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Teilzeitstudium

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Studium nach Wahl

Das Bachelor- wie auch das Masterstudium können Sie an der Universität Zürich in den meisten Fällen* sowohl im Vollzeitstudium als auch im Teilzeitstudium absolvieren.

Vollzeitstudium

Im Vollzeitmodell konzentrieren Sie sich hauptsächlich auf Ihr Studium und folgen gröss­ten­teils dem Regel- oder Muster­curriculum, so wie Sie es in der Studien­ordnung Ihres Studien­programms finden.

Teilzeitstudium

Bei einem Teilzeitstudium belegen Sie weniger Module (Vorlesungen, Kurse etc.) während dem Semester. Ein Teilzeitstudium bietet Ihnen damit die Möglichkeit, neben der Arbeit oder neben privaten Betreuungs­aufgaben an der UZH zu studieren.

Bei einem Teilzeit­studium handelt es sich nicht um ein anderes Studien­modell, sondern nur um die individuelle Studien­gestaltung. Es besteht darum auch keine Pflicht, diese indi­viduelle Studien­gestal­tung zu melden. Dies gibt Ihnen die Freiheit, Ihr Pensum durch das Studium hindurch semester­weise an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. So können Sie zum Beispiel Ihr Studium im Teilzeit­modell beginnen – und später die letzten Semester des Studiums im Vollzeit­studium absolvieren. Auch die Verlängerung der Studien­dauer ist in den meisten Fällen* kein Problem. Zu beachten ist jedoch, dass die Studien­gebühren in der Regel nach 12 Semestern pro Studien­stufe verdoppelt werden.

* Die Möglichkeiten für ein Teilzeitstudium und die relevanten Regelungen (z.B. bezüglich verlängerter Studiendauer oder Gültigkeit der erworbenen ECTS-Punkte) sind je nach Studienprogramm und Fakultät unterschiedlich. Bei Fragen zum Teilzeitstudium wenden Sie sich darum am besten frühzeitig an die entsprechende Beratungsstelle der Fakultät Ihres Studienganges:

Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Medizinische Fakultät
Vetsuisse-Fakultät
Philosophische Fakultät
Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät

Erwerbsarbeit und Stipendien

Falls Sie Ihr Studium mithilfe einer Erwerbs­arbeit und/oder mithilfe von Stipen­dien finanzieren, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig die finanziellen Aus­wir­kungen eines Teil­zeit­studiums zu prüfen. Stipendien werden zeitlich befristet zuge­sprochen und es kann sein, dass eine Erwerbs­arbeit gegen Ende des Studiums je nach Studienplanung nicht mehr möglich ist. Falls dies auf Sie zu­trifft, informieren Sie sich bitte frühzeitig auf der Website der Fachstelle Studien­finan­zierung.
Website Fachstelle Studienfinanzierung