Navigation auf uzh.ch

Suche

Institut für Politikwissenschaft

FAQ für Outgoing-Studierende

Hier finden Sie eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen und Antworten rund um das Thema Outgoing-Mobilität und Austauschsemester im Ausland. Weitere Fragen werden im FAQ der Global Student Experience beantwortet.

1. Allgemeine Fragen

Wie oft kann man an einem Austausch teilnehmen?

Im Rahmen des SEMP-Programms ist es möglich, einen Austauschaufenthalt von bis zu 12 Monaten auf jeder Studienstufe (Bachelor, Master, Doktorat) zu verbringen. Zusätzlich dazu können Summer Schools besucht oder internationale Praktika absolviert werden. Studierende, die sich zum ersten Mal auf einen Austauschplatz bewerben, haben Vorrang vor Bewerber:innen, die bereits einen Austausch absolviert haben.  

Welche Kategorien von Austauschabkommen sind am IPZ verfügbar?

In der Mobilität gibt es die folgenden Kategorien von Abkommen:

  • Gesamtuniversitäre Abkommen (GU)
  • Fakultätsabkommen (FAK), (inkl. bestehende Institutsverträge)
  • Swiss European Mobility Programme (SEMP) innerhalb von Europa
  • Modulmobilität (CH-Unimobil-Programm, Universität Konstanz)
  • Outgoing-Mobilität Minor-Studienprogramm  

Ist es möglich einen Austausch zu absolvieren, wenn bereits alle ECTS-Punkte für den Studienabschluss erworben wurden?  

Nein, ein Austausch ist nur möglich, wenn für Ihr Studium noch ECTS-Punkte angerechnet werden können.  

Ist es möglich, während des Austauschsemesters die Bachelor- oder Masterarbeit zu schreiben?

Grundsätzlich ja. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass Sie parallel dazu auch Module an der Gastuniversität besuchen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall frühzeitig mit der Mobilitätskoordination und Ihrer Betreuungsperson am IPZ in Verbindung. 

Können bei Summer oder Winter Schools erworbene ECTS für den Abschluss angerechnet werden?

Akademische Kurzprogramme können grundsätzlich an den Abschluss angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist es, dass Sie die Anerkennung im Einzelfall vorab mit der Mobilitätskoordination am IPZ absprechen und nach Besuch der Summer / Winter School ein offizielles Transcript of Records vorlegen können.  

Kann ich mir im Ausland belegte Sprachkurse anrechnen lassen?

Es ist grundsätzlich nicht möglich Sprachkurse an den Abschluss anrechnen zu lassen.

2. Fragen zur Planung des Mobilitätssemesters

Was gibt es bei der Planung eines Austauschsemesters zu beachten?

Für Bachelor-Studierende eignet sich besonders das zweite Studienjahr für den Austausch. Das erste Studienjahr muss am IPZ absolviert werden. Auch im dritten Studienjahr können Sie unter Umständen einen Studierendenaustausch einplanen. Für Master-Studierende bieten sich das 3. und 4. Semester für ein Auslandsemester an. Alle Pflichtveranstaltungen müssen grundsätzlich am IPZ absolviert werden. Die Bewerbungsfrist ist sowohl für das kommende Herbstsemester als auch für das nachfolgende Frühjahrssemester jeweils der 15. Januar. Zwischen 1. Juni – 15. Juli ist eine Bewerbung auf Restplätze für das nachfolgende Frühjahrssemester möglich.  

Werden die online verfügbaren Informationen im Rahmen von Veranstaltungen vorgestellt?

Die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Informationsveranstaltung zur Outgoing-Mobilität des IPZ zu Beginn des Herbstsemesters sowie an den GSE Global Experience Talks wird empfohlen. Hier ist es möglich, allgemeine Fragen zu stellen und weiterführende Informationen zu erhalten.

Welche Partneruniversitäten sind für einen Austausch verfügbar?  

Das Suchportal der Global Student Experience zeigt alle verfügbaren Austauschoptionen an. Eine Übersicht über alle Partneruniversitäten bietet die Karte des IPZ.  

Wie funktioniert die Selbstorganisation eines Austauschaufenthalts an einer anderen Universität, die nicht zu den Partnern der UZH gehört?

Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Webseite der Global Student Experience. 

Welche Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung / Mobilitätsstipendien können für den Auslandsaufenthalt beantragt werden?

