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Studienfinanzierung

Sparschwein auf Heften

Was kostet ein Studium an der UZH?

Kosten für den Lebensunterhalt variieren sehr stark, je nach persönlichen Umständen und individuellen Ansprüchen. Richtwerte finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Total belaufen sich die  Lebens- und Studienkosten für Studierende an der UZH auf minimal CHF 2'200.– monatlich.

Richtwerte (in CHF, minimale Kosten pro Monat)

Studienkosten (Studiengebühren, Lehrmittel) 250.–
Verpflegung (Auswärts und zuhause) 450.–
Fahrkosten (ÖV, Fahrrad, Auto) 95.–
Versicherungen (Krankenkasse, AHV/IV) 200.–
Wohn- und Nebenkosten (Miete inkl. Heiz-/Nebenkosten) 910.–
Rückstellungen (Steuern) 25.–
Persönliches (Kleider, Hygiene, Freizeit, Mobiltelefon) 270.–

Internationale Studierende sind eventuell mit weiteren Kosten konfrontiert. Bitte konsultieren Sie die Webseite für Internationale Studierende:
International Students UZH - Cost of Living

Welche Versicherungen brauche ich?

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich über die genauen Versicherungsbedingungen und Leistungen zu informieren, um im Bedarfsfall gut abgesichert zu sein. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen in Kürze.

Wer länger als drei Monate in der Schweiz wohnt, unterliegt einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Studierende aus der EU, die in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, können sich mit der europäischen Krankenversicherungskarte oder einer provisorischen Ersatzbescheinigung von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Beides kann bei der Krankenkasse des Heimatlandes bezogen werden.

Eine Reiseversicherung Ihres Heimatlandes kann nicht als Versicherungsschutz anerkannt werden.

Beitragspflichtig für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz sind schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz.

Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) ist direkt für die Abklärung der Beitragspflicht und den Einzug der AHV-Beiträge zuständig. Zur Feststellung der Beitragspflicht meldet die UZH gemäss Art. 29 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung der SVA Zürich Namen, Geburtsdatum, Adresse, Zivilstand, Versichertennummer und Nationalität der Studierenden.

Die Studierenden werden in der ersten Jahreshälfte von der SVA per E-Mail über die Beitragspflicht informiert und werden gebeten, online einen Fragebogen ausfüllen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich an die SVA. Die UZH liefert nur die Adressen für den Versand und ist nicht für den Versand verantwortlich.

Beachten Sie dazu die Informationen zu den Beiträgen der Studierenden an die AHV/IV sowie die Informationen für Studierende der SVA Zürich.:
SVA Zürich: Beiträge der Studierenden an die AHV/IV
SVA Zürich: Informationen für Studierende

Wichtig: Jedes fehlende Beitragsjahr kann eine erhebliche Kürzung des späteren Rentenanspruches bewirken, was sich insbesondere im Invaliditätsfall schwerwiegend auswirkt! Sollten Sie in Ihrem Austrittsjahr an der Universität weder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen noch an eine andere schweizerische Hochschule wechseln, empfehlen wir Ihnen, sich mit der SVA Zürich in Verbindung zu setzen.

Studierende sind in den Räumlichkeiten der UZH nicht gegen Unfall durch die UZH versichert. Versichern Sie sich deshalb im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle. Dies gilt vor allem auch für Studierende, welche in einem Labor tätig sind.

Ausnahme: Studierende, die für mehr als 8 Stunden pro Woche angestellt sind, sind obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert. Bei weniger als 8 Stunden Anstellung pro Woche sind sie lediglich gegen Berufsunfall versichert.

Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die die Studierenden anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Eine Privat- Haftpflichtversicherung kostet zwischen CHF 100.– und CHF 150.– pro Jahr. Obwohl die Privat- Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch ist, empfehlen wir den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

Bei einem Haftpflichtfall und Schaden, der im Rahmen eines Auftrags der/des Vorgesetzten oder der Betreuungsperson erfolgt, haftet das Institut bzw. die Klinik der UZH, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Kann ich neben dem Studium arbeiten?

