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Können Studierende in einem Masterstudienprogramm die Bedingungen oder Auflagen wegen nicht bestandener Leistungsnachweise (Fehlversuche) nicht mehr vollständig erfüllen oder halten sie eine mit der Zulassung verfügte Frist nicht ein, erfolgt eine endgültige Abweisung vom jeweiligen Masterstudienprogramm.
Eine endgültige Abweisung von einem Studienprogramm bewirkt eine Sperre für das betreffende Studienprogramm sowie für alle nach Massgabe der Fakultät ähnlichen Studienprogramme auf allen Studienstufen. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend bzw. auf den verlinkten Webseiten der Fakultäten:
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Siehe Masterzulassung, Auflagen und Bedingungen.
Philosophische Fakultät
Siehe § 7 Studienordnung.
Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät und Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät
Eine endgültige Abweisung von einem Studienprogramm der Theologischen Fakultät oder der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät bewirkt eine Sperre für das betreffende Studienprogramm sowie für alle