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Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Auswärtige Vorbildung

Sie haben Ihr Studium bereits an einer anderen Institution begonnen und planen Ihr Studium an der Universität Zürich fortzusetzen oder Sie haben bereits einen Abschluss einer anderen Universität. Sie möchten nun abklären, welche Leistungen Ihrer Vorbildung an das Studium an unserer Fakultät angerechnet werden können.

Vorgehen

Die Anrechnung von Leistungen aus einer Vorbildung erfolgt in zwei Schritten:

  1. Online Bewerbung bei der Zulassungsstelle der UZH.
    Bewerbung und Zulassung UZH
  2. Einreichen eines Gesuchs um Anrechnung von bisherigen Leistungen am Dekanat unter Beilage einer Kopie des schriftlichen Zulassungsbescheids.
    Schriftliche Gesuche an die Prüfungsdelegierten

Zeitpunkt des Gesuchs

  • Anrechnung einer Assessmentstufe: Unmittelbar nach der Bachelorzulassung durch die UZH.
  • Anrechnung von Leistungen der Aufbaustufe des Bachelors: Nach bestandener Assessmentstufe an der UZH.
  • Anrechnung eines bereits bestehenden Bachelorabschlusses als Minor-Studienprogramm: Nach bestandener Assessmentstufe an der UZH.
  • Anrechnung von Leistungen der Masterstufe: Nach erfolgter Masterzulassung durch die UZH.

Zu beachtende Punkte

Die rechtlich verbindlichen Vorgaben für die Anrechnung von Vorleistungen finden Sie in den Reglementen:

Reglemente

Im Folgenden sind einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst:

  • Vor Ihrer Bewerbung für das Studium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können keine verbindlichen Aussagen zur Anrechenbarkeit Ihrer Vorbildung gemacht werden. Wir benötigen dazu Ihre offizielle Bewerbung.
  • Es sind mindestens die Hälfte der für das Major-Studienprogramm erforderlichen Studienleistungen (in ECTS Credits) an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der UZH zu erbringen. Anrechnungen von Vorleistungen gelten als externe Leistungen.
  • Grundsätzlich können nur stufengerechte Kurse, welche nicht mehr als 5 Jahre alt sind, berücksichtigt werden.
  • Pflichtmodule und schriftliche Arbeiten müssen an der Fakultät absolviert werden.
  • Einzelne Module, welche bereits für einen Studienabschluss verwendet wurden, können nicht nochmals an einen Studienabschluss angerechnet werden.
  • Eine Anrechnung der Assessmentstufe ist nur bei inhaltlicher Äquivalenz möglich und erfolgt gesamthaft oder gar nicht. Eine Teilanrechnung der Assessmentstufe ist nicht möglich.
  • Sofern Sie bereits über einen Abschluss gleicher Stufe einer anderen Universität verfügen und nun einen Bachelorabschluss an unserer Fakultät anstreben, können Sie sich ihr erstes Studium als Minor-Studienprogramm anrechnen lassen. Auf Masterstufe ist dies nur mit Einschränkung möglich. 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stefania Muscella
Masterzulassung
Dekanat
E-Mail

Weiterführende Informationen

Gesuche an Prüfungsdelegierte

ACHTUNG: Richten Sie Gesuche bitte in Briefform als PDF digital per Mail an deansoffice@oec.uzh.ch . Verwenden Sie dabei Ihre UZH E-Mail-Adresse und richten Sie das Gesuch an die unten aufgeführten Anschriften.

Wirtschaftswissenschaften: Prüfungsdelegierter
Prof. Dr. Mathias Hoffmann
Universität Zürich
Dekanat Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Rämistrasse 71
CH-8006 Zürich

Informatik:
Prüfungsdelegierter 
Prof. Dr. Michael Böhlen
Universität Zürich
Dekanat Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Rämistrasse 71
CH-8006 Zürich

MSc in Quantitative Finance:
Prüfungsdelegierter 
Prof. Dr. Walter Farkas
Universität Zürich
Dekanat Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Rämistrasse 71
CH-8006 Zürich