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Familie und Beruf

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Universität Zürich verpflichtet sich in ihrem Verhaltenskodex Gender Policy zu Arbeitsbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungspflichten für Frauen und Männer fördern.
Verhaltenskodex Gender Policy
Familie an der UZH

Elternschaft

Unsere Mitarbeiterinnen haben einen Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Mutter hat zudem die Möglichkeit, anschliessend unbezahlten Urlaub zu beantragen, wenn die betrieblichen Verhältnisse dies gestatten.

Unsere Mitarbeitenden, welche ab dem 1. Januar 2021 Vater werden, haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub im Rahmen von zwei Arbeitswochen. Der bezahlte Urlaub lässt sich am Stück beziehen oder tageweise innert sechs Monaten ab der Geburt des Kindes. Der Vater hat zudem die Möglichkeit, im ersten Lebensjahr des Kindes, einen Monat unbezahlten Urlaub zu beantragen, wenn die betrieblichen Verhältnisse dies gestatten.

Kinderbetreuung

Die Stiftung «Kinderbetreuung im Hochschulraum Zürich» (kihz) bietet ein breites und  flexibles Angebot der Kinderbetreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes an.
Stiftung kihz der UZH und der ETH Zürich

Betreuung bei Krankheit von Kindern

Bei Krankheit von Kleinkindern oder Kindern im schulpflichtigen Alter haben die Eltern für die Pflege die notwendige Zeit, jedoch höchstens 5 Arbeitstage pro Ereignis zugute.