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Die Trägerhochschulen UZH und ETH Zürich verfolgen das Ziel, möglichst vielen interessierten Bachelor-, Master-, Gast- und Mobilitätsstudierenden den Besuch von Sprachkursen zu ermöglichen, da Sprachkompetenzen im Hochschulkontext von grundlegender Bedeutung sind. Die Nachfrage nach Sprachkursen am Sprachenzentrum ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Um dieser erhöhten Nachfrage gerecht zu werden, ist es nötig, das Kursangebot am Sprachenzentrum auszubauen und zu diversifizieren.
Um die dadurch anfallenden Mehrkosten zu decken, hat das Kuratorium des Sprachenzentrums per FS24 Gebührenerhöhungen beschlossen. Die finanzielle Hauptlast des Kursangebotes tragen nach wie vor die UZH und die ETH Zürich. Studierende entrichten via Kursgebühren weiterhin einen verhältnismässig kleinen Beitrag zur Kostendeckung.
Per FS24 werden auch finanzielle Erleichterungen eingeführt: Studierenden der UZH und der ETH, welche eine Stipendienberechtigung der UZH oder der ETH nachweisen können, wird die Kursgebühr erlassen.
Das Sprachenzentrum vergrössert sein Angebot wie folgt:
Neu:
Unverändert:
Per FS24 wird unsere Gebührenberechnung im Sinne einer grösseren Einheitlichkeit angepasst. Sie richtet sich nach Kursgrösse und Anzahl Lektionen.
(Geschäftsordnung für das Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich vom 04.04.2023 betreffend § 11 Gebühren, Zielgruppen gemäss § 2 lit. b-f.)
Sabina Schaffner, Direktorin Sprachenzentrum UZH und ETH Zürich, November 2023