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Die Universität Zürich gewährleistet den Schutz von Proband:innen bei der Mitwirkung an Forschungsvorhaben. Forschende der UZH sind verpflichtet, die Verhältnismässigkeit der voraussichtlichen Belastungen und Risiken im Hinblick auf den erwarteten Erkenntnisgewinn abzuwägen und auf nicht zwingend notwendige Belastungen und Risiken zu verzichten.
Die UZH Ethik-Policy informiert über die geltenden rechtlichen Grundlagen und über die jeweiligen Verfahrensabläufe zur ethischen Prüfung von Forschungsvorhaben.
UZH Ethik-Policy (PDF)
Grundsätzlich gilt, dass für alle Forschungsvorhaben, die in den Geltungsbereich des Schweizer Humanforschungsgesetzes (HFG) fallen, eine Bewilligung der Kantonalen Ethikkommission vorliegen muss. Dies gilt für die Forschung zu Krankheiten des Menschen sowie für Studien zu Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers.
Umgekehrt kann eine ethische Prüfung auch angezeigt sein bei Forschungsvorhaben, die nicht in den Geltungsbereich des HFG fallen und wofür demnach von Gesetzes wegen keine Notwendigkeit für eine ethische Prüfiung besteht. Dazu gehören beispielsweise psychologische Studien, bei denen das Verhalten von Proband:innen mit verdeckten Videoaufnahmen untersucht wird. Für solche Forschungsvorhaben haben die Fakultäten der UZH Angebote zur ethischen Prüfung geschaffen, welche die Forschenden in Anspruch nehmen können.
Mehr und weiterführende Informationen rund um Forschungsvorhaben an und mit Menschen finden Sie auf der Website für Forschende:
Website für Forschende: Forschung an und mit Menschen