhaben an und mit Menschen
Die Universität Zürich forscht mit Tieren, um Gesundheit und Krankheiten von Menschen und Tieren besser zu verstehen. Sie setzt wenn immer möglich tierversuchsfreie Methoden ein und forscht nur dann mit Tieren, wenn dies nicht anders möglich ist. Durch vorbildliche Tierhaltung, sorgfältige Versuchsplanung und Nutzung aller Möglichkeiten zur Leidensverminderung der Tiere wird dem Tierschutz Rechnung getragen.
Forschung mit Tieren und Tierwohl
Forschung an der UZH unterliegt dem geregelten Zugang zu genetischen Ressourcen und der ausgewogenen Aufteilung der sich aus der Nutzung ergebenden Vorteile. Diese Auflagen sind im Nagoya-Protokoll des Bundesamts für Umwelt definiert. Mehr Informationenen hierzu finden Sie auf der Website für Forschende und Nachwuchskräfte.
Website für Forschende: Nagoya-Protokoll