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Drittmittel – Gelder für Forschung und Lehre – sind eine wichtige Ergänzung der Grundfinanzierung durch den Kanton Zürich und die öffentliche Hand. Sie werden im harten Wettbewerb mit anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen eingeworben und sind daher ein wichtiger Indikator für die Erfolge der UZH-Forscherinnen und -Forscher.
Die UZH legt ihre ab 1. Januar 2018 eingeworbenen Drittmittel gegenüber der Öffentlichkeit in einer Transparenzliste offen, die jährlich jeweils im zweiten Quartal aktualisiert wird. In der Transparenzliste aufgeführt sind eingeworbene Drittmittel ab einem Gesamtbetrag von 100'000 CHF während der gesamten Laufzeit der Drittmittelgeschäfte.
Nicht in der Transparenzliste aufgeführt werden:
Rechtliche Grundlage für diese Transparenzliste bilden die Richtlinien für die Offenlegung der Drittmitteleinwerbung an der UZH vom 3. Dezember 2019.
Richtlinien für die Offenlegung der Drittmitteleinwerbung(PDF, 79 kB)
Liste Drittmittelprojekte (Stand: 31.12.2023)