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Zulassung zum Doktoratsstudium

An der Universität Zürich werden zahlreiche Doktoratsstudiengänge angeboten. 

Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium setzt neben der Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen die Erfüllung der fachwissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen voraus. Über die Erfüllung dieser Voraussetzungen wird im Rahmen eines festgelegten Zulassungsverfahrens entschieden. 

Mit der Zulassung erhält man die Berechtigung, sich an der Universität Zürich im betreffenden Doktoraststudium zu immatrikulieren. Doktorierenden müssen während des gesamten Doktoratsstudiums immatrikuliert sein.

Formale Zulassungsvoraussetzungen

  • Masterdiplom einer staatlich anerkannten Universität.

  • Allenfalls angerechnete Studienleistungen wurden ebenfalls an einer staatlich anerkannten Universität erworben.

  • Das Diplom ist staatlich anerkannt.

  • Das Diplom berechtigt im betreffenden Staat an einer staatlich anerkannten Universität zum Doktoratsstudium.

Das Masterdiplom muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht zwingend vorliegen. Es kann im Falle einer Zulassung nachgereicht werden (bei Zulassungen zum Herbstsemester spätestens bis zum 30. September, bei Zulassungen zum Frühjahrssemester spätestens bis zum 15. März). 

Je nach Doktoratsstudium ist auch eine Zulassung mit einem Abschluss einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule eines Signatarstaates der Lissabonner Konvention möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Fakultät

Fachwissenschaftliche Zulassungsvoraussetzungen

  • Die für das jeweilige Doktoratsstudium erforderlichen fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind vorhanden. Ggf. können mit der Zulassung Auflagen und/oder Bedingungen (in der Regel bestehend aus Mastermodulen) auferlegt werden. Bedingungen sind im Rahmen des Doktoratsstudiums in einer Vorbereitungsphase zu erfüllen. In einer solchen Vorbereitungsphase können keine Doktoratsmodule gebucht werden. Auflagen können entweder bereits in der Vorbereitungsphase oder parallel zu den Doktoratsmodulen erbracht werden.

  • Eine Dozentin/ein Dozent mit Promotionsrecht (in der Regel an der jeweiligen Fakultät) sagt zu, die Hauptbetreuung für das geplante Dissertationsvorhaben zu übernehmen. Je nach Doktoratsstudium müssen oder können weitere Personen eine Betreuungsfunktion übernehmen (z.B. als Co-Betreuerinnen/Co-Betreuer). 

  • Für Doktoratsprogramme zusätzlich: Es erfolgt eine Aufnahme in das betreffende Doktoratsprogramm (nach einem selektiven Aufnahmeverfahren).

  • Je nach Doktoratsstudium zusätzlich: Es erfolgt eine Anstellung als Doktorand/-in oder Assistent/-in.

  • Ggf. sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen (z.B. Masterabschluss mit einer Mindestgesamtnote). 

Einzelheiten über die fachwissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Doktoratsstudiums finden Sie auf der Webseite der betreffenden Fakultät.

Zulassungsverfahren

  1. Das Zulassungsverfahren wird in der jeweiligen Fakultät bzw. Graduate School gestartet. Dabei müssen Sie:

    - für das geplante Dissertationsvorhaben eine Zusage einer oder ggf. auch mehrerer Betreuungspersonen erhalten,

    - im Falle eines Doktoratsprogrammes in dieses aufgenommen werden und

    - ggf. zusätzlich eine Anstellung als Doktorand/-in oder Assistent/-in angeboten bekommen.

    Welche dieser Schritte in welcher Reihenfolge vorzunehmen sind, hängt vom jeweiligen Doktoratsstudium ab. Einzelheiten dazu finden Sie auf der Webseite der betreffenden Fakultät.

  2. Bewerben Sie sich zusätzlich bei der Zulassungsstelle der Universität Zürich für das gewünschte Doktoratsstudium. Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung über den Bewerbungsablauf sowie die einzureichenden Unterlagen und bewerben Sie sich über das Bewerbungsportal. Beachten Sie bitte die geltenden Bewerbungsfristen. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann bis zu 3 Monate dauern. 

  3. Wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von der Zulassungsstelle der Universität Zürich den Zulassungsentscheid. Sie können sich nun an der Universität Zürich immatrikulieren und Ihr Doktoratsstudium aufnehmen. 

Wichtige Hinweise zum Zulassungsverfahren:

  • Wenn Sie für Ihr Doktoratsstudium eine Anstellung angeboten bekommen haben und Staatsangehörige/-r eines Staates sind, der weder Mitglied der Europäischen Union noch der EFTA ist, benötigen Sie für die Einreise in die Schweiz ein entsprechendes Visum. Dieses Visum wird in der Regel von der Universität Zürich für sie beantragt (wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die entsprechende Fakultät oder Graduate School). Es wird vom Migrationsamt des Kantons Zürich jeweils mit dem Vorbehalt ausgestellt, dass 14 Tage nach der Einreise eine Immatrikulationsbestätigung einzureichen ist. Diese Immatrikulationsbestätigung erhalten Sie, sobald Sie nach Erhalt des Zulassungsentscheids sich an der Universität Zürich immatrikuliert und die Rechnung über die Semestergebühren beglichen haben. Erst wenn das Migrationsamt über die Immatrikulationsbestätigung verfügt, wird Ihr Visum in eine Aufenthaltsbewilligung inkl. Arbeitsbewilligung umgewandelt. Können Sie diesen Vorbehalt nicht fristgerecht erfüllen, müssen Sie die Schweiz wieder verlassen. 

► Reisen Sie erst dann in die Schweiz ein, wenn Sie den Zulassungsentscheid der Zulassungsstelle der Universität Zürich (= Berechtigung zur Immatrikulation) bereits erhalten haben (siehe weiter oben Punkt 3). 

► Starten Sie erst dann mit Ihrem Doktoratsstudium, wenn Sie an der Universität Zürich immatrikuliert sowie im Besitz der Aufenthaltsbewilligung inkl. Arbeitsbewilligung sind. 

  • Um das Zulassungsverfahren zu beschleunigen (insbesondere bei visumspflichtigen Personen sinnvoll), können Sie der Zulassungsstelle bereits eine Bewerbung einreichen (siehe weiter oben Punkt 2), bevor das Verfahren an der Fakultät bzw. in der Graduate School abgeschlossen ist (siehe weiter oben Punkt 1). Der Zulassungsentscheid der Zulassungsstelle (siehe weiter oben Punkt 3) kann aber erst dann ausgestellt werden, wenn die Betreuungsbestätigung und bei Doktoratsprogrammen zusätzlich der Aufnahmebescheid für das entsprechende Doktoratsprogramm vorliegen.

  • An der Universität Zürich derzeit auf Masterstufe immatrikulierte Studierende haben den Studiengangswechsel zum Doktoratsstudium zwingend über «Meine Anträge» im Studierendenportal zu beantragen und keine Bewerbung einzureichen.

Weiterführende Informationen

Bewerbungsfristen

Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Bewerbungsfristen.

Graduate Campus der UZH

Der Graduate Campus fördert und unterstützt die Doktorierenden der UZH.

Wohnmöglichkeiten

Fragen

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Zulassungsstelle.

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