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Die Double Degree Masterstudiengänge orientieren sich am Aufbau der Studienprogramme Master of Law UZH und Master of Law UZH International and Comparative Law. Da 30 ECTS Credits von dem an der Partnerfakultät erbrachten Curriculum anerkannt werden, sind an der UZH noch 60 ECTS Credits zu erbringen.
Ab Herbstsemester 2021 werden folgende Double Degree Studienprogramme angeboten:
Das Studienprogramm Rechtswissenschaft ist grundsätzlich deutschsprachig, wobei die Möglichkeit besteht, auch anderssprachige Module (inbesondere Englisch) zu absolvieren. Im Studienprogramm International and Comparative Law werden ausschliesslich englischsprachige Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise angeboten.
Die Schwerpunkte der bisherigen deutschsprachigen Masterstudienprogramme (Rechtspraxis, Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht) und der englischsprachigen Masterstudienprogramme (International Business Law, European and International Law) werden ab dem Herbstsemester 2021 nicht weitergeführt. Seit dem Herbstsemester 2020 war eine Neu-Immatrikulation nur noch im deutschsprachigen Masterstudienprogramm ohne Schwerpunkt und im englischsprachigen Masterstudienprogramm General Studies möglich.
Die neue Rahmenverordnung wurde vom Universitätsrat erlassen (vgl. Quicklinks). Die Fakultätsversammlung hat die Studienordnung verabschiedet, allerdings ist diesbezüglich das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es im weiteren Verlauf des Reformprozesses noch zu geringfügigen Änderungen kommt.
Im Einzelnen müssen die Studierenden folgende Module absolvieren:
Double Degree Masterstudienprogramm Rechtswissenschaft (deutschsprachig)
Modul | Modultyp | ECTS |
---|---|---|
Wahlpflichtmodul Grundlagen |
Wahlpflicht |
6 |
Weitere fakultäre Module nach Wahl |
unterschiedlich |
42 |
Masterarbeit |
Pflicht |
12 |
Double Degree Masterstudienprogramm International and Comparative Law (englischsprachig)
Modul | Modultyp | ECTS |
---|---|---|
Introduction to Swiss Law* | Pflicht | 6 |
Wahlpflichtmodul Grundlagen |
Wahlpflicht |
6 |
Wahlpflichtmodule International Law | Wahlpflicht | 18 |
Wahlpflichtmodule Comparative Law | Wahlpflicht | 12 |
Weiteres (englischsprachiges) fakultäres |
Wahl/Wahlpflicht |
6 |
Masterarbeit |
Pflicht |
12 |
*Das Modul Introduction to Swiss Law wird Studierenden mit einem BLaw-Abschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit Beginn des Studienprogramms anerkannt. Sie erbringen stattdessen ein weiteres (englischsprachiges) rechtswissenschaftliches Modul nach freier Wahl im Umfang von 6 ECTS Credits.
Das Modul Introduction to Swiss Law sowie die Masterarbeit können zweimal wiederholt werden. Ein dritter Fehlversuch hat eine endgültige Abweisung zur Folge.
Für die weiteren Module gilt ein gemeinsames Fehlversuchsmaximum von acht Fehlversuchen. Solange das Fehlversuchsmaximum nicht erreicht ist, sind sie, sofern sie erneut angeboten werden, wiederholbar und durch andere Module substituierbar. Bei der Substitution von Modulen ist darauf zu achten, dass ausreichend Module der jeweiligen Modulgruppe (Wahlpflichtmodule Grundlagen, Wahlpflichtmodule International Law und Wahlpflichtmodule Comparative Law) absolviert werden. Werden im Studienprogramm Rechtswissenschaft weitere Pflichtmodule (zusätzlich zur Masterarbeit) gewählt, können diese maximal zweimal wiederholt werden, ansonsten wird die Wiederholbarkeit nur durch das Fehlversuchsmaximum eingeschränkt. Eine endgültige Abweisung erfolgt bei mehr als acht Fehlversuchen.
Wer ist betroffen?
Studierende, die vor dem HS21 das Studienprogramm General Studies begonnen haben, können das Studienprogramm im Sinne der alten Ordnung abschliessen. Haben sie bis Ende FS21 noch nicht alle RWF-Module absolviert, welche für den Abschluss erforderlich sind, absolvieren sie dem Studienprogramm entsprechende neue Module.
Die Übergangsregelung gilt somit insbesondere für Studierende, welche den deutschsprachigen Master of Law UZH Double Degree ohne Schwerpunkt vor HS21 begonnen, aber nicht abgeschlossen haben und nicht endgültig abgewiesen wurden, sofern ein Mastermodul an der RWF erfolgreich absolviert wurde. Mit Beginn des HS21 erfolgt ein Wechsel in das Double Degree Studienprogramm Rechtswissenschaft nach neuer Ordnung. Die bisherigen Module werden dann nicht mehr angeboten, soweit sie im neuen Studiengang nicht weitergeführt werden.
Bachelorstudierende, die folgende Voraussetzungen per Ende FS21 erfüllen, fallen auch unter die Übergangsbestimmungen der Double Degree Masterstudiengänge:
Was ist zu beachten?
Mastermodule, die vor dem Wechsel erfolgreich absolviert wurden, werden in den revidierten Double Degree Masterstudiengängen nach Massgabe der nach alter Studienordnung erworbenen Anzahl ECTS Credits angerechnet. Für den Abschluss sind 90 ECTS Credits notwendig, wobei 30 ECTS Credits von dem an der Partnerfakultät erbrachten Curriculum anerkannt werden.
Fehlversuche, welche bis und mit FS21 erlangt wurden, werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht bereits zu einem Ausschluss aus dem Studium geführt haben.
Übergangstabelle Double Degree Masterstudienprogramm Rechtswissenschaft (deutschsprachig)
Module nach altem Recht | ECTS | Module nach neuem Recht bzw. Übergangsrecht | ECTS | |
---|---|---|---|---|
Wahlpflichtmodul Grundlagen |
6 |
erfüllt |
Wahlpflichtmodul Grundlagen |
6 |
Masterarbeit(en) |
18 |
erfüllt/erfüllen |
Masterarbeit |
12 |
Wahlmodule |
36 |
werden angerechnet als |
Wahlmodule |
42 |
Bereits erbrachte ECTS Credits von Mastermodulen der spezialisierten Wahlpflichtpools oder von Pflichtmodulen aus einem Double Degree Masterstudienprogramm mit Schwerpunkt werden während der Übergangsregelung als Wahlmodule angerechnet.