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Nach der Einreise

Anmeldung in der Schweiz

Wenn Sie sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, müssen Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich persönlich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde melden. In der Stadt Zürich heissen diese Ämter "Personenmeldeamt". Anmeldungen aus dem Ausland werden ausschliesslich nach Terminvereinbarung vorgenommen (siehe Link unten).  

In der Anmeldungsbestätigung finden Sie die Adresse des zuständigen Personenmeldeamts, sowie Angaben zu den erforderlichen Dokumenten. Bitte stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin, wenn Sie verhindert sind. Wenn Sie nicht in der Stadt Zürich wohnen, melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle des Wohnorts an.

Termin buchen (Stadt Zürich)

Alle neu ankommenden Personen werden nach Anmeldung auf dem Personenmeldeamt gebeten, einen Termin beim Migrationsamt Zürich zu vereinbaren, um ihren biometrischen Ausweis registrieren zu lassen. 

Bei der Anmeldung sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
EU/EFTA

  1. Gültiger Pass oder Personalausweis
  2. Studienbescheinigung
    (diese Bestätigung erhalten Sie nach Immatrikulation von der Zulassungsstelle)
  3. Mietvertrag
  4. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel. Als Nachweis gilt:
    1. Eigener Kontoauszug oder
    2. Bestätigung der Eltern, dass diese Sie während des Studiums finanziell unterstützen
  5. CHF 40.- (Meldebestätigung)
  6. CHF 70.- (Ausweisgebühr)

Nicht EU/EFTA

  1. Gültiger Pass mit Visum
  2. Studienbescheinigung
    (diese Bestätigung erhalten Sie nach Immatrikulation von der Zulassungsstelle)
  3. Mietvertrag
  4. CHF 40.- (Meldebestätigung)
  5. CHF 142.- (Ausweisgebühr)

§ Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Schweizerischen Bundesamtes für Migration oder erkundigen Sie sich bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland. §

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung

Die Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel für ein Jahr erteilt und kann danach jeweils solange verlängert werden, wie Ihr Studium dauert.

Bitte beachten Sie, dass für jede Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ein neuer Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel erbracht und eine „Immatrikulationsbestätigung“ vorgelegt werden muss. Die „Immatrikulationsbestätigung“ enthält – anders als die „Studienbescheinigung“, die Ihnen jeweils nach Bezahlen der Semestergebühr per Post zugestellt wird – zusätzlich Informationen darüber, wie viele ECTS Credits Sie bereits erworben haben und ob diese bereits an einen Abschluss angerechnet wurden. Die „Immatrikulationsbestätigung“ können Sie jeweils bei der Kanzlei für fünf Franken beziehen. Die Studienbescheinigung wird bei einer Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung vom Migrationsamt nicht akzeptiert. Hier finden Sie Musterbeispiele dieser beiden Dokumente:

Muster Immatrikulationsbestätigung

Zoom (JPG, 963 KB)
Immatrikulationsbestätigung
Muster Studienbescheinigung
Zoom (JPG, 881 KB)
Studienbescheinigung

Maximale Aufenthaltszeit in der Schweiz für Studierende aus Drittstaaten

Studierende aus Drittländern (nicht EU/EFTA) dürfen sich insgesamt für maximal 8 Jahre in der Schweiz zu Studienzwecken aufhalten. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch ein Doktorat oder ein Aufenthalt als Postdoc.

Krankenversicherung

Alle Studierenden unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf folgender Webseite:
Studienfinanzierung

Abmeldung Stadthaus und Krankenversicherung

Bevor Sie die Schweiz verlassen, müssen Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde abmelden. In der Stadt Zürich müssen Sie dafür zum Personenmeldeamt. Sie können dies frühestens 30 Tage vor Ihrer geplanten Ausreise tun.

Bitte nehmen Sie Ihren Pass (oder ID für EU/EFTA Staatsangehörige) mit.
 Sie können eine Bestätigung Ihrer Abmeldung verlangen, diese ist jedoch kostenpflichtig (Gebühr: CHF 20.-).
 Falls Sie eine Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen haben, benötigen Sie die Bestätigung für die Abmeldung bei dieser.