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Schutz vor sexueller Belästigung

Die Universität Zürich verfügt über ein «Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich» (RSB). Es geht von folgender Grundannahme aus: Alle Universitätsangehörigen begegnen sich mit Respekt. Dies bedeutet nicht, dass zwischenmenschliche Beziehungen an der Universität distanziert, rein sachlich und formell stattfinden sollen. Ganz im Gegenteil, ein freundlicher und entspannter Umgang zwischen den Geschlechtern ist erwünscht. Das Reglement hält jedoch unmissverständlich fest, dass sexuelle Belästigung verboten ist und nicht toleriert wird.

Wen betrifft das Reglement?

Alle Angehörigen der Universität Zürich.

Was ist sexuelle Belästigung?

Jedes Verhalten, das einen Menschen aufgrund seines Geschlechts verletzt oder herabwürdigt und von der betroffenen Person als unerwünscht empfunden wird.

Was ist in Ordnung, was nicht?

Freundliche Komplimente, gemeinsames Kaffeetrinken, humorvolle Gespräche und zum Beispiel der Besuch von universitären Fitnessveranstaltungen sind sicherlich kein Problem.

Nicht erlaubt sind unangemessene Körperkontakte, aufdringliches Verhalten, anzügliche Bemerkungen und Witze über das Aussehen oder körperliche Eigenschaften sowie das Zeigen von Bildern oder sonstige Verhaltensweisen, die eine belästigende und diskriminierende Haltung gegenüber den Angehörigen eines Geschlechts ausdrücken oder ein bedrückendes Arbeits- bzw. Studienklima schaffen. Und selbstverständlich auch alle sexuellen Handlungen, die unter Strafe stehen.

Wo findet man den genauen Wortlaut des Reglements?

Im Internet in der Zürcher Gesetzessammlung (ZH-Lex).
Bitte beachten Sie, dass «UniFrauenstelle - Gleichstellung von Frau und Mann» die frühere Bezeichnung der Abteilung Gleichstellung und Diversität ist. Im Reglement ist auch festgehalten, welche Massnahmen im Fall von sexueller Belästigung ergriffen werden und welche Rechte die Betroffenen haben.

Was können Betroffene tun?

Betroffene wenden sich gerne an eine der nachfolgend aufgeliste­ten An­sprech­per­so­nen für Bera­tung und weitere Unter­stützungs­mass­nahmen.
Weitere Massnahmen werden von der unter­suchenden Person, Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag, Professorin an der Rechts­wissen­schaftlichen Fakultät, mit Unter­stützung durch den Rechts­dienst abgeklärt.

Ansprechpersonen

Die folgenden Ansprechpersonen stehen Ihnen – unabhängig von Ihrem eigenen Standort – zur Verfügung. Die Ansprechpersonen sind alphabetisch gelistet.

Lic. phil. Martin Akeret, Leiter UZH Archiv (Standort Zentrum)
PD Dr. Peter Collmer, Leiter Abteilung Studieninformation & Beratung (Standort Zentrum)
Jörg Frank, Leiter Abteilung Sicherheit und Umwelt (Standort Irchel)
Dr. Karin Gilland Lutz, M.P.A., Leiterin Abteilung Gleichstellung und Diversität (Standort Zentrum)
Prof. Dr. Dr. med. Caroline Ospelt (Standort Oerlikon/Schlieren)
Dr. Rita Stöckli, Generalsekretärin der Universität Zürich (Standort Zentrum)
MLaw Sophia Waigel, Geschäftsführerin Kommission RSB (Standort Zentrum)

E-Mail-Kontaktadresse

Untersuchende Person

Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag

Stellvertretende Untersuchende Person

RA lic. iur. Markus Golder, Leiter Abteilung Datenschutzrecht

unter Mitarbeit von MLaw Sophia Waigel, wissenschaftliche Mitarbeiterin RSB und Unterstützung durch den , Hirschengraben 60, 8001 Zürich.

Tätigkeitsberichte der Kommission RSB

Zum nationalen Tag zum Schutz vor sexueller Belästigung an Hochschulen 2024 hat sich die Universität Zürich dazu entschieden, die Tätigkeitsberichte der Kommission RSB (Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung) zu veröffentlichen.
Tätigkeitsberichte

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