Studierende, die einen Austausch innerhalb Europas im Rahmen des SEMP-Austauschprogramms machen, erhalten in der Regel einen Zuschuss zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten zugesprochen. Studierende die einen Austausch via Gesamtuniversitärem (GU)- oder Fakultätsabkommen planen, finden alle aktuellen Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten auf dieser Webseite der Global Student Experience.

3. Fragen zur Bewerbung für ein Mobilitätssemester

Wann sind Bewerbungen möglich?

Das Bewerbungstool Mobility Online ist jeweils vom 1. November bis 15. Januar offen. Im Sommer erfolgt jeweils noch eine zweite Bewerbungsrunde auf die verbliebenen, offenen Plätze vom 1. Juni bis 15. Juli.

Was ist vor der Bewerbung abzuklären und vorzubereiten?

  • Priorisierung der Gastuniversitäten (drei Prioritäten werden empfohlen)
  • vorläufige Studienplanung (Auswahl der Module, die Sie im Ausland absolvieren möchten)
  • Abklärung der Finanzierung des Auslandsaufenthaltes
  • Recherche der Zulassungsvoraussetzungen und nötigen Sprachnachweise auf Webseite der jeweiligen Partneruniversität
  • Zusammenstellen der für die Bewerbung nötigen Unterlagen

Wo ist eine Bewerbung möglich?  

Alle Bewerbungen müssen elektronisch über das Mobility Online Bewerbungstool (MobOn) eingereicht werden. Dort sind alle Dokumente hochzuladen. Das Bewerbungstool ist für Bewerbungen für das nachfolgende akademische Jahr ab dem 1. November offen. Die Zuteilung der Austauschplätze erfolgt erst nach dem Bewerbungsschluss am 15. Januar. Eine Bewerbung von 1. Juni – 15. Juli ist für Restplätze des nachfolgenden Frühjahrssemesters ebenfalls nur über MobOn möglich.

Ich möchte mich sowohl für einen Austausch via SEMP / Fakultätsabkommen und via Gesamtuniversitärem Abkommen bewerben. Wie ist hier vorzugehen?

Im Mobility Online (MobOn) können unabhängig von der Art des Mobilitätsabkommens drei Prioritäten (Wunschuniversitäten) ausgewählt werden. Der generelle Bewerbungsablauf im MobOn unterscheidet sich dabei nicht. 

Welche Bewerbungsunterlagen sind einzureichen?

Siehe Webseite der Global Student Experience. Bei einer Bewerbung auf SEMP / Fakultätsabkommen sind die gleichen Unterlagen einzureichen.

Ich möchte mich für mehrere Partneruniversitäten bewerben. Muss ich für jede Priorität ein Motivationsschreiben einreichen?

Wir empfehlen für jede Priorität ein separates Motivationsschreiben zu verfassen oder alternativ auf alle drei Prioritäten innerhalb eines Schreibens detailliert einzugehen. Da es im Mobility Online (MobOn) nur ein Upload-Feld für das Motivationsschreiben gibt, müssen Sie alles in einem (mehrseitigen) PDF zusammenfassen und hochladen.  

In welchen Fällen ist ein Sprachnachweis (Zertifikat) einzureichen?

Gute Kenntnisse in der Unterrichtssprache werden für den Mobilitätsaufenthalt vorausgesetzt. Bei der Bewerbung um einen Austauschplatz sind die entsprechenden Sprachkenntnisse zu belegen (z. B. Maturazeugnis, zweite Muttersprache, etc.). Alle bereits erworbenen relevanten Sprachnachweise (z. B. gültige TOEFL-, IELTS- oder Cambridge-Zertifikate) können ebenfalls hochgeladen werden. Hat eine Partneruniversität einen Nachweis über ein höheres Sprachniveau (C1) als Zulassungsbedingung definiert oder akzeptiert sie nur gewisse Zertifikate liegt es in der Verantwortung der Bewerber:in, diese rechtzeitig vorweisen zu können. Gute Kenntnisse der Landessprache sind von Vorteil. Notwendige Sprachtests müssen allenfalls bereits im Semester vor der Bewerbungsfrist abgelegt werden.

Die Partneruniversität verlangt nicht zwingend ein Sprachzertifikat, sondern akzeptiert auch eine Bestätigung der Mobilitätsstelle des Instituts für Politikwissenschaft. Wo kann ich eine solche Bestätigung einholen?

