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Falls der Regierungsrat Zulassungsbeschränkungen anordnet, erfolgt die Studienplatzvergabe in Koordination mit den anderen Schweizer Universitäten über einen von swissuniversities organisierten Eignungstest. Zur Teilnahme an diesem Eignungstest kann nur zugelassen werden, wer
Art des Termins | Daten |
---|---|
Anmeldung bei swissuniversities | 1. Dezember 2023 bis 15. Februar 2024 |
Onlinebewerbung bei der UZH | 1. Januar bis 31. März 2024 |
Anmeldung zum Eignungstest bei swissuniversities | 21. Mai 2024 |
Eignungstest | 5. Juli 2024 |
Bekanntgabe der Testergebnisse durch die UZH |
Anfang August 2024 |
Annahme des Studienplatzes durch die erfolgreichen Kandidierenden | spätestens 10 Tage nach Erhalt des Testergebnisses |
Die Anmeldung muss direkt auf der Website von swissuniversities vorgenommen werden. Detaillierte Auskünfte zum Verfahren finden Sie dort.
Anmeldeperiode: 1. Dezember 2023 bis 15. Februar 2024
Nicht fristgerecht eingereichte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Um prüfen zu können, ob Sie über die schweizerische oder liechtensteinische Staatsbürgerschaft bzw. über den erforderlichen Aufenthaltsstatus verfügen sowie die Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelorstudium an der UZH erfüllen, müssen Sie sich zudem bei der UZH online bewerben. Es gilt der folgende Zeitplan:
Für die Onlinebewerbung benötigen Sie eine Kopie der Anmeldung bei swissuniversities (siehe oben unter Punkt 1).
Sollte die Onlinebewerbung nicht vollständig und fristgerecht abgeschickt werden, ist eine Zulassung zur Teilnahme am Eignungstest und damit auch die Aufnahme des Medizinstudiums im Herbstsemester nicht möglich.
Für Personen, die von der UZH zur Teilnahme am Eignungstest zugelassen werden, gilt betreffend Eignungstest der folgende Zeitplan:
Nicht fristgerecht eingereichte Anträge auf Änderung der Disziplin (z.B. von Zahnmedizin zu Humanmedizin) oder des gewünschten Studienorts können nicht berücksichtigt werden. Wer die Testgebühr nicht fristgerecht bezahlt, kann nicht am Eignungstest teilnehmen.
swissuniversities teilt die Studienanwärterinnen und -anwärter mit einem ausreichenden Testergebnis den beteiligten Hochschulen zu. Bei der Zuteilung der Studienorte werden die bevorzugte Wahl, der Wohnsitz (Zürich bei 1. Wahl UZH, Luzern bei 1. Wahl UZH Luzerner Track, St. Gallen bei 1. Wahl UZH St. Galler Track), das Testergebnis und in Ausnahmefällen die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt.
Anfang August informiert die UZH die Bewerberinnen und Bewerber, die als erste Priorität UZH angegeben haben, brieflich über das Testergebnis und die Studienplatzzuteilung.
Personen, die an der UZH einen Studienplatz zugeteilt bekommen, erhalten von der UZH Anfang August per Post folgende Unterlagen:
Bewerberinnen und Bewerber mit positivem Testbescheid müssen der UZH innert 10 Tagen nach Erhalt der Unterlagen bestätigen, dass sie den zugeteilten Studienplatz annehmen möchten, sonst wird der Platz anderweitig vergeben. Zur Bestätigung der Annahme des Studienplatzes laden Sie bitte die per Post zugestellten oben aufgeführten Unterlagen im Bewerbungsportal der UZH im Rahmen Ihrer Bewerbung für den medizinischen Studiengang hoch.
Falls Sie während der 10-tägigen Frist abwesend oder verhindert sind, stellen Sie bitte im Voraus sicher, dass die Post der UZH durch eine stellvertretende Person in Empfang genommen, die benötigten Unterlagen eingescannt und fristgerecht online im Bewerbungsportal hochgeladen werden.
Weitere, detaillierte Angaben zum Vorgehen erhalten Sie zusammen mit den Unterlagen per Post.
Falls Sie sich die Option offen halten wollen, im Herbstsemester an der UZH ein Alternativstudium aufnehmen zu können für den Fall, dass Ihnen aufgrund Ihres Eignungstestresultats kein Studienplatz zugeteilt werden kann, ist eine zweite Bewerbung für einen anderen Studiengang an der UZH erforderlich. Es gelten die regulären Bewerbungsfristen.
Nach Bekanntgabe des Eignungstestresultats im August ist keine Bewerbung für ein Alternativstudium mehr möglich.