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Kosten für den Lebensunterhalt variieren sehr stark, je nach persönlichen Umständen und individuellen Ansprüchen. Richtwerte finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Total belaufen sich die anerkannten Lebens- und Studienkosten für Studierende an der UZH auf minimal CHF 2000.– monatlich.
Studiengebühr (2x jährlich ca. 800.–) | 130.– |
Lehrmittel (je nach Studienrichtung) | 100.– |
Miete inkl. Heizung | 690.– |
Nebenkosten (Tel, Internet, Serafe) | 140.– |
Lebensmittel/Mensa | 450.– |
Krankenkasse (nach Abzug der Prämienverbilligung), Versicherung | 100.– |
ÖV / Transport | 100.– |
Bekleidung/Hygiene | 100.– |
Freizeit, Sackgeld | 150.– |
AHV/IV | 40.– |
Als Studierende an der UZH sind Sie gemäss den geltenden Bestimmungen versicherungspflichtig. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich über die genauen Versicherungsbedingungen und Leistungen zu informieren, um im Bedarfsfall gut abgesichert zu sein. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen in Kürze.
Wer länger als drei Monate in der Schweiz wohnt, unterliegt einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Studierende aus der EU, die in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, können sich mit der europäischen Krankenversicherungskarte oder einer provisorischen Ersatzbescheinigung von der Versicherungspflicht befreien lassen. Beides kann bei der Krankenkasse des Heimatlandes bezogen werden.
Der Gesundheitsdienst des Schweizer Wohnortes nimmt nach Ihrer Einreise Kontakt mit Ihnen auf. Sollte dies nicht der Fall sein, so fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wie das Verfahren abläuft. Wenn Sie keine Versicherungskarte oder provisorische Ersatzbescheinigung besitzen, aber dennoch einen ausreichenden Versicherungsschutz vorweisen können, der von den schweizerischen Behörden als gleichwertig anerkannt wird, können Sie sich möglicherweise von der Versicherungspflicht befreien lassen. Andernfalls müssen Sie bei einer Schweizer Krankenkasse eine Grundversicherung abschliessen.
Eine Reiseversicherung Ihres Heimatlandes kann nicht als Versicherungsschutz anerkannt werden.
Studierende sind im Fall eines Unfalls in den Räumlichkeiten der UZH nicht gegen Unfall durch die UZH versichert. Da kein umfassender Schutz vor Berufs- und Nichtberufsunfällen gegeben ist, wird den Studierenden empfohlen, eine Unfallversicherung mit ausreichender Deckung für die Schweiz abzuschliessen. Dies gilt vor allem auch für Studierende, welche in einem Labor tätig sind.
Studierende, die an der UZH für mehr als 8 Stunden pro Woche angestellt sind, sind gegen Berufs- und Nichtberufsunfall durch die UZH versichert. Bei weniger als 8 Stunden Anstellung pro Woche sind sie lediglich gegen Berufsunfall versichert.
Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die die Studierenden anderen Personen zufügen. Ebenfalls gedeckt sind Schäden, die durch die Studierenden in der Wohnung oder Zimmer verursacht werden. Eine Privat-Haftpflichtversicherung kostet zwischen CHF 100.– und CHF 150.– pro Jahr mit einer Deckungssumme von bis zu CHF 5 Millionen. Obwohl die Privat-Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch ist, empfehlen wir den Studierenden aus dem Ausland den Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.
Bei einem Haftpflichtfall und Schaden, der im Rahmen eines Auftrags der/des Vorgesetzten oder der Betreuungsperson erfolgt, haftet das Institut bzw. die Klinik der UZH, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Beitragspflichtig für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz sind schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz.
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) ist direkt für die Abklärung der Beitragspflicht und den Einzug der AHV-Beiträge zuständig. Zur Feststellung der Beitragspflicht meldet die UZH gemäss Art. 29 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung der SVA Zürich Namen, Geburtsdatum, Adresse, Zivilstand, Versichertennummer und Nationalität der Studierenden.
Die Studierenden werden in der ersten Jahreshälfte von der SVA per E-Mail über die Beitragspflicht informiert und werden gebeten, online einen Fragebogen ausfüllen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die SVA. Die UZH liefert nur die Adressen für den Versand und ist nicht für den Versand verantwortlich.
Beachten Sie dazu die Informationen zu den Beiträgen der Studierenden an die AHV/IV sowie die Informationen für Studierende der SVA Zürich.:
SVA Zürich: Beiträge der Studierenden an die AHV/IV
SVA Zürich: Informationen für Studierende
Wichtig: Jedes fehlende Beitragsjahr kann eine erhebliche Kürzung des späteren Rentenanspruches bewirken, was sich insbesondere im Invaliditätsfall schwerwiegend auswirkt! Sollten Sie in Ihrem Austrittsjahr an der Universität weder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen noch an eine andere schweizerische Hochschule wechseln, empfehlen wir Ihnen, sich mit der SVA Zürich in Verbindung zu setzen.
Internationale Studierende können eine finanzielle Unterstützung für ein Bachelorstudium frühestens dann beantragen, wenn Sie das erste Bachelor-Studienjahr erfolgreich absolviert haben und grundsätzlich stipendienberechtigt sind.
Internationale Studieninteressierte an einem Masterstudium können nur dann eine Unterstützung beantragen, wenn sie über einen Schweizer Bachelorabschluss verfügen.
Die Fachstelle Studienfinanzierung berät Sie zur Finanzierung Ihres Studiums an der UZH. Sie vermittelt Stipendien und Darlehen, informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten und hilft Ihnen bei einer realistischen finanziellen Planung Ihres Studiums. Genaue Informationen zum Angebot und den Sprechstunden finden Sie auf der Website:
Fachstelle Studienfinanzierung
Aufgrund der hohen Zahl von Anfragen kann Ihnen die Fachstelle keine Rückmeldung auf Anfragen geben, wenn Sie als internationale Studierende:r die oben beschriebenen Grundbedingungen für eine finanzielle Unterstützung nicht erfüllen. Wir bitten Sie um Verständnis.