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Beachten Sie bitte die Webseiten Zulassung zum Medizinstudium und Zulassung zum Bachelorstudium Medizin sowie die weiterführenden Links. Sie finden dort alle wichtigen Informationen bezüglich Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsbeschränkungen für die medizinischen Bachelor-Studiengänge.
Bitte beachten Sie die Angaben zum Vorgehen auf der Webseite Zulassung zum Bachelorstudium Medizin, Punkt 4, "Annahme des Studienplatzes nach Bekanntgabe des Testresultats".
Sie können mit der Begleichung der Semesterrechnung warten bis zum Bescheid über die Zuteilung eines Studienplatzes im Bachelorstudium Medizin. Falls Sie einen Studienplatz zugeteilt bekommen und ihn annehmen, erhalten Sie von der Kanzlei eine neue Rechnung über die Semestergebühren für das Medizinstudium. Die alte Rechnung für das Alternativstudium wird von der Kanzlei storniert.
Falls Sie keinen Studienplatz in Medizin zugeteilt erhalten und das Alternativstudium an der UZH aufnehmen möchten, bezahlen Sie bitte umgehend nach Erhalt des Bescheids die ursprüngliche Semesterrechnung für das Alternativstudium.
Falls Sie vorab schon Studienbescheinigungen benötigen, können Sie die Rechnung bereits vor Erhalt des Bescheids über die Zuteilung eines Studienplatzes begleichen. Die Zahlung wird im Falle einer Zuteilung eines Studienplatzes auf das Medizinstudium übertragen.