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Fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber für ein Bachelor-, Master- oder Lehrdiplomstudium müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Hauptunterrichtssprache der gewählten Studienprogramme verfügen.
Für die jeweilige Hauptunterrichtssprache sind Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau C1 gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen.
Als fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber gelten Personen, deren Erst- oder Hauptsprache nicht der Hauptunterrichtssprache der gewählten Studienprogramme entspricht.
Unter Erst- oder Hauptsprache ist diejenige Sprache zu verstehen, die jemand ohne Anstrengung und mit höchster Kompetenz beim Schreiben, Sprechen und Verstehen von schriftlichen und mündlichen Äusserungen verwendet. Dies entspricht Niveau C2 und höher gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
Vom Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse ist befreit, wer über eine der folgenden Vorbildungen verfügt:
Eidgenössischer bzw. schweizerischer oder eidgenössisch bzw. schweizerisch anerkannter gymnasialer Maturitätsausweis.
Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis in Verbindung mit dem Ausweis über bestandene Ergänzungsprüfungen.
Gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis in Verbindung mit dem Ausweis über bestandene Ergänzungsprüfungen.
Attestato cantonale di maturità commerciale.
Bachelorabschluss der UZH.
Bachelorabschluss oder vergleichbarer Abschluss in der für das Studium erforderlichen Unterrichtssprache an einer Universität oder Fachhochschule, deren Sitz sich in einem Gebiet befindet, dessen Amtssprache der Unterrichtssprache entspricht (gilt nicht für ein Fernstudium oder für ein Studium an Zweigstellen in Ländern, deren Amtssprache der Unterrichtssprache nicht entspricht).
Besuch der letzten drei Jahre eines Gymnasiums in der für das Studium erforderlichen Unterrichtssprache, dessen Sitz sich in einem Gebiet befindet, dessen Amtssprache der Unterrichtssprache entspricht.
Studienprogramme mit Hauptunterrichtssprache Deutsch
In der Regel ist die Hauptunterrichtsprache bei den Bachelorprogrammen Deutsch, ebenso beim Lehrdiplom und bei den Bachelor- und Masterprogrammen der Medizinischen Fakultät sowie der Vetsuisse-Fakultät.
Die Details zur Hauptunterrichtssprache und den weiteren im Unterricht verwendeten Sprachen der Studienprogramme sind im Vorlesungsverzeichnis unter den Programminformationen ersichtlich.
Bei den folgenden Masterstudienprogrammen kann der Sprachnachweis für Deutsch oder Englisch eingereicht werden:
Major/Minor Comparative Linguistics
Minor Indologie
Minor Japanologie
Major/Minor Kunstgeschichte Ostasiens
Mono Linguistics
Mono Literaturwissenschaft
Major/Minor Modern Asian and Middle Eastern Studiers
Minor Muslimische Kulturen und Gesellschaften
Minor Sinologie
Major/Minor Social and Cultural Anthropology
Folgende Sprachzertifikate für Deutsch werden von der Universität Zürich anerkannt und entsprechen mindestens Niveau C1 gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER):
Studienprogramme mit Hauptunterrichtssprache Englisch
Die Details zur Hauptunterrichtssprache und den weiteren im Unterricht verwendeten Sprachen der Studienprogramme sind im Vorlesungsverzeichnis unter den Programminformationen ersichtlich.
Bei den folgenden Masterstudienprogrammen kann der Sprachnachweis für Deutsch oder Englisch eingereicht werden:
Major/Minor Comparative Linguistics
Minor Indologie
Minor Japanologie
Major/Minor Kunstgeschichte Ostasiens
Mono Linguistics
Mono Literaturwissenschaft
Major/Minor Modern Asian and Middle Eastern Studiers
Minor Muslimische Kulturen und Gesellschaften
Minor Sinologie
Major/Minor Social and Cultural Anthropology
Anerkannte Sprachzertifikate Englisch
Folgende Sprachzertifikate für Englisch werden von der Universität Zürich anerkannt und entsprechen mindestens Niveau C1 gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER):
IELTS Academic (nicht älter als 2 Jahre)
Erforderliche Punkte: 7 (Mindestpunktwert 6.5 in Speaking und Writing)
Es werden keine Testresultate vom IELTS Academic Online akzeptiert.
TOEFL iBT / MyBestTM Scores to TOEFL iBIT (nicht älter als 2 Jahre)
100 (Mindestpunktwert Speaking 25 und Writing 26)
TOEFL-Testresultate müssen uns durch ETS zugestellt werden (institution code: 0348). Es werden keine Testresultate der TOEFL iBT Special Home Edition akzeptiert.
C1 Advanced (früher Cambrige Advanced Englisch, CAE): Mindestnote B
C2 Proficiency (früher Cambridge Proficiency English, CPE)
Cambridge-Resultate können Sie uns über das von Cambridge Assessment zur Verfügung gestellte Candidate Results Portal elektronisch zustellen. Wählen im Portal ‘Send my result’ und geben Sie unter ‘Institution/organisation name’ bitte Folgendes an: University of Zurich, Admissions Office.
Bei folgenden Masterstudienprogrammen ist die Hauptunterrichtssprache Französisch, Italienisch oder Spanisch:
Major/Minor Französische Sprachwissenschaft / Literaturwissenschaft: Französisch
Major/Minor Iberoromanische Sprachwissenschaft / Literaturwissenschaft: Spanisch
Major/Minor Italienische Sprachwissenschaft / Literaturwissenschaft: Italienisch
Mono Linguistics, Schwerpunkt Romanische Sprachwissenschaft: Französisch oder Italienisch oder Spanisch
Mono Studi Italiani: Italienisch
Minor Vergleichende Romanische Sprachwissenschaft: Französisch oder Italienisch oder Spanisch
Anerkannte Sprachzertifikate Französisch, Italienisch und Spanisch
Folgende Sprachzertifikate werden von der Universität Zürich anerkannt und entsprechen mindestens Niveau C1 gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER):
Französisch
DALF C1
Italienisch
PLIDA C1
CELI C1
CILS C1
Spanisch
DELE C1
Es wird empfohlen, das Sprachzertifikat bei der Bewerbung einzureichen.
Alle Personen mit Visumspflicht müssen ein Sprachzertifikat spätestens bis zum Bewerbungsschluss für Visumspflichtige einreichen.
Personen ohne Visumspflicht, die sich für einen Double-Degree-Masterstudiengang der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (Outgoing) bewerben, müssen ein Sprachzertifikat spätestens bis 30. Juni einreichen.
Liegt ein anerkanntes Sprachzertifikat bis Fristende nicht vor, wird die Bewerbung nicht weiterbearbeitet.
Alle übrigen Studienanwärterinnen und Studienanwärter können im Fall einer Zulassung den Sprachnachweis bis spätestens eine Woche vor Beginn der Lehrveranstaltungen nachreichen. Die Immatrikulation kann allerdings erst dann erfolgen, wenn das Sprachzertifikat vorliegt.
Fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber, die ein Bachelorstudium aufnehmen möchten und gemäss den länderspezifischen Zulassungsvoraussetzungen die Ergänzungsprüfung der schweizerischen Hochschulen (ECUS) absolvieren müssen, erwerben das erforderliche Sprachzertifikat in der Regel im Rahmen der ECUS-Prüfung. Ein Erlass der ECUS-Teilprüfung Deutsch ist nur möglich, sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung zur ECUS Prüfung (15. Juni) ein anerkanntes Sprachzertifikat Deutsch vorliegt. Die Anmeldung für die ECUS-Prüfung kann nur über die UZH vorgenommen werden.