  • Bei vielen Studienprogrammen ist ein Job während des Semesters oder in den Semesterferien möglich. Der Nebenerwerb kann aber eine Studienverlängerung nach sich ziehen. Wichtig: Studierende, die Stipendien erhalten, klären bitte die maximal mögliche Studienzeit, für die Sie Unterstützung erhalten können. Bei kantonalen Stipendien beträgt diese Zeit 6 Semester Bachelor plus 4 Semester Master zuzüglich ein Jahr.
  • Studienrichtungen mit stark strukturiertem Stundenplan, Assessment-Stufen und einer hohen Semesterstundenzahl eignen sich weniger gut für einen Nebenerwerb und fordern ein hohes Mass an Disziplin.  
  • Möchten bzw. müssen Sie während des Studiums mit einem höheren Prozentsatz erwerbstätig sein, ist es ratsam, mögliche Konsequenzen auf den Studienverlauf mit der Studienprogrammberatung abzuklären.
  • Im Allgemeinen wird es im Laufe des Studiums einfacher, einem Nebenjob nachzugehen. Zu Beginn des Studiums sind die Stundenpläne oft sehr dicht.
  • Studierende aus Staaten, die weder der EU- noch der EFTA angehören, dürfen nur sehr beschränkt arbeiten und wenn, darf sich das Studium deswegen nicht verlängern. Insbesondere ohne gute Deutschkenntnisse kann es schwierig sein, einen Nebenjob zu finden. Die Rahmenbedingungen können sich ändern. Sie informieren sich deshalb am besten direkt an der Quelle: Schweizer Eidgenossenschaft - Als Ausländer/in in der Schweiz arbeiten

Kann ich Stipendien beantragen?

  • Grundsätzlich müssen Ihre Eltern für die Finanzierung Ihres Studiums (Bachelor und Master) aufkommen. Wenn weder Ihre Eltern noch Sie selbst dazu in der Lage sind, können Sie im Wohnsitzkanton Ihrer Eltern ein Stipendiengesuch stellen. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der kantonalen Stipendienstellen.
  • Die Universität vergibt ebenfalls Stipendien, meist als Ergänzung zu Pflichtleistungen der Eltern oder zu weiteren Beiträgen.
  • Auslandschweizer:innen können u.U. ein Gesuch in ihrem Heimatkanton stellen. Wertvolle Informationen erhalten Sie bei educationsuisse:educationsuisse.  
  • Sie selbst müssen je nach Ihren individuellen Möglichkeiten - und falls das Studienprogramm es zeitlich zulässt - etwas zur Finanzierung Ihres Studiums beitragen.

  • Internationale Bachelor-Studierende können bei der Fachstelle Studienfinanzierung frühestens nach Erreichen von 55 ECTS finanzielle Unterstützung beantragen.

  • Internationale Master-Studierende können bei der Fachstelle Studienfinanzierung finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie über einen Schweizer Bachelorabschluss verfügen. Masterstudierende mit einem Bachelor-Abschluss aus dem Ausland müssen das Studium selbst finanzieren. Dies gilt nicht für (Ausland-Schweizer*innen).

Kontakt

Die Fachstelle Studienfinanzierung berät Sie zur Finanzierung Ihres Studiums an der UZH. Sie vermittelt Stipendien und Darlehen, informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten und hilft Ihnen bei einer realistischen finanziellen Planung Ihres Studiums. Genaue Informationen zum Angebot finden Sie auf der Website:
Fachstelle Studienfinanzierung

Für internationale Studierende

Aufgrund der hohen Zahl von Anfragen kann Ihnen die Fachstelle keine Rück­mel­dung auf Anfragen geben, wenn Sie als internationale Studierende:r die oben beschriebenen Grund­bedin­gungen für eine finanzielle Unter­stützung nicht erfüllen. Wir bitten Sie um Verständnis.