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Falls der Regierungsrat Zulassungsbeschränkungen anordnet, erfolgt die Studienplatzvergabe in Koordination mit den anderen Schweizer Universitäten über einen von swissuniversities organisierten Eignungstest. Zur Teilnahme an diesem Eignungstest kann nur zugelassen werden, wer
Art des Termins | Daten |
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Anmeldung bei swissuniversities | 1. Dezember bis 15. Februar |
Onlinebewerbung bei der UZH | 1. Januar bis 31. März |
Anmeldung zum Eignungstest bei swissuniversities | 45 Tage vor dem EMS |
Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) | 4. Juli 2025 |
Bekanntgabe der Testergebnisse, Studienplatzzuteilung |
Ende Juli/Anfang August |
Annahme des Studienplatzes durch die erfolgreichen Kandidierenden | spätestens 10 Tage nach Erhalt der Platzzuteilung |
Die Anmeldung muss direkt auf der Website von swissuniversities vorgenommen werden. Detaillierte Auskünfte zum Verfahren finden Sie dort
Nicht fristgerecht eingereichte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Um prüfen zu können, ob Sie über die schweizerische oder liechtensteinische Staatsbürgerschaft bzw. über den erforderlichen Aufenthaltsstatus verfügen sowie die Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelorstudium an der UZH erfüllen, müssen Sie sich zudem bei der UZH online bewerben. Es gilt der folgende Zeitplan:
Für die Onlinebewerbung benötigen Sie eine Kopie der Anmeldung bei swissuniversities (siehe oben unter Punkt 1).
Sollte die Onlinebewerbung nicht vollständig und fristgerecht abgeschickt werden, ist eine Zulassung zur Teilnahme am Eignungstest und damit auch die Aufnahme des Medizinstudiums im Herbstsemester nicht möglich.
Für Personen, die von der UZH zur Teilnahme am Eignungstest zugelassen werden, gilt betreffend Eignungstest der folgende Zeitplan:
Nicht fristgerecht eingereichte Anträge auf Änderung der Disziplin (z.B. von Zahnmedizin zu Humanmedizin) oder des gewünschten Studienorts können nicht berücksichtigt werden. Wer die Testgebühr nicht fristgerecht bezahlt, kann nicht am Eignungstest teilnehmen.
swissuniversities teilt die Studienanwärterinnen und -anwärter mit einem ausreichenden Testergebnis den beteiligten Hochschulen zu. Bei der Zuteilung der Studienorte werden die bevorzugte Wahl, der Wohnsitz (Zürich bei 1. Wahl UZH, Luzern bei 1. Wahl UZH Luzerner Track, St. Gallen bei 1. Wahl UZH St. Galler Track), das Testergebnis und in Ausnahmefällen die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt.
Ende Juli/Anfang August informiert die UZH die Bewerberinnen und Bewerber, die als erste Priorität UZH angegeben haben, brieflich über die Studienplatzzuteilung bzw. Nichtzuteilung eines Studienplatzes.
Falls Sie an der UZH einen Studienplatz zugeteilt bekommen, erhalten Sie Ende Juli/Anfang August die Informationen über die Platzzuteilung mit weiteren Instruktionen per Post.
Sie müssen der UZH innert 10 Tagen nach Erhalt der Unterlagen bestätigen, dass Sie den zugeteilten Studienplatz annehmen möchten, sonst wird der Platz anderweitig vergeben. Zur Bestätigung der Annahme des Studienplatzes sind die Information über die Studienplatzzuteilung und allfällige weitere fehlende Dokument über das Bewerbungsportal einzureichen.
Falls Sie während der 10-tägigen Frist abwesend oder verhindert sind, stellen Sie bitte im Voraus sicher, dass die Post der UZH durch eine stellvertretende Person in Empfang genommen, die benötigten Unterlagen eingescannt und fristgerecht online im Bewerbungsportal hochgeladen werden.
Falls Sie sich die Option offen halten wollen, im Herbstsemester an der UZH ein Alternativstudium aufnehmen zu können für den Fall, dass Ihnen aufgrund Ihres Eignungstestresultats kein Studienplatz zugeteilt werden kann, ist eine zweite Bewerbung für einen anderen Studiengang an der UZH erforderlich. Es gelten die regulären Bewerbungsfristen.
Nach Bekanntgabe des Eignungstestresultats im August ist keine Bewerbung für ein Alternativstudium mehr möglich.