Für eine entsprechende Bestätigung senden Sie Ihre Sprachnachweise (z. B. Sprachstandbescheinigung vom Sprachenzentrum der UZH) per E-Mail an die Mobilitätskoordination des IPZ: mobility@ipz.uzh.ch.

Gibt es eine Vorlage für den provisorischen Studienplan, der bei der Bewerbung einzureichen ist?

Auf der Webseite der Global Student Experience ist es eine Vorlage für einen provisorischen Studienplan zum Download verfügbar. Es ist für jede Priorität ein separater Studienplan zu erstellen. Bei der Erstellung eines Studienplans ist es wichtig, dass Bewerber:innen sich mit dem Studienangebot der Partneruniversität auseinandergesetzt und sich über die Anrechnungsmöglichkeiten informiert haben.

Was passiert, nachdem die Bewerbung fristgerecht eingereicht wurde?

  1. Prüfung des Bewerbungsdossiers (durch UZH)
  2. Zuteilung eines Angebots für einen Austauschplatzes per E-Mail (durch UZH)
  3. Verbindliche Annahme des Austauschangebots (durch Bewerber:in)
  4. Nominierung an der Partneruniversität (durch UZH)
  5. Bewerbung / Anmeldung an der Universität, für welche man nominiert wurde (durch Studierende)
  6. Finalisieren des Learning Agreement (durch Studierende)

Wie funktioniert die Nominierung an der Partneruniversität?

Die Nominierungen werden von März bis ca. Ende Juni durch die Mobilitätskoordination am IPZ und das Outgoing-Team der Global Student Experience vorgenommen. Die Nominierungsfenster und -fristen variieren je nach Partneruniversität. Für das nachfolgende Frühlingssemester kann zum Teil erst im Spätsommer nominiert werden. Nach erfolgter Nominierung erhalten die Studierenden eine Bestätigung per E-Mail.

Sind die Chancen einen Austauschplatz zu erhalten besser, wenn bei der Bewerbung zwei oder drei Prioritäten angegeben werden?

Ja, unbedingt! Die Auswahlkriterien für SEMP- und Fakultätsabkommen gelten für alle Bewerbungen. Sollte eine Zuteilung für die erste Priorität nicht möglich sein, wird automatisch eine Zuteilung für die zweite und dritte Priorität geprüft.

Ist die Annahme einer Zuteilung für einen Auslandsaufenthalt verpflichtend?

Die Annahme des Austauschplatzes ist bindend. Es kann kein bereits akzeptierter Platz für einen anderen eingetauscht werden. Nur bei triftigen Gründen (z. B. krankheitsbedingt) kann das Mobilitätssemester abgesagt werden. Kontaktieren Sie in so einem Fall schnellstmöglich die Mobilitätskoordination des IPZ mobility@ipz.uzh.ch, das Team der Global Student Experience outgoing@int.uzh.ch und die zuständige Koordination der Partneruniversität. Je nach Zeitpunkt der Absage kann der Platz jedoch nicht wieder besetzt werden. In Ausnahmefällen ist eine Verschiebung des Mobilitätssemesters unter gewissen Bedingungen möglich, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Wie erfolgt die Platzvergabe?

Bei Bewerbungen für gesamtuniversitäre und fächerübergreifende Abkommen entscheidet das Team der Global Student Experience über die Zuteilung. Bei SEMP und fachspezifischen Abkommen versucht die Mobilitätskoordination des IPZ allen geeigneten Bewerber:innen einen Austauschplatz zuzuteilen. Dabei wird nach der Reihenfolge der angegebenen Prioritäten vorgegangen. Falls sich mehr Bewerber:innen für eine Partneruniversität interessieren als Plätze verfügbar sind, kann in den meisten Fällen dennoch allen ein Austauschplatz von der zweiten oder dritten Priorität angeboten werden.

Was ist zu tun, wenn das erhaltene Platzangebot einen Fehler enthält?

Sollte das Platzangebot bzw. die Platzzuteilung einen Fehler beinhalten (z. B. falsches Semester) bitten wir die Bewerber:innen das Angebot nicht abzulehnen, sondern zuerst mit der Global Student Experience outgoing@int.uzh.ch Kontakt aufzunehmen. Wenn das Platzangebot abgelehnt wurde, sind Änderungen aus technischen Gründen nicht mehr möglich.

