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Die UZH erbringt Dienstleistungen, die einen engen Bezug zur Forschung oder zur Lehre aufweisen. Dienstleistungen dürfen die Freiheit von Forschung und Lehre nicht beeinträchtigen und werden in der Regel mindestens kostendeckend in Rechnung gestellt.
Forschungsbasierte Dienstleistungen betreffen vor allem die Bereiche Medizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin. Die betreffenden Organisationseinheiten haben unterschiedliche, der jeweiligen Dienstleistung angepasste Verfahren und Instrumente der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung implementiert. Mehrere Institute lassen ihre Dienstleistungen nach branchenüblichen Standards regelmässig akkreditieren. Die Tierspitalverordnung und die Verordnung über das Zentrum für Zahnmedizin der UZH enthalten Vorgaben zur ärztlichen Verantwortung sowie zu Patienten- und Tierschutz.
In der Weiterbildung begründen regelmässige Befragungen, Feedbacks und Standortbestimmungen einen eigenen Qualitätskreislauf. Die Programmverantwortlichen evaluieren ihre Angebote selbst. Darüber hinaus wird die Qualität der Programme seit 2011 auch anhand von Kennzahlen zentral überprüft. Für die Ausarbeitung von allgemein gültigen Richtlinien für die Qualitätssicherung ist die Weiterbildungskommission zuständig.