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Dokumente nachreichen

Können Bewerbungsunterlagen auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachgereicht werden?

Ihre Bewerbung muss zusammen mit den Pflichtdokumenten (im Bewerbungsformular mit einem * markiert) fristgerecht eingereicht werden. Weitere Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, können nach der Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Fehlende Unterlagen führen jedoch zu einer Verzögerung im Bewerbungsprozess. Davon ausgenommen sind die beiden folgenden Dokumente:

  • Ein erforderlicher Sprachnachweis kann im Falle einer Zulassung nachgereicht werden, muss aber bis spätestens eine Woche vor Beginn der Lehrveranstaltungen vorliegen, ansonsten kann die Immatrikulation nicht erfolgen.
  • Bewerbende für ein Master-, Lehrdiplom- oder Doktoratsstudium können ihren Bachelor- bzw. Masterabschluss im Falle einer Zulassung auch nach der Immatrikulation nachreichen (bei Zulassungen zum Herbstsemester spätestens bis zum 30. September, bei Zulassungen zum Frühjahrssemester spätestens bis zum 15. März). Wird der betreffende Abschluss nicht nachgereicht, erfolgt eine Exmatrikulation.

Ich bewerbe mich für ein Masterstudium in Wirtschaftswissenschaften. Bis wann kann ein GMAT/GRE Score Report nachgereicht werden?

Wenn Sie im Bewerbungsformular angegeben haben, dass Sie einen GMAT/GRE Score Report  einreichen möchten, wird Ihre Bewerbung erst dann für die fachwissenschaftliche Zulassungsprüfung an die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät weitergeleitet, wenn uns der GMAT/GRE Score Report vom Anbieter (GMAC/ETS) zugestellt worden ist. Je später der Score Report bei uns eintrifft, desto mehr verzögert sich somit der Bewerbungsprozess. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für eine Bewerbung nach Vollständigkeit der Unterlagen in der Regel bis zu drei Monate dauern kann.

Weiterführende Informationen

Haben Sie weitere Fragen?

Informationen zum Einreichen von Dokumenten resp. Nachreichen von ausstehenden Zeugnissen und Zertifikaten finden Sie auch unter:

Kontakt

Ist Ihre Frage noch nicht beantwortet? Bitte wenden Sie sich an die
Kanzlei
(Bachelor mit Schweizer Vorbildung; Mobilität Schweiz)
oder an die
Zulassungsstelle
(Bachelor mit ausländ. Vorbildung; Master, Doktorat, Lehrdiplom für Maturitätsschulen mit Schweizer und ausländ. Vorbildung).