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Das Bachelor- wie auch das Masterstudium können Sie an der Universität Zürich in den meisten Fällen* sowohl im Vollzeitstudium als auch im Teilzeitstudium absolvieren.
Im Vollzeitmodell konzentrieren Sie sich hauptsächlich auf Ihr Studium und folgen grösstenteils dem Regel- oder Mustercurriculum, so wie Sie es in der Studienordnung Ihres Studienprogramms finden.
Bei einem Teilzeitstudium belegen Sie weniger Module (Vorlesungen, Kurse etc.) während dem Semester. Ein Teilzeitstudium bietet Ihnen damit die Möglichkeit, neben der Arbeit oder neben privaten Betreuungsaufgaben an der UZH zu studieren.
Bei einem Teilzeitstudium handelt es sich nicht um ein anderes Studienmodell, sondern nur um die individuelle Studiengestaltung. Es besteht darum auch keine Pflicht, diese individuelle Studiengestaltung zu melden. Dies gibt Ihnen die Freiheit, Ihr Pensum durch das Studium hindurch semesterweise an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. So können Sie zum Beispiel Ihr Studium im Teilzeitmodell beginnen – und später die letzten Semester des Studiums im Vollzeitstudium absolvieren. Auch die Verlängerung der Studiendauer ist in den meisten Fällen* kein Problem. Zu beachten ist jedoch, dass die Studiengebühren in der Regel nach 12 Semestern pro Studienstufe verdoppelt werden.
* Die Möglichkeiten für ein Teilzeitstudium und die relevanten Regelungen (z.B. bezüglich verlängerter Studiendauer oder Gültigkeit der erworbenen ECTS-Punkte) sind je nach Studienprogramm und Fakultät unterschiedlich. Bei Fragen zum Teilzeitstudium wenden Sie sich darum am besten frühzeitig an die entsprechende Beratungsstelle der Fakultät Ihres Studienganges:
Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Medizinische Fakultät
Vetsuisse-Fakultät
Philosophische Fakultät
Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät
Die UZH setzt sich für die Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport ein. Die Vereinbarkeit hängt vom Studienprogramm, der Sportart und der Studienphase ab. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Zentralen Studienberatung:
Website Zentrale Studienberatung: Studium und Spitzensport
Für die Prüfung und Bestätigung von Verschiebungsgesuchen für einen allfälligen Militär- oder Zivildienst aufgrund des Studiums ist das Dekanat Ihrer Fakultät zuständig. Bitte kontaktieren Sie darum direkt das Studiendekanat der Fakultät Ihres Majors, wenn Sie ein Gesuch stellen möchten.
Falls Sie Ihr Studium mithilfe einer Erwerbsarbeit und/oder mithilfe von Stipendien finanzieren, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig die finanziellen Auswirkungen eines Teilzeitstudiums zu prüfen. Stipendien werden zeitlich befristet zugesprochen und es kann sein, dass eine Erwerbsarbeit gegen Ende des Studiums je nach Studienplanung nicht mehr möglich ist. Falls dies auf Sie zutrifft, informieren Sie sich bitte frühzeitig auf der Website der Fachstelle Studienfinanzierung.
Website Fachstelle Studienfinanzierung