4. Fragen während des Aufenthaltes

Können die Leistungen fristgerecht angerechnet werden, wenn der Austausch im letzten Studiensemester absolviert wird?

Ja, die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen ist in den meisten Fällen fristgerecht möglich. Studierende, die sich direkt nach der Mobilität für den Abschluss anmelden wollen, sollten dies unbedingt vorgängig mit der Mobilitätskoordination des IPZ besprechen. Das Dekanat der Philosophischen Fakultät muss die Leistungen bis zur Frist zur Anmeldung des Abschlusses (15. März bzw. 15. Oktober) anerkannt haben, damit alle Voraussetzungen erfüllt sind. Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, sollte die Anrechnungsvereinbarung, die auf Basis des offiziellen Transkripts erstellt wird, demnach bis Ende Februar bzw. Ende September finalisiert werden.

Was ist bei der Modulbuchung an der Partneruniversität beachten?

Studierende müssen sich selbstständig über die geltenden Fristen und Modalitäten der Modulbuchung an der Partneruniversität informieren. Dabei sind die Zulassungsbeschränkungen und erforderlichen Sprachkenntnisse zu beachten. Die mögliche Anrechenbarkeit wird vorgängig mit der Mobilitätskoordination des IPZ auf Basis der vollständig ausgefüllten Studienplanungstabelle sowie der detaillierten Kursbeschreibungen besprochen.

Das Learning Agreement ist unterschrieben, werden die Leistungen nun automatisch angerechnet?  

Nein. Das Learning Agreement dient grundsätzlich der Klärung, welche im Ausland erbrachten Studienleistungen für Ihr Studium am IPZ angerechnet werden können und ist eine Voraussetzung dafür, das SEMP-Stipendium zu erhalten. Die Anrechenbarkeit der Leistungen wird allerdings ausschliesslich mittels der Anrechnungsvereinbarung bestätigt, die nach dem Abschluss der Mobilität auf Basis des offiziellen Transkripts erstellt wird. Das Learning Agreement ist somit keine bindende Anrechnungsbestätigung.

Wie und bis wann ist das Learning Agreement einzureichen?

Studierende haben bis 14 Tage nach Beginn des Auslandssemesters Zeit, das von der Mobilitätskoordination des IPZ und der verantwortlichen Person an der Gastuniversität unterschriebene Learning Agreement auf Mobility Online hochzuladen. Falls sich in Ausnahmefällen nach Ablauf dieser Frist etwas an den belegten Kursen ändern sollte, kann nochmals eine aktualisierte Version eingereicht werden. 

5. Fragen zur Anerkennung der Leistungen nach dem Aufenthalt

Wofür wird eine Anrechnungsvereinbarung benötigt?

Alle Mobilitätsstudierenden der Philosophischen Fakultät müssen nach Absolvieren ihres Mobilitätssemesters eine Anrechnungsvereinbarung abschliessen. Darin wird die Anrechenbarkeit der einzelnen Module verbindlich festgehalten. Die Vereinbarung wird auf Basis des Transkripts gemeinsam mit der Mobilitätskoordination des IPZ erstellt und danach an das Studiendekanat weitergeleitet. Die abschliessende Entscheidung über die Anrechnung der Leistungen und die Umrechnung der Noten liegt beim Dekanat.

Was ist nach dem Mobilitätssemester noch zu erledigen?

  1. Das offizielle Transkript der Partneruniversität ist bei der Mobilitätskoordination des IPZ einzureichen.
  2. Die Studierenden müssen eine Bestätigung der Partneruniversität (Certificate of Attendance) einholen, auf der die Daten des Studienaufenthalts ersichtlich sind. Dieses Dokument ist auf Mobility Online hochzuladen.
  3. Der Erfahrungsbericht muss verfasst und eingereicht werden.

6. Weitere Fragen rund um den Aufenthalt

Wie wird die Unterkunft vor Ort organisiert?

Auf der Webseite der Global Student Experience finden Sie dazu mehr Informationen. Oftmals werden Links und Adressen von der Partneruniversität zur Verfügung gestellt.

Wo sind Erfahrungsberichte früherer Austauschstudierender einzusehen?

Die Erfahrungsberichte finden Sie im Mobility Suchportal