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Wissenschaftliche Integrität ist eine unerlässliche Voraussetzung für den Fortschritt in der Forschung sowie für die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Wissenschaft in der Gesellschaft. Sie beruht auf der Einhaltung von grundlegenden Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis im Sinne von Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung.
Die UZH ist den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Sie duldet kein wissenschaftliches Fehlverhalten und trifft Massnahmen zur Verhinderung solchen Fehlverhaltens. Die Integritätsverordnung orientiert sich an nationalen und internationalen Standards und gilt für alle zum Zeitpunkt eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der UZH wissenschaftlich tätigen Personen einschliesslich der Doktorierenden.
zhlex.ch: Verordnung über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Zürich
Die Strukturen und Abläufe für die Untersuchung von Fällen mit Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten sind rechtlich klar geregelt. Die Integritätsverordnung unterscheidet drei Instanzen im Verfahrensablauf:
Bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten nehmen die Vertrauensperson und ihre Stellvertretenden entsprechende Meldungen entgegen. Sie bieten auch generell Rat und Unterstützung bei Fragen zu wissenschaftlicher Integrität. Alle Anliegen werden strikt vertraulich behandelt.
Mehr Informationen hierzu und das Kontaktformular der Vertrauensperson und ihrer Stellvertretenden finden Sie auf der Website für Forschende:
Website für Forschende: Integrität in der Wissenschaft