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Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleiht die Würde eines Doktors ehrenhalber an Herrn Prof. Dr. Adrian Staehelin in Anerkennung seiner grossen Verdienste in den Bereichen des Zivilverfahrensrechts und Arbeitsrechts durch die äusserst fruchtbare Verbindung seiner Tätigkeiten als Richter sowie als akademischer Lehrer und Verfasser wegweisender Publikationen.
Adrian Staehelin wurde 1931 in Basel geboren. Sein juristisches Studium absolvierte er an den Universitäten Basel und Genf. Nach dem Advokaturexamen war er zunächst als Unternehmensjurist und anschliessend während acht Jahren als Gerichtsschreiber und amtlicher Konkursverwalter tätig. Von 1968–1982 war er Zivilgerichtspräsident, von 1982–1997 Präsident des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt. Im weiteren diente er der Öffentlichkeit als Präsident der Eidgenössischen Rekurskommission für Forschungsförderung und in vielen anderen Funktionen. Von 1974–2001 war er an der Universität Basel als nebenamtlicher Professor für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht sowie Rechtsgeschichte tätig.
Der Hauptschwerpunkt der Publikationen von Adrian Staehelin liegt in den Bereichen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie Zivilprozessrecht: Er hat den Basler Kommentar zum Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) mitbegründet. Von ihm stammt die Kommentierung der wichtigen Institute der Anfechtungsklage und des Widerspruchsverfahrens. Der dunkelblaue Kommentar hat heute in der SchKG-Praxis eine monopolähnliche Stellung. Seine Habilitationsschrift zum Thema der Pfändung und Verwertung von künftigen Vermögenswerten behandelt auf hohem wissenschaftlichem Niveau Fragen aus dem Grenzbereich von Privatrecht und Verfahrensrecht. Besondere Hervorhebung verdient auch das Lehrbuch zum Zivilprozessrecht für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Der zweite grosse Forschungsbereich von Prof. Staehelin ist das Arbeitsrecht. Er hat die umfassende Kommentierung des Arbeitsrechts im Zürcher Kommentar verfasst, ein Standardwerk dieses Fachgebietes. Seine zahlreichen Aufsätze betreffen das nationale und internationale Zivilprozessrecht, das Pfändungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren, das Arbeitsrecht sowie die neuere schweizerische Rechtsgeschichte.
Adrian Staehelin genoss als Richter durch seine einfühlsame und unparteiische Verhandlungsführung höchstes Ansehen. Er war ein engagierter und überzeugender akademischer Lehrer. In seinen wegweisenden wissenschaftlichen Arbeiten versteht er es, in vorbildlicher Weise theoretische juristische Kenntnisse für die Bedürfnisse der Praxis fruchtbar zu machen.