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Nein, eine verspätete Bewerbung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.
Ausnahme: Personen mit Schweizer Vorbildung, die sich für ein Bachelorstudium bewerben, haben die Möglichkeit, sich verspätet gegen einen Zuschlag von CHF 300.00 bis 31. Juli für das Herbstsemester resp. bis 31. Januar für das Frühjahrssemester zu bewerben (gilt nicht für Bewerbungen für das Bachelorstudium Medizin).
Die Bewerbungsfrist für visumspflichtige Studierende muss zwingend eingehalten werden, um den Zulassungsentscheid rechtzeitig für die Beantragung des Visums zu erhalten. Wenn diese Frist bereits verstrichen ist, empfehlen wir Ihnen, sich für ein späteres Semester zu bewerben.
Achtung: Bei visumspflichtigen Doktorierenden, die für Ihr Doktoratsstudium eine Anstellung angeboten bekommen haben, wird das Visum in der Regel von der Universität Zürich beantragt (wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die entsprechende Fakultät oder Graduate School). Dem entsprechenden Visumsantrag muss der Zulassungsentscheid in der Regel nicht beigelegt werden, so dass in diesen Fällen auch eine Bewerbung nach der Bewerbungsfrist für visumspflichtige Studierende erfolgen kann.
Bewerben Sie sich für das Folgesemester. Nach Erhalt der Zulassung kann bei Zustimmung der betreffenden Fakultät die Immatrikulation für das betreffende Semester nachträglich vorgenommen werden. Beachten Sie bitte die Angaben auf der Webseite Bewerbungsfristen.