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Nicht-Erfüllung von Bedingungen oder Auflagen für ein Masterstudium

Können Studierende in einem Masterstudienprogramm die Bedingungen oder Auflagen wegen nicht bestandener Leistungsnachweise (Fehlversuche) nicht mehr vollständig erfüllen oder halten sie eine mit der Zulassung verfügte Frist nicht ein, erfolgt eine endgültige Abweisung vom jeweiligen Masterstudienprogramm.

Eine endgültige Abweisung von einem Studienprogramm bewirkt eine Sperre für das betreffende Studienprogramm sowie für alle nach Massgabe der Fakultät ähnlichen Studienprogramme auf allen Studienstufen. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend bzw. auf den verlinkten Webseiten der Fakultäten: 

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Siehe Masterzulassung, Auflagen und Bedingungen.

Philosophische Fakultät
Siehe § 7 Studienordnung.

Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät und Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät
Eine endgültige Abweisung von einem Studienprogramm der Theologischen Fakultät oder der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät bewirkt eine Sperre für das betreffende Studienprogramm sowie für alle

  1. Bachelorstudienprogramme, in denen das endgültig nicht bestandene Modul ein Pflichtmodul ist;
  2. Bachelorstudienprogramme, für welche aufgrund von nicht bestandenen Leistungsnachweisen die Anforderungen für einzelne ihrer Wahlpflichtmodule (maximal zulässige Anzahl an Fehlversuchen im Rahmen der festgelegten Substitutionsmöglichkeiten) nicht mehr erfüllt werden können; 
  3. Masterstudienprogramme, für die das endgültig nicht bestandene Modul im Rahmen einer Bedingung oder Auflage als Pflichtmodul erfüllt werden müsste;
  4. Masterstudienprogramme, für welche aufgrund von nicht bestandenen Leistungsnachweisen die Anforderungen für als Wahlpflichtmodule verfügte Bedingungen oder Auflagen (maximal zulässige Anzahl an Fehlversuchen im Rahmen der festgelegten Substitutionsmöglichkeiten) nicht mehr erfüllt